Kommentar zu Hegel und Marx, Kapitel 24

Die Position: die Form ohne die Substanz

Damit lässt sich sagen, was von Marx zu nehmen ist. Die Formanalyse in ihrer ganzen Schärfe: dass hinter dem, was sich als Eigenschaft von Dingen darstellt, ein gesellschaftliches Verhältnis steht; dass die Bewegung vom Geld zum mehr Geld ihre eigene Logik hat und gegen den Inhalt gleichgültig ist; dass die Aneignung durch die Rechtsform hindurchgeht und nicht gegen sie; dass das Ganze als System wechselseitiger Voraussetzungen arbeitet, in dem eine Störung sich fortpflanzt.

Nicht zu nehmen ist die Substanz, aus der der Wert bestehen soll. Was an ihre Stelle tritt, ist keine Abschwächung. Es ist die Bestimmung des Werts als rechtlich verfasster Form — und diese Bestimmung erklärt, was die Substanzfassung nie erklären konnte: Dienstleistungen, geistiges Eigentum, Bodenrente, Markenökonomie, die Preise in einer Wirtschaft, deren Knappheiten hergestellt sind.

Das ist Aufhebung in dem Sinn, den Hegel am Wort abliest (Eine Klärung zur Aufhebung): „aufbewahren, erhalten“ und zugleich „aufhören lassen, ein Ende machen“ (TWA 5, 114). Bewahrt wird, dass gesellschaftlicher Reichtum durch tätige Menschen entsteht und dass menschliche Arbeit darin eine eigene Stellung hat. Beendet wird die Fassung, in der der Wert als Menge in den Produkten steckt. Und das Bewahrte besteht als Moment einer reicheren Bestimmung fort, der rechtlichen Konstitution, die die alte Fassung als Sonderfall enthält; darin liegt, was die geläufige Formel das Heben auf eine höhere Stufe nennt.