Kommentar zum subjektiven Geist, Kapitel 22
Was der Geist hier ist (§§ 440–444)
Die Bestimmung (§ 440): Der Geist ist „die Wahrheit der Seele und des Bewußtseins“ — und zwar als Wissen, das „nicht im Verhältnisse zu ihm als Gegenstand steht“.
Was „bei sich sein“ bedeutet, sagt Hegel in einem Bild, das die Sache besser trifft als jede Formel. Der Geist besitze
„die Zuversicht, daß er in der Welt sich selber finden werde, daß diese ihm befreundet sein müsse, daß, wie Adam von Eva sagt, sie sei Fleisch von seinem Fleische, so er in der Welt Vernunft von seiner eigenen Vernunft zu suchen habe“ (§ 440 Zus.).
Zuversicht, nicht Gewissheit im Sinne eines Beweises. Und suchen, nicht finden: Der Geist geht davon aus, dass die Welt ihm nicht fremd ist — er hat es nicht bewiesen und kann es nicht, bevor er gesucht hat.
Dasselbe Bild steht im Zusatz zu § 4 der Rechtsphilosophie. Hegel gebraucht es also an beiden Stellen, wo der freie Geist bestimmt wird — ein weiterer Hinweis darauf, dass die beiden Bücher hier dieselbe Schwelle behandeln.
Damit ist beides aufgehoben, was vorherging: Die Seele hatte ihren Inhalt unmittelbar, das Bewusstsein hatte ihn gegenüber. Jetzt hat der Geist ihn als den seinen.
Die Endlichkeit, die bleibt (§ 441): Die Seele sei endlich, „insofern sie unmittelbar oder von Natur bestimmt ist“; das Bewusstsein, „insofern es einen Gegenstand hat“; der Geist, „insofern er zwar nicht mehr einen Gegenstand, aber eine Bestimmtheit in seinem Wissen hat“.
Jede Stufe hat also ihre eigene Endlichkeit — und die des Geistes ist die letzte und dünnste: dass sein Wissen noch bestimmt ist, statt sich selbst zu bestimmen.
Und die Warnung gegen ein Missverständnis (§ 444): Theoretischer und praktischer Geist „sind nicht als passiv und aktiv zu unterscheiden“. Beide sind hervorbringend; der Unterschied liegt in der Richtung, nicht im Tätigkeitsgrad.