Kommentar zum subjektiven Geist, Kapitel 13
Die erste Verfehlung: das Passive (§ 405)
Die fühlende Individualität sei zunächst „zwar ein monadisches Individuum, aber als unmittelbar noch nicht als Es selbst, nicht in sich reflektiertes Subjekt und darum passiv“.
Stekeler warnt vor der genetischen Lesart: Das „noch nicht“ sei begrifflich zu lesen, nicht als Entwicklungsphase, die jeder durchläuft.[1] Gemeint ist eine Verfassung, in der einem geschieht, was geschieht — ohne dass er sich dazu verhielte.
Die Stufung des Fühlens (§§ 404–407)
Zwischen Aufgabe und Verfehlung steht eine Differenzierung, die im Deutschen verlorengeht: Wo wir pauschal „fühlen“ sagen, unterscheidet Hegel drei Stufen.
Die empfindende Totalität (§ 404). Die Seele unterscheidet in sich, aber „das von ihr Unterschiedenwerdende ist noch nicht ein äußeres Objekt wie im Bewußtsein, sondern es sind die Bestimmungen ihrer empfindenden Totalität.“
Stekelers Bild dafür ist genau: Die fühlende Seele ist ein ideelles Zentrum ohne feste Stelle im Leib — wie die Spinne im Netz, immer dort, wo sich etwas bewegt. Deshalb hat „das reale Auseinander der Leiblichkeit“ für sie keine Wahrheit; der Schmerz ist da, wo er weh tut, nicht an einer Koordinate.[2]
Das Gefühlsleben als Zustand (§ 406). Hier behandelt Hegel den magnetischen Somnambulismus — den animalischen Magnetismus, der zu seiner Zeit heftig diskutiert wurde. Was davon bleibt, ist nicht die Theorie, sondern die Bestimmung: Das Gefühlsleben werde zur Krankheit, wenn es als Form auftritt, „in der das Individuum sich unvermittelt zu dem konkreten Inhalte seiner selbst verhält und sein besonnenes Bewußtsein seiner und des verständigen Weltzusammenhangs als einen davon unterschiedenen Zustand hat.“
Krank ist also nicht das Fühlen, sondern das Auseinandertreten: Wer fühlt und zugleich weiß, dass er weiß — aber beides nebeneinander hat, ohne Verbindung.
Das Kolleg macht den Übergang sichtbar und nennt die Bedingung, unter der es noch nicht Krankheit ist:
„Das Wachen, das gesunde Bewußtsein und das Ahnen, Träumen können nebeneinander sein und untereinander abwechseln. Damit sind 2 Persönlichkeiten gesetzt: die objective verständige Persönlichkeit und das subjective Bewußtsein.“
Und dann die Unterscheidung, auf die es ankommt: „Das freie objective Empfinden, Wissen, Wollen erscheint noch nicht im directen Gegensatz gegen dieses subjective dumpfe Bewußtsein, sondern sie sind nur verschieden überhaupt […] Der Geist existirt noch nicht als Widerspruch in sich.“[3]
Solange die beiden nur nebeneinander bestehen, ist es Schlaf, Traum, Ahnung. Erst wo sie in Gegensatz treten, wird es Krankheit — und das ist § 408.
Und die Kollegien nennen die drei Zustände, in denen das vorkommt — eine Gliederung, die der Druck nicht hat: „a. Das natürliche Träumen. b. Das Leben des Kindes im Mutterleibe. c. Das Verhalten des besondern Bewußtseins zum inneren geistigen Leben, was man auch wohl den Genius des Menschen genannt hat.“[4]
Der dritte Punkt ist der interessante, und er hat wenig mit dem romantischen Genie-Begriff zu tun. Gemeint ist etwas, das jeder hat:
„Diese besondere Individualität, die entscheidet, wie ich mich in den Umständen benehme, was aus mir wird; sie bestimmt mein particuläres Verhängniß. Es ist diß ein Zweifaches in mir: einmal wie ich mich weiß nach meinem äußerlichen Leben, meine Verhältnisse wie sie gelten nach der allgemeinen Vorstellung überhaupt. Das zweite ist mein determinirtes Inneres.“
Der Genius ist die Differenz zwischen dem, wie einer sich versteht, und dem, wie er tatsächlich reagiert. Und Hegel bestimmt ihn als das, was über den Ausgang entscheidet — „mein particuläres Verhängniß“.
