Apodiktisches Urteil

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Die vierte Stufe der Begriffsurteile/Modalitätsurteile. Es drückt aus, das etwas notwendig seinem Begriff entspricht. Hegel verwendet in dem Beiwspiel "gut" im Sinne von "entspricht seinem Begriff", so wenn wir von einem "guten Freund" sprechen. Hegel zeigt, dass es implizit bereits ein Schluss ist: "Dieses Haus (E) ist, so beschaffen (B), gut (A)." Die Beschaffenheit (B) ist der vermittelnde Mittelbegriff. Das apodiktische Urteil nötigt daher zum Übergang in den Schluss.

Herkunft: Kant (Modalitätskategorien). Hegel (Entwicklung der Urteilsformen).

Bei Hegel: Enz. §179; WdL Bd. 2, Subj. Begriff, Das Urteil

Siehe auch: Urteil; Modalitätsurteile; Schluss

Kommentar zur Wissenschaft der Logik, Kapitel 10

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