§ 4

In Beziehung auf unser gemeines Bewußtsein zunächst
hätte [hat?] die Philosophie
das Bedürfnis ihrer eigentümlichen Erkenntnisweise
darzutun oder gar zu erwecken.

In Beziehung auf die Gegenstände der Religion aber,
auf die Wahrheit überhaupt,
hätte [hat?] sie die Fähigkeit zu erweisen, dieselben von sich aus zu erkennen;
in Beziehung auf eine zum Vorschein kommende Verschiedenheit von den religiösen Vorstellungen
hätte sie ihre abweichenden Bestimmungen zu rechtfertigen.