Kommentar zur Rechtsphilosophie, Kapitel 26

Das Vermögen der Familie

Das mittlere Moment wird oft übergangen, obwohl an ihm sichtbar wird, was die Sittlichkeit dem abstrakten Recht voraushat. Eigentum war dort das Dasein eines einzelnen Willens in einer Sache; hier wird es Vermögen — und das heißt bei Hegel nicht Reichtum, sondern, wie es die Vorlesung fasst, “die fortdauernde Möglichkeit der Subsistenz”. Besitz und Eigentum seien noch ein Ungewisses; das Eigentum als Objektivität der Freiheit solle fortdauernd sein.[1]

Damit ändert sich zugleich der Grund, aus dem etwas jemandem gehört. Im abstrakten Recht ist gleichgültig, aus welchem Trieb oder welcher Neigung ich etwas habe. In der Moralität wird daraus die Pflicht, für das Wohl zu sorgen, das eigene und das anderer — aber für ein unbestimmtes Wohl unbestimmter Anderer. In der Familie ist es weder das eine noch das andere: Hier ist die Sorge auf bestimmte Andere gerichtet, auf die, mit denen man diese Einheit bildet.[1:1] Das ist der Ort, an dem das leere “Wohl aller” aus § 125 zum ersten Mal einen Inhalt bekommt.

Hegel zieht daraus zwei Folgerungen, die knapp bleiben und doch weit reichen. Nach außen tritt die Familie als eine Person auf (§ 171); über die Möglichkeit der Verschwendung hätten deshalb die Gesetze Bestimmungen zu treffen — das Vermögen gehört nicht dem Einzelnen zu beliebiger Verfügung. Und die Blutsverwandtschaft tritt zurück hinter das Band, durch das die neue Familie gestiftet wird: die sittliche Liebe (§ 172). Im römischen Recht sei die Frau ihrer Herkunftsfamilie zugehörig geblieben; das wahre Verhältnis sei dagegen die Gemeinschaft der Güter.[2]

Hier liegt ein Anschlusspunkt für die spätere Analyse. Das Familienvermögen ist eine Eigentumsform, die nicht der Verwertung dient, sondern der dauerhaften Sicherung von Lebensmöglichkeiten für bestimmte Menschen. Sie steht damit quer zu dem, was Eigentum in der bürgerlichen Gesellschaft wird. Ob und wie weit sie sich unter den Bedingungen einer entwickelten Marktwirtschaft behaupten kann, ist eine Frage, die dieser Band nicht entscheidet. [KF]

Historische Variation der Familienform

Auch hier ist die Doppelvorsicht aus I.8 anzuwenden. Die Familie als sittliche Einheit, die ihre Mitglieder durch Liebe verbindet, eine wirtschaftliche Hauseinheit bildet und die nächste Generation hervorbringt, ist eine allgemeine Bestimmung — sie tritt in jeder bekannten Gesellschaft auf. Aber die Form, in der diese Bestimmungen organisiert werden, variiert erheblich. Die Stammesfamilie bettet die Kernfamilie in einen größeren Verband ein, in dem die einzelne Familie nicht für sich steht, sondern Glied einer ausgedehnten Verwandtschaft mit eigenen sittlichen Bindungen ist. Die antike Familie, etwa der römische Hausverband, umfasst neben den biologischen Verwandten auch Sklaven, Klienten, Freigelassene; der pater familias hat eine umfassende Autorität, die heute kaum mehr vorstellbar ist. Die mittelalterliche Großfamilie oder Hauswirtschaft schließt mehrere Generationen ein, integriert oft Dienstboten und Lehrlinge in den Haushalt und verbindet familiale und ökonomische Funktionen eng. Die moderne Kleinfamilie — Vater, Mutter, Kinder, getrennt von der Herkunftsfamilie wohnend, ökonomisch selbstständig — ist eine spezifische Form, die sich erst in der industriellen Moderne in dieser Reinheit ausgebildet hat.

Diese Variation ist nicht beliebig. Was bei Hegel in der Architektur der Sittlichkeit als die Familie erscheint, ist überwiegend an der modernen Kleinfamilie modelliert — was er nicht verschweigt, aber auch nicht systematisch reflektiert. Wer die Familie heute begrifflich denken will, sollte die historische Variation mitführen, ohne in jede einzelne Form ausführlich einzugehen. Die strukturellen Bestimmungen (sittliche Einheit, ökonomische Hauseinheit, generationale Reproduktion) gelten für alle Formen; die spezifische Konfiguration ist je verschieden.

Ein empirischer Anschluss an die begriffliche Ordnung

An dieser Stelle ist eine Bemerkung über das Verhältnis von Hegels Begriff und der modernen Empirie nötig. Hegel behauptet — und es ist einer der heikleren Punkte seiner Sittlichkeitstheorie —, dass die Form der Familie nicht beliebig ist, sondern die spätere Gestalt der politischen Ordnung mitprägt. Diese These klang lange nach Spekulation; sie hat aber eine empirische Bestätigung gefunden, die Hegel selbst nicht haben konnte.

Der französische Bevölkerungswissenschaftler Emanuel Todd, der sich selbst als “empirischen Hegelianer” versteht, hat in einer Reihe großangelegter Untersuchungen gezeigt, dass die familiale Grundform einer Gesellschaft — Erbschaftsregeln, Wohnsitzmuster der Generationen, Stellung von Männern und Frauen — mit ihren politischen Strukturen in einem nicht zufälligen Zusammenhang steht. Wo Erbschaft individuell und ungleich verteilt wird (englische absolute Kernfamilie), entsteht eine andere politische Mentalität als dort, wo Erbe egalitär aufgeteilt wird (französische Kernfamilie), wo eine Generation den ganzen Hof hält und die anderen versorgen muss (deutsche Stammfamilie), oder wo das Vermögen kollektiv verbleibt (russische, chinesische Großfamilie).

Diese Befunde sind für Hegels Argument doppelt wichtig. Sie bestätigen erstens, dass die Familie nicht eine private Vorhalle der eigentlichen politischen Welt ist, sondern Sittlichkeit im strengen Sinn — eine Form, die in den ganzen Aufbau der Gesellschaft hineinwirkt. Sie zeigen zweitens, dass die Form der Familie nicht überall dieselbe ist und auch nicht überall dieselben politischen Institutionen erzeugt. Was in der Hegelschen Architektur als die Familie erscheint, ist immer schon eine bestimmte familiale Form, und der Übergang zur bürgerlichen Gesellschaft und zum Staat ist davon mitgeprägt. Das ist nicht gegen Hegel gesagt, sondern für ihn: Die begriffliche Ordnung ist Heuristik, ihre konkrete Füllung ist empirisch.


  1. Nachschrift Anonymus (Kiel), Kolleg 1821/22, zu § 170: GW 26.2, S. 175. ↩︎ ↩︎

  2. Ebd., zu §§ 171 f.: GW 26.2, S. 708. Die Familie hat damit einen eingebauten Übergang: Sie produziert Subjekte, die sich aus ihr lösen. ↩︎