Die Vernunft ist Geist,
indem die Gewißheit, alle Realität zu sein, zur Wahrheit erhoben
und sie sich ihrer selbst als ihrer Welt
und der Welt als ihrer selbst bewußt ist.

- Das Werden des Geistes
zeigte die unmittelbar vorhergehende Bewegung auf,
worin der Gegenstand des Bewußtseins, die reine Kategorie,
zum Begriffe der Vernunft sich erhob.

In der beobachtenden Vernunft ist diese reine Einheit
des Ich und des Seins, des Fürsich- und des Ansichseins,
als das Ansich oder als Sein bestimmt,
und das Bewußtsein der Vernunft findet sich.

Aber die Wahrheit des Beobachtens ist vielmehr
das Aufheben dieses unmittelbaren findenden Instinkts,
dieses bewußtlosen Daseins derselben.

Die angeschaute Kategorie, das gefundene Ding,
tritt in das Bewußtsein als das Fürsichsein des Ich,
welches sich nun im gegenständlichen Wesen als das Selbst weiß.

Aber diese Bestimmung der Kategorie,
als des Fürsichseins entgegengesetzt dem Ansichsein,
ist ebenso einseitig und ein sich selbst aufhebendes Moment.

Die Kategorie wird daher für das Bewußtsein bestimmt,
wie sie in ihrer allgemeinen Wahrheit ist, als anundfürsichseiendes Wesen.

Diese noch abstrakte Bestimmung, welche die Sache selbst ausmacht,
ist erst das geistige Wesen,
und sein Bewußtsein ein formales Wissen von ihm,
das sich mit mancherlei Inhalt desselben herumtreibt;
es ist von der Substanz in der Tat noch als ein Einzelnes unterschieden,
gibt entweder willkürliche Gesetze
oder meint, die Gesetze, wie sie an und für sich sind,
in seinem Wissen als solchem zu haben,
und hält sich für die beurteilende Macht derselben.

- Oder von der Seite der Substanz betrachtet,
so ist diese das anundfürsichseiende geistige Wesen,
welches noch nicht Bewußtsein seiner selbst ((324)) ist.

Das anundfürsichseiende Wesen aber,
welches sich zugleich als Bewußtsein wirklich
und sich sich selbst vorstellt, ist der Geist.


Sein geistiges Wesen ist schon als die sittliche Substanz bezeichnet worden;
der Geist aber ist die sittliche Wirklichkeit.

Er ist das Selbst des wirklichen Bewußtseins,
dem er oder vielmehr das sich als gegenständliche wirkliche Welt gegenübertritt,
welche aber ebenso für das Selbst alle Bedeutung eines Fremden,
so wie das Selbst alle Bedeutung eines von ihr getrennten,
abhängigen oder unabhängigen Fürsichseins verloren hat.

Die Substanz und das allgemeine, sichselbstgleiche, bleibende Wesen,
- ist er der unverrückte und unaufgelöste Grund und Ausgangspunkt
des Tuns Aller und ihr Zweck und Ziel, als das gedachte Ansich aller Selbstbewußtsein [e].

- Diese Substanz ist ebenso das allgemeine Werk,
das sich durch das Tun Aller und Jeder als ihre Einheit und Gleichheit erzeugt,
denn sie ist das Fürsichsein, das Selbst, das Tun.

Als die Substanz ist der Geist die unwankende, gerechte Sichselbstgleichheit;
aber als Fürsichsein ist sie das aufgelöste,
das sich aufopfernde gütige Wesen,
an dem jeder sein eigenes Werk vollbringt,
das allgemeine Sein zerreißt und sich seinen Teil davon nimmt.

Diese Auflösung und Vereinzelung des Wesens
ist eben das Moment des Tuns und Selbsts Aller;
es ist die Bewegung und Seele der Substanz
und das bewirkte allgemeine Wesen.

Gerade darin, daß sie das im Selbst aufgelöste Sein ist,
ist sie nicht das tote Wesen, sondern wirklich und lebendig.


Der Geist ist hiermit das sich selbst tragende, absolute reale Wesen.

Alle bisherigen Gestalten des Bewußtseins sind Abstraktionen desselben;
sie sind dies, daß er sich analysiert, seine Momente unterscheidet
und bei einzelnen verweilt.

Dies Isolieren solcher Momente hat ihn selbst zur Voraussetzung
und zum Bestehen,
oder es existiert nur in ihm, der die Existenz ist.

Sie haben so isoliert den Schein, als ob sie als solche wären;
aber wie sie nur Momente oder verschwindende Größen sind,
zeigte ihre Fortwälzung und Rückgang ((325)) in ihren Grund und Wesen;
und dies Wesen eben ist diese Bewegung und Auflösung dieser Momente.

Hier, wo der Geist oder die Reflexion derselben in sich selbst gesetzt ist,
kann unsere Reflexion an sie nach dieser Seite kurz erinnern;
sie waren Bewußtsein, Selbstbewußtsein und Vernunft.

Der Geist ist also Bewußtsein überhaupt,
was sinnliche Gewißheit, Wahrnehmen und den Verstand in sich begreift,
insofern er in der Analyse seiner selbst das Moment festhält,
daß er sich gegenständliche seiende Wirklichkeit ist,
und davon abstrahiert, daß diese Wirklichkeit sein eigenes Fürsichsein ist.

Hält er im Gegenteil das andere Moment der Analyse fest,
daß sein Gegenstand sein Fürsichsein ist,
so ist er Selbstbