2. Die Berliner Schulung
Marx immatrikuliert sich 1836 in Berlin und studiert dort bis 1841. Im Wintersemester 1836/37 hört er zugleich die Pandekten bei Friedrich Carl von Savigny und das Strafrecht bei Eduard Gans. Damit sitzt er, ohne es zu suchen, im Zentrum einer methodischen Auseinandersetzung: Savigny vertritt die historische Rechtsschule, die das Recht aus dem geschichtlich Gewordenen versteht; Gans vertritt die hegelianische Rechtsphilosophie und setzt sie gegen Savignys Reduktion des Rechts auf das historisch Vorgefundene durch. Im Sommersemester 1838 hört Marx bei Gans außerdem das Preußische Landrecht. Ab 1837 gehört er dem Doktorklub an, dem Berliner Kreis der jüngeren Hegelianer, in dem auch Gans verkehrt.
Was in dieser Konstellation geschieht, hat Marx selbst beschrieben. In einem ausführlichen Brief an den Vater vom 10. November 1837 schildert er einen Wendepunkt. Er habe versucht, eine Rechtsphilosophie durch das ganze Gebiet des Rechts durchzuführen, und sei dabei gescheitert — gescheitert am „Gegensatz des Wirklichen und Sollenden", der „dem Idealismus eigen" sei. An die Stelle dieser Metaphysik des Rechts sei eine andere Forderung getreten: „die Vernunft des Dinges selbst" als „in sich Widerstreitendes" zu fassen.
Der Satz ist der Schlüssel zu allem Folgenden. Er sagt: Man tritt nicht mit fertigen Begriffen an die Wirklichkeit heran und misst sie daran, ob sie ihnen entspricht. Man findet die Begriffe in der Bewegung der Sache selbst, und man findet sie, indem man den Widerspruch aufsucht, der in der Sache steckt. Das ist Hegels methodische Grundforderung, in den Worten eines Neunzehnjährigen, sechs Jahre bevor er sie gegen Hegels Rechtsphilosophie wenden wird und drei Jahrzehnte bevor er sie im Kapital durchführt.
Die erste öffentliche Bewährungsprobe legt diese Haltung 1842 ab. In den Debatten über das Holzdiebstahlsgesetz in der Rheinischen Zeitung argumentiert Marx nicht im Stil des Gewohnheitsrechts, das eine Praxis durch ihr Alter rechtfertigt. Er misst eine positive Rechtsform daran, welchen gesellschaftlichen Gehalt sie hat und welche Vernunft in ihr steckt — er fragt, wessen Interesse sich hier die Form des Rechts gibt. Das ist das Verfahren von Gans’ Vorlesungen, angewandt auf einen Landtagsbeschluss.
Eine zweite Berliner Verbindung sei hier nur genannt und später ausgeführt. Carl Ritter lehrte in denselben Jahren Geographie, und viele Hegel-Hörer besuchten auch ihn. Hegels Bestimmung der geographischen Grundlage der Weltgeschichte arbeitet mit Ritters Material. Wenn die Deutsche Ideologie später bei den natürlichen Grundlagen einsetzt, betritt sie damit kein neues Feld, sondern eines, das im Berliner Lehrbetrieb bereits bestellt war. Teil III kommt darauf zurück.