Damit ist der Ort dieser Stelle klar: Sie gehört zur fühlenden Seele, weil dort etwas wirkt, das nicht ins Bewusstsein gehoben ist und doch das Verhalten bestimmt. Hegel nennt es nicht Krankheit — es wird erst Krankheit, wenn die beiden Seiten in Widerspruch treten.
Was daran heute noch trägt, ist die Unterscheidung selbst: dass einer ein Bild von sich hat und eine Disposition, nach der er handelt, und dass beide nicht zusammenfallen müssen. [KF]
Der „zweite Genius“ — und die Grenze der Vorwegnahme
In der Nachschrift Griesheim steht eine zweite, engere Bestimmung, die Dirk Stederoth herausgearbeitet hat: Der Trieb sei nach Art und Weise bestimmbar, und „dieß hängt aber nicht vom Instinkt ab, sondern gehört in eine andere Sphäre, es fällt in diese so zu sagen zweite Subjektivität, diesen zweiten Genius“.[5]
Nicht was einer will, sondern wie — das ist die Sphäre, um die es geht. Und sie hängt daran, dass die Befriedigung anderer Triebe ausgeschlossen wurde: Was einer sich angewöhnt hat, bestimmt die Form seines Wollens, ohne dass er es wüsste.
Daran schließt die Krankheit an, und Hegel bestimmt sie als Fixierung: In der Abhärtung „kann Unmäßigkeit statt finden, die Selbstthätigkeit kann sich in einer einzelnen Weise der Befriedigung fixiren und in dieser partiellen Seite festhalten“.
Stederoth prüft die Nähe zu Freud — und zieht die Grenze selbst. Die Affinität zur Urverdrängung sei da: eine Triebrepräsentanz, die fixiert wird und von da an unveränderlich bestehen bleibt. Was fehle, sei die zweite Stufe — die „eigentliche Verdrängung“, das Nachdrängen der assoziierten Vorstellungen.
Und sein Fazit ist für die Lektüre dieses Bandes so wichtig wie der Befund selbst:
Die Entdeckung dieser Dynamik „bleibt das Verdienst Freuds und seiner Mitstreiter und kann redlicherweise auch nicht durch die Konstruktion vermeintlicher Prolepsen geschmälert werden.“
Das ist derselbe Prüfsatz, der in diesem Werk durchgehend gilt. Eine Ähnlichkeit ist keine Vorwegnahme, und wer eine daraus macht, nimmt dem Späteren, was er geleistet hat. Was bleibt, ist genauer und weniger: Hegel hat eine Instanz bestimmt, die das Wollen formt, ohne gewusst zu werden. Was daraus wurde, hat er nicht gesehen. [KF]
Damit ist die Stufung von innen begründet: Nicht die Doppelheit macht die Verrücktheit, sondern dass sie zum Widerspruch wird. [KF]
Das Selbstgefühl (§ 407). Der dritte Schritt, und der entscheidende: Die fühlende Totalität unterscheidet sich in sich „und erwacht zum Urteil in sich, nach welchem sie besondere Gefühle hat und als Subjekt in Beziehung auf diese ihre Bestimmungen ist.“
Erst hier gibt es jemanden, der Gefühle hat — und zwar so, dass er zugleich in sie versenkt ist und sich durch sie hindurch mit sich zusammenschließt.
Woran die drei Stufen sich unterscheiden, ist der Grad der Trennung: In § 404 ist nichts geschieden, in § 406 fällt es auseinander, in § 407 ist es unterschieden und verbunden zugleich. Das ist dieselbe Figur wie in der natürlichen Seele — und sie erklärt, warum die Verrücktheit unmittelbar danach kommt. [KF]
Die zweite Verfehlung: das Beharren (§ 408)
Hier liegt der Ertrag, und er ist von den Beispielen ablösbar. Hegels Bestimmung der Verrücktheit:
Das Subjekt, „obgleich zum verständigen Bewußtsein gebildet“, sei „noch der Krankheit fähig, daß es in einer Besonderheit seines Selbstgefühls beharren bleibt, welche es nicht zur Idealität zu verarbeiten und zu überwinden vermag“.
Drei Dinge stehen in diesem Satz.
Erstens: Es geht nicht um Unvernunft. Das Subjekt ist „zum verständigen Bewußtsein gebildet“ — die Verrücktheit setzt den Verstand voraus und tritt neben ihn, statt ihn zu ersetzen.
Zweitens: Was sie ausmacht, ist ein Beharren in einer Besonderheit. Nicht ein falscher Inhalt, sondern eine Besonderheit, die sich nicht einordnen lässt — die nicht „zur Idealität verarbeitet“ wird.
