Kommentar zum subjektiven Geist, Kapitel 5

Welche Fassung ist die bessere?

Die Frage lässt sich nicht durch Zählen entscheiden, sondern nur durch Prüfen: Welche steht besser zur Logik und zum Bau des Ganzen?

Für den gedruckten Paragraphen spricht die Stellung. § 382 steht im Eingang, wo der Begriff des Geistes überhaupt bestimmt wird — vor der Einteilung, vor der Anthropologie. An dieser Stelle darf noch nichts vorausgesetzt sein, was erst später entwickelt wird. Und Hegel sagt es ausdrücklich: Die Freiheit sei „formell“ bestimmt, die Möglichkeit sei „seine abstrakte für sich seiende Allgemeinheit in sich“.

Abstrakt und formell — das sind bei ihm keine Entschuldigungen, sondern Ortsangaben. Was an dieser Stelle steht, muss arm sein.

Für Erdmanns Fassung spricht, dass sie die Bewegung nennt. „Sich zu befreien“ ist ein Prozess; „von allem abstrahieren können“ ist ein Vermögen. Und die Geistesphilosophie ist eine Geschichte, kein Katalog von Vermögen — das hat Hegel selbst gegen die empirische Psychologie eingewandt (§ 378).

Der Prüfstein ist die Logik. Dort steht der Begriff erst als subjektiver — an sich, formell —, dann als objektiver, dann als Idee. Die abstrakte Bestimmung ist nicht falsch, sie ist unentwickelt; und ihr folgt die Entwicklung, nicht ihre Korrektur.

Damit ist die Sache entschieden, und zwar so, dass beide recht behalten: § 382 gibt die Bestimmung an der Stelle, an der sie stehen muss — formell, weil vor aller Entwicklung. Erdmanns Fassung gibt dieselbe Bestimmung als Programm, und zwar in der Einleitung, wo Hegel sagt, was die Vorlesung tun wird.

Das ist kein Widerspruch, sondern der Unterschied von Lehrsatz und Ankündigung.

Und der Zusatz zu § 382 zeigt, dass Hegel beides sah. Dort steht nämlich, was der Paragraph nicht sagt: Die Freiheit des Geistes sei „nicht bloß eine außerhalb des Anderen, sondern eine im Anderen errungene Unabhängigkeit vom Anderen, kommt nicht durch die Flucht vor dem Anderen, sondern durch dessen Überwindung zur Wirklichkeit.“

Errungen, nicht vorhanden. Damit ist die Bewegung auch im Druck da — nur im Zusatz, der von den Herausgebern stammt und wohl aus eben diesen Vorlesungen. [KF]

Was ich daraus für diesen Band ziehe: Wo Fassungen abweichen, ist zuerst zu fragen, an welcher Stelle sie stehen. Ein Satz aus der Einleitung und einer aus dem systematischen Eingang haben verschiedene Aufgaben, und die stärkere Formulierung ist nicht immer die bessere. Sie ist es dann, wenn sie an ihrem Ort mehr leistet. [KF]

Die zweite Bestimmung ist die Manifestation, und sie ist die folgenreichere:

„Die Bestimmtheit des Geistes ist daher die Manifestation. Er ist nicht irgendeine Bestimmtheit oder Inhalt, dessen Äußerung oder Äußerlichkeit nur davon unterschiedene Form wäre; so daß er nicht etwas offenbart, sondern seine Bestimmtheit und Inhalt ist dieses Offenbaren selbst“ (§ 383).

Hier steht der Satz, der über den ganzen Band entscheidet. Der Geist hat keinen Inhalt, den er dann äußert. Sein Inhalt ist das Offenbaren.

Wer das übersieht, sucht hinter den Äußerungen nach etwas Innerem — nach einer Seele, die sich zeigt, nach einem Selbst hinter den Handlungen. Es gibt dort nichts zu finden. Das ist derselbe Einwand, den Hegel in der Wesenslogik gegen das Wesen „hinter“ der Erscheinung führt, und er gilt hier mit besonderer Schärfe.

Und daraus folgt, was Stekeler zu § 387 sagt: „Der Geist tut natürlich im wörtlichen Sinn gar nichts.“ Wo der Inhalt das Offenbaren ist, gibt es keine Instanz, die es betreibt — es sind wir, die es vollziehen. [KF]