Kommentar zu Hegel und Marx, Kapitel 20

Was Hegel liefert

Was man von Hegel bekommt, ist eine Ordnungsform. Sie sagt, in welcher Folge die Bestimmungen stehen, was zusammengehört, welche Übergänge intern notwendig sind und was einem späteren Begriff bereits in seiner Voraussetzung mitgegeben sein muss. Hegel beansprucht dafür „die Notwendigkeit des Begriffs“ (Enz. § 246 Anm.); hier ist sie, wie in Die Idee des Lebens und Wie zu lesen — Logik als Ordnungsform, als Ordnung genommen, nicht als Ableitung. Für die Philosophie des Geistes gibt die Logik außerdem den Maßstab, an dem Einrichtungen zu messen sind: die Freiheit.

Zwei Missverständnisse sind dabei fernzuhalten; beide sind in der Wirkungsgeschichte verbreitet. Das eine nimmt die Logik als Ableitung der Wirklichkeit: als könne man aus Begriffen entnehmen, was empirisch der Fall ist. Das kann sie nicht, und Hegel behauptet es an seinen genauen Stellen auch nicht. Das andere hält sie für eine bloße Suchanleitung ohne eigenen Ertrag — ein Schema, das man anlegen kann oder auch nicht. Auch das trifft nicht. Dass Eigentum vor Vertrag kommt, Familie vor bürgerlicher Gesellschaft, das Abstrakte vor dem Konkreten, ist keine Anordnung nach Geschmack: An jedem Übergang lässt sich zeigen, woran die vorige Bestimmung scheitert — das ist weniger als der Beweis, dass kein anderer Weg offenstand, aber mehr als eine Reihenfolge, die man beliebig umstellen könnte (Hegels Logik, 3.9b). Und dass eine Ordnung etwas hervorbringt, was sie aus sich nicht auflöst, lässt sich begrifflich zeigen, bevor man es empirisch findet.

Der praktisch wichtigste Ertrag ist die Bestimmung des Zweckhandelns. Ein Zweck wird gesetzt, ein Mittel gesucht, das Mittel wirkt nach seiner eigenen Beschaffenheit. Hegel bestimmt es doppelt: Es hat gegen den Zweck den Charakter, „machtlos zu sein und ihm zu dienen“, und hat doch „eine Seite, nach welcher es noch Selbständigkeit gegen den Zweck hat“ (TWA 6, 450 f.). Eben deshalb kann es sich gegen den Zweck kehren, dem es dienen sollte. Diese Möglichkeit ist nicht ein Unfall, sondern in der Struktur angelegt; die Verkehrung selbst als gesellschaftliche Kategorie entwickelt Hegel nicht, sie ist ein Schritt über ihn hinaus (Der Zweck und die Möglichkeit der Verkehrung). Wer die Möglichkeit kennt, hat ein Werkzeug, mit dem sich sehr verschiedene Verhältnisse aufschließen lassen: die Institution, die ihre Aufgabe vergisst und sich selbst betreibt; das Werkzeug, das den formt, der es führt; das Geld, das als Mittel des Austauschs eingerichtet wurde und in der Bewegung zum Mehr zum Zweck wird.

Neben der Ordnungsform stehen die inhaltlichen Bestimmungen — der größere Teil des Werks. Hegel hat über Natur und Leben, über das Verhältnis von Leib und Seele, über Eigentum, Vertrag, Strafe, Familie, Markt und Staat, über Kunstformen, Religionen und den Gang der Philosophie geschrieben, und das meiste davon steht nicht als Beispiel für eine Methode da, sondern als Aussage über die Sache. Ein Teil ist überholt: Die Naturphilosophie arbeitet mit dem Wissen ihrer Zeit und irrt an einzelnen Stellen auch gegen dieses Wissen (Die Fehlerliste); die Darstellung der außereuropäischen Welt und der einzelnen Religionen ist an vielem korrigiert worden. Dass sie korrigierbar war, spricht dabei für die Anlage — wer Bestimmungen so aufstellt, dass sie an Befunden scheitern können, hat sie prüfbar gemacht. Wer Hegel als Werkzeug gebraucht, nimmt beides: die Ordnung und die Bestimmungen, und prüft die zweiten an dem, was inzwischen bekannt ist.

Dazu kommt die Unterscheidung von Aufgabe und Erfüllung. Was eine Einrichtung leisten müsste, sagt nicht, ob sie es tut. Ohne diese Unterscheidung wird aus jeder Bestimmung einer Aufgabe eine Beschreibung des Bestehenden — der Fehler, den Hegel selbst an mehreren Stellen begeht und der die halbe Rezeption bestimmt hat.