Kommentar zur Rechtsphilosophie, Kapitel 22

Die Grenze des bloß Moralischen

An der höchsten Stufe — Gewissen und Gutes — zeigt sich die Krise der Moralität in zwei Richtungen, die sauber zu unterscheiden sind, weil sie zwei verschiedene Probleme bezeichnen.

Erste Grenze: Das Gewissen kennt das Gute nicht aus sich selbst. Das Gewissen ist nur formal: Es will das Gute, aber was gut ist, weiß es aus sich selbst nicht. Es hat den reinen Bezug zum Allgemeinen, aber keinen Inhalt, der ihm sagen würde, worin das Allgemeine in der konkreten Lage besteht. Wenn das Gewissen sich zum letzten Maßstab erhebt und meint, es brauche nichts außer sich selbst, kann es alles legitimieren — auch das Verbrechen, sofern der Täter überzeugt ist, das Gute zu tun. Das ist Hegels Diagnose des Bösen: der Wille, der seine eigene partikulare Vorstellung des Guten als allgemein setzt und sich von der Welt, die das Gute konkret bestimmen würde, abschneidet. Die Moralität als solche kann den Inhalt des Guten nicht aus sich heraus bestimmen — sie verweist über sich hinaus auf eine bestimmte Lebensform, in der das Gute schon immer in Institutionen, Gewohnheiten, geteilten Praktiken inhaltlich gefasst ist.

Zweite Grenze: Der gute Wille ist ohne Strukturen ohnmächtig. Selbst wenn das Gewissen das Gute richtig erkannt hätte, kann es das erkannte Gute aus sich heraus nicht tun. Der gute Wille als bloßer Wille bewegt nichts; er braucht Strukturen, Institutionen, eingeübte Praktiken, in denen er wirken kann. Wer mit dem reinen guten Willen meint, alles getan zu haben, übersieht, dass der gute Wille ohne diese Strukturen ohnmächtig bleibt — er kann verändern wollen, was er nicht zu verändern vermag, und so im Namen des Guten Schaden anrichten, weil er die Bedingungen der Wirksamkeit übergeht. Marx wird das von der anderen Seite her aufnehmen: Die moralische Empörung über soziale Verhältnisse ist berechtigt, aber wirkungslos, solange sie nicht die strukturellen Bedingungen erfasst, die diese Verhältnisse hervorbringen. Wer die Strukturen kennt, weiß auch, wo der Hebel sitzt; wer sie nicht kennt, schlägt blind.

Beide Grenzen weisen in dieselbe Richtung. Auf der einen Seite die Erkenntnisgrenze: Das Gewissen kennt den Inhalt des Guten nicht aus sich; es muss aus der Welt erkennen, was gut ist. Auf der anderen Seite die Umsetzungsgrenze: Der gute Wille kann nicht durch reine Innerlichkeit wirken; er muss durch Strukturen wirken. Beides gehört zusammen. In der Sprache der Begriffslogik: Die Moralität ist die Idee in ihrer besonderen Existenz (§ 33) — sie weiß um das Gute, kann es aber weder aus sich heraus inhaltlich bestimmen noch aus sich heraus tun. Beide Grenzen drängen die Moralität über sich hinaus: zu einer Sphäre, in der das Gute schon in Institutionen verkörpert ist, und in der diese Institutionen das Mittel zugleich für das Erkennen und das Wollen des Guten bereitstellen. Das ist der Übergang zur Sittlichkeit. Was Hegel hier vollzieht, ist die Sache, die Marx meint, wenn er die moralische Kritik am Kapitalismus durch die strukturelle Analyse ersetzen will: Die Kritik findet ihren Halt nicht im Innern des kritisierenden Subjekts, sondern in der Erkenntnis der Strukturen, die das Kritisierte hervorbringen — und ihre Wirksamkeit findet sie in der Veränderung dieser Strukturen, nicht in der bloßen Aufkündigung der Zustimmung.

V. Sittlichkeit — Der Wille in der gemeinsamen Welt