Axel Honneth — Kampf um Anerkennung

Dieser Text ist eine Vorschau auf Geschichte der Hegelrezeption, Band III, der 2026 bei Reflexivity Press erscheint.

Axel Honneth, Habermas’ Nachfolger als Direktor des Instituts für Sozialforschung (2001-2018), hatte bereits mit “Kampf um Anerkennung” (1992) sein programmatisches Werk vorgelegt.[1] Die These war: Alle sozialen Kämpfe sind Anerkennungskämpfe. Nicht ökonomische Interessen (wie der orthodoxe Marxismus behauptete), sondern moralische Verletzungen — Missachtung, Demütigung, Entwürdigung — treiben Menschen zum Widerstand.

Honneths Hegel-Bezug war explizit. Er berief sich auf die Jenaer Schriften, in denen Hegel vor der “Phänomenologie” eine Theorie der Anerkennung entwickelt hatte. Drei Sphären der Anerkennung unterschied Honneth: die Liebe (die das Selbstvertrauen ermöglicht), das Recht (das die Selbstachtung ermöglicht), die Solidarität (die die Selbstwertschätzung ermöglicht). Jede Sphäre hatte ihre spezifischen Verletzungsformen und ihre spezifischen Kämpfe.

In “Das Recht der Freiheit” (2011) weitete Honneth diese Analyse aus.[2] Das Buch war ein monumentaler Versuch, Hegels Rechtsphilosophie für die Gegenwart fruchtbar zu machen. Die Struktur folgte Hegel: von der abstrakten Freiheit (Eigentum, Vertrag) über die moralische Freiheit (Gewissen, Verantwortung) zur “sozialen Freiheit” — der Freiheit, die nur in gelingenden sozialen Beziehungen realisiert werden kann.

Die Innovation war: Honneth las diese Strukturen nicht als philosophische Konstruktion, sondern als “normative Rekonstruktion” gesellschaftlicher Institutionen. Sie alle enthielten ein Freiheitsversprechen, das oft nicht eingelöst wurde. Die Kritik bestand darin, die Institutionen an ihren eigenen Ansprüchen zu messen — also in immanenter Kritik, ohne einen von außen herangetragenen Maßstab.

Der Aufbau folgt Hegel und verschiebt ihn zugleich. Teil B behandelt die Möglichkeit der Freiheit — die rechtliche und die moralische — und kommt dabei zu einem Urteil, das für die Auseinandersetzung mit Menke wichtig ist: Beide Freiheiten verhielten sich “parasitär” gegenüber einer sozialen Lebenspraxis, der sie ihr Existenzrecht verdanken. Sie dienen der Distanzierung, Überprüfung und Zurückweisung, bilden selbst aber keine geteilte Wirklichkeit; deshalb sind sie nur “Möglichkeiten” der Freiheit. Teil C behandelt die Wirklichkeit der Freiheit in drei Sphären sozialer Freiheit: dem “Wir” persönlicher Beziehungen, dem “Wir” des marktwirtschaftlichen Handelns und dem “Wir” der demokratischen Willensbildung.

Damit ist Hegels Triade umgebaut, und Honneth sagt selbst, warum. An die Stelle des Staates tritt die Sphäre der öffentlichen Deliberation. Die Begründung ist eine Kritik an Hegel aus dessen eigenem Programm: Hegel habe seine Rekonstruktion in den Staat münden lassen, “ohne dabei allerdings seiner eigenen Auflage hinreichend Folge zu leisten, der zufolge es sich bei solchen Sphären doch um Einrichtungen der ungezwungenen Wechselseitigkeit […] handeln müsse”; seine Schilderung der innerstaatlichen Ordnung sei “so zentralistisch und substanzhaft geraten, war so unbekümmert um institutionelle Vorkehrungen mit Blick auf die horizontalen Beziehungen unter den Bürgern”, dass der Verdacht bestehe, die Sittlichkeitslehre sei “an der wirklichen Befähigung zur Demokratie herzlich wenig interessiert”. Honneths Schluss: “Vom Vorbild der Hegelschen »Rechtsphilosophie« werden wir daher Abstand nehmen müssen.”

Der Staat verschwindet dabei nicht — er wird untergeordnet. Die dritte Sphäre umfasst die demokratische Öffentlichkeit “als einem gesellschaftlichen Zwischenraum”, in dem sich die zustimmungsfähigen Überzeugungen bilden, “an die sich dann gemäß rechtsstaatlicher Verfahren die parlamentarische Gesetzgebung im weiteren zu halten hat”. Nicht der Staat trägt also die Sittlichkeit, sondern die Willensbildung, für deren Ergebnisse der Staat das Verfahren stellt.

Die offene Frage liegt genau dort. Eine Öffentlichkeit kann Überzeugungen bilden; entscheiden und durchsetzen muss etwas anderes. Und Honneth notiert selbst die Stelle, an der das prekär wird: Der kapitalistische Markt werde “zumeist unter der Hand oder ausdrücklich von der Gesetzeskompetenz des parlamentarisch repräsentierten Volkes ausgenommen”. Damit ist die dritte Sphäre für diejenige Sphäre nicht zuständig, deren Gestalt am folgenreichsten wäre.

Eine Konstellation, die auszusprechen sich lohnt: Honneth und Menke arbeiten am selben Institut und urteilen über dieselbe Sache entgegengesetzt. Für Honneth ist die rechtliche Freiheit parasitär, weil sie nur Distanzierung ermöglicht und keine gemeinsame Wirklichkeit stiftet. Für Menke ist genau diese Distanzierung, die Unterbrechung des Eingespielten, der Ort der Freiheit überhaupt. Beide halten die Rechtsform für nicht selbstgenügsam — und ziehen daraus entgegengesetzte Schlüsse. Das ist die eigentliche Bruchlinie der Frankfurter Schule 4.0.

Umstritten ist innerhalb des Buches vor allem das Marktkapitel. Honneth verteidigt dort die These, auch der Markt enthalte ein Freiheitsversprechen — nämlich das der wechselseitigen Ergänzung durch Arbeitsteilung —, das durch seine tatsächliche Gestalt verfehlt werde. Kritiker haben eingewandt, dass sich damit die Verwertungslogik als verfehlte Sittlichkeit deuten lässt und nicht als eigene Logik mit eigenem Zweck.

Die Kritik an Honneth kam von zwei Seiten. Nancy Fraser kritisierte, dass Anerkennung nicht alles sei — die ökonomische Dimension, die Umverteilung, dürfe nicht vergessen werden. Judith Butler kritisierte, dass Honneths Modell zu harmonisch sei — als ob gelungene Anerkennung der Normalfall wäre und Verletzung die Ausnahme, während in Wahrheit Macht und Gewalt die sozialen Beziehungen strukturierten.


  1. Axel Honneth, Kampf um Anerkennung: Zur moralischen Grammatik sozialer Konflikte, Frankfurt: Suhrkamp, 1992 (engl.: The Struggle for Recognition: The Moral Grammar of Social Conflicts, Cambridge: Polity, 1995). ↩︎

  2. Axel Honneth, Das Recht der Freiheit: Grundriß einer demokratischen Sittlichkeit, Berlin: Suhrkamp, 2011 (engl.: Freedom’s Right: The Social Foundations of Democratic Life, New York: Columbia University Press, 2014). Der Untertitel nennt das Programm: eine Sittlichkeitslehre, die demokratisch verfasst ist statt staatlich vollendet. Zur Kritik am Marktkapitel siehe u.a. die Beiträge in: Magnus Schlette (Hg.), Ist Selbstverwirklichung institutionalisierbar? Axel Honneths Freiheitstheorie in der Diskussion, Frankfurt/New York: Campus, 2018. ↩︎