Kommentar zum subjektiven Geist, Kapitel 7

Die Gliederung des Geistes (§§ 385–386)

Hegel zählt drei Formen auf, und das Prinzip ist dasselbe wie in der Naturphilosophie (Hegels Naturphilosophie, 5d): zunehmende Selbstbeziehung.

I. Subjektiver Geist — „in der Form der Beziehung auf sich selbst“, so dass das, was sein Begriff ist, für ihn wird und sein Sein darin besteht, „bei sich, d. i. frei zu sein“.

II. Objektiver Geist — „in der Form der Realität als einer von ihm hervorzubringenden und hervorgebrachten Welt, in welcher die Freiheit als vorhandene Notwendigkeit ist“. Das sind Recht, Moralität, Sittlichkeit — der Gegenstand der Rechtsphilosophie.

III. Absoluter Geist — Kunst, Religion, Philosophie.

Ein Zwischensatz, der oft überlesen wird (§ 384): Das Offenbaren des freien Geistes sei „Setzen der Natur als seiner Welt; ein Setzen, das als Reflexion zugleich Voraussetzen der Welt als selbständiger Natur ist.“

Beides zugleich — Setzen und Voraussetzen. Der Paragraph unterscheidet dieses Offenbaren von dem „der abstrakten Idee“, das „unmittelbarer Übergang, Werden der Natur“ ist, also vom Freilassen der Natur am Ende der Logik (Die Idee des Lebens). Der Geist macht die Natur zu seiner Welt und findet sie zugleich als selbständig vor. Das ist kein Widerspruch, sondern die Bestimmung dessen, was Aneignung heißt: Man eignet sich nur an, was sich nicht von selbst fügt.

Zur Endlichkeit: Die ersten beiden Teile befassen „den endlichen Geist“, und Hegel bestimmt genau, was das heißt: „die Unangemessenheit des Begriffs und der Realität“ — aber mit dem Zusatz, dass diese Unangemessenheit „das Scheinen innerhalb seiner ist, — ein Schein, den an sich der Geist sich als eine Schranke setzt, um durch Aufheben derselben für sich die Freiheit als sein Wesen zu haben und zu wissen“ (§ 386).

Die Schranke ist selbstgesetzt, und zwar „an sich“. Das ist keine Beschönigung und kein Vorsatz des Geistes, sondern eine Bestimmung. Schranke heißt die Grenze, sofern sie an dem gemessen wird, was etwas an sich ist (Die Qualität), hier an der Freiheit als dem Wesen des Geistes. Hegel sagt es allgemein: „Als Schranke, Mangel wird etwas nur gewußt, ja empfunden, indem man zugleich darüber hinaus ist“ (Enz. § 60 Anm.). Daraus folgt: Was den Geist begrenzt, begrenzt ihn nur, solange er es nicht als seine eigene Setzung erkennt.