Drittens: Der Grund liegt im Leiblichen — in der Unmittelbarkeit, „in der das Selbstgefühl noch bestimmt ist“, weil die Leiblichkeit dort „noch ungeschieden von der Geistigkeit“ ist.
Die Vorlesungen machen die Bestimmung schärfer, und zwar an einer Unterscheidung, die der gedruckte Text nicht hat: Was die Verrücktheit von der bloßen Torheit trennt, ist die Gegenwart des Inhalts.
„Die Menschen haben viele Einfälle, solange diese aber noch Wunsch bleiben, so ist darum die Verrücktheit noch nicht da. Sich in Wünschen herumtreiben kann Thorheit sein, aber der Einfall bleibt doch nur immer Subjectives, erst in der Zukunft soll die Realisation geschehn.“
Und dagegen: „Die eigentliche Verrücktheit ist nicht nur eine thörichte Vorstellung, sondern ist so, daß die Erfüllung der gedoppelten Persönlichkeit als etwas gegenwärtiges auftritt, und das Individuum darin als seiend ist.“[6]
Wer sich wünscht, Kaiser zu werden, ist ein Tor. Wer Kaiser zu sein glaubt, ist verrückt. Der Unterschied liegt nicht im Inhalt, sondern in seiner Seinsweise — und genau deshalb gehört die Verrücktheit in die Anthropologie, wo es um das Verhältnis zum eigenen Sein geht.
Und Hegel zieht die Konsequenz für das Verhältnis von Leib und Seele: „Die Verrücktheit ist auch Bewußtheit, aber das Sein darin ist getheilt, eine Zweiheit des Seins, die darin besteht, daß das Sein nicht idealisirt ist; darum also ist die Leiblichkeit in die Verrücktheit gesetzt. Seele also und Körper sind krank, nicht die eine Seite allein.“
Das ist keine psychosomatische These im heutigen Sinn, sondern folgt aus der Bestimmung: Wo die Leiblichkeit nicht angeeignet ist, ist beides betroffen — weil es dort noch nicht zwei getrennte Sachen sind. [KF]
Und hier greift die Entwicklungslogik
Die Verfehlung und das Gelingen haben dieselbe Struktur, und das ist kein Zufall, sondern der Grund, warum beides an dieser Stelle steht.
In der Verrücktheit setzt sich eine Besonderheit fest, die das Subjekt nicht verarbeiten kann; sie bleibt als Besonderheit stehen und beherrscht es. In der Gewohnheit (§§ 409 f.) setzt sich ebenfalls eine Besonderheit fest — aber so, dass sie „für dasselbe nicht mehr als beschränkende sei“.
Dieselbe Operation, zwei Ausgänge: Im einen Fall behält die Besonderheit ihre Sperrigkeit, im anderen verliert sie sie. Hegel behandelt beides unmittelbar nacheinander, und er stellt den Zusammenhang selbst her.
Was daraus folgt, ist die eigentliche Auskunft dieses Abschnitts: Was einer sich nicht zu eigen macht, macht sich ihn zu eigen. Die Aufgabe aus § 403 — Macht seiner selbst zu werden — hat kein neutrales Scheitern. Wer sie nicht löst, wird beherrscht von dem, was er nicht verarbeitet hat.
Das ist keine Psychologie im heutigen Sinn und konkurriert nicht mit ihr. Es ist eine Bestimmung der Form, in der jemand zu dem steht, was er vorfindet — und sie gilt unabhängig davon, was die Psychiatrie über Somnambulismus herausgefunden hat. [KF]
Stekeler-Weithofer, Hegels Realphilosophie, zu § 405. ↩︎
Stekeler-Weithofer, Hegels Realphilosophie, zu § 404 (S. 570 f.). ↩︎
Vorlesungen über die Philosophie des subjektiven Geistes, zu § 320 der ersten Auflage (= § 406): GW 25.1. ↩︎
Vorlesungen über die Philosophie des subjektiven Geistes, Nachschrift Hotho, zur fühlenden Seele: GW 25.1. ↩︎
Dirk Stederoth, Hegels Philosophie des subjektiven Geistes. Ein komparatorischer Kommentar, Berlin 2001, Exkurs „Die Triebe und der zweite Genius“, S. 250–276. Das Hegel-Zitat nach der Nachschrift Griesheim (Gr 213 f., 217). ↩︎
Vorlesungen über die Philosophie des subjektiven Geistes, Nachschrift Hotho, Kolleg 1822: GW 25.1. ↩︎