Einteilung der Sittlichkeit

Gemäß der allgemeinen Methode zeigt sich die Sittlichkeit in drei unterschiedenen Formen:\

  1. als unmittelbare, einfache Einheit in der
    Familie.
    Diese sittliche Gemeinschaft ist durch Liebe, Fürsorge und Vertrauen getragen;
    die Einheit ist für alle Mitglieder höher als ihre Eigenständigkeit
    (die Familie ist eine Person);
    unmittelbar, durch die Geburt sind die Kinder der Gemeinschaft beigetreten.
    Diese Keimzelle menschlicher Sozialität bildet das Fundament des Staats.\
  2. Als bürgerliche Gesellschaft werden die
    Familien nicht mehr in ihrem Innenverhältnis (Beziehung auf sich)
    sondern in dem Verhältnis zu den anderen Personen betrachtet
    (Differenzverhältnis).
    Jeder denkt hier zunächst nur an sich selbst;
    die Sittlichkeit scheint so verloren zu sein
    ist aber indirekt durch die Notwendigkeit,
    um eigene Bedürfnisse befriedigen zu können,
    andere befriedigen zu müssen, erhalten
    und durch Rechtswesen und Polizei in geregelten Bahnen gehalten.\
  3. Die höhere Einheit hat die Gesellschaft als Staat.
    Als die bewußte Gemeinschaft der allgemeinen Interessen und Zwecke,
    die wieder ein Binnenverhältnis gegen andere Staaten ausmacht.
    Enz. §517:
    Die sittliche Substanz ist
    a. als unmittelbarer oder natürlicher Geist, \
  • die [Familie;]
    b. die relative Totalität der relativen Beziehungen der Individuen
    als selbständiger Personen aufeinander in einer formellen Allgemeinheit,\
    • die bürgerliche Gesellschaft;
      c. die selbstbewußte Substanz
      als der zu einer organischen Wirklichkeit entwickelte Geist,\
  • die Staatsverfassung.
    Rph. §157:
    Der Begriff dieser Idee ist nur als Geist,
    als sich Wissendes und Wirkliches,
    indem er die Objektivierung seiner selbst,
    die Bewegung durch die Form seiner Momente ist.
    Er ist daher:
    A. der unmittelbare oder natürliche sittliche Geist; - die
    Familie.
    Diese Substantialität geht in den Verlust ihrer Einheit,
    in die Entzweiung und in den Standpunkt des Relativen über und ist so
    B. bürgerliche Gesellschaft,
    eine Verbindung der Glieder als selbständiger Einzelner
    in einer somit formellen Allgemeinheit,
    durch ihre Bedürfnisse und durch die Rechtsverfassung
    als Mittel der Sicherheit der Personen und des Eigentums
    und durch eine äußerliche Ordnung
    für ihre besonderen und gemeinsamen Interessen,
    welcher äußerliche Staat sich
    C. in den Zweck und die Wirklichkeit des substantiellen Allgemeinen
    und des demselben gewidmeten öffentlichen Lebens\
  • in die Staatsverfassung zurück- und
    zusammennimmt.
    Die Moralität, wie das frühere Moment des formellen Rechts,
    sind beide Abstraktionen, deren Wahrheit erst die Sittlichkeit ist.
    Die Sittlichkeit ist so die Einheit des Willens in seinem Begriffe
    und des Willens des Einzelnen, das heißt des Subjekts.
    Rph. §33:
    Ihr erstes Dasein ist wiederum ein Natürliches,
    in Form der Liebe und Empfindung:
    die Familie;
    das Individuum hat hier seine spröde Persönlichkeit aufgehoben
    und befindet sich mit seinem Bewußtsein in einem Ganzen.
    Aber auf der folgenden Stufe ist der Verlust der eigentlichen Sittlichkeit
    und der substantiellen Einheit zu sehen: die Familie zerfällt,
    und die Glieder verhalten sich als selbständige zueinander,
    indem nur das Band des gegenseitigen Bedürfnisses sie umschlingt.
    Diese Stufe der bürgerlichen Gesellschaft
    hat man häufig für den Staat angesehen.
    Aber der Staat ist erst das Dritte,
    die Sittlichkeit und der Geist,
    in welchem die ungeheure Vereinigung der Selbständigkeit der Individualität
    und der allgemeinen Substantialität stattfindet.
    Das Recht des Staates ist daher höher als andere Stufen:
    es ist die Freiheit in ihrer konkretesten Gestaltung,
    welche nur noch unter die höchste absolute Wahrheit des Weltgeistes fällt.
    Siehe auch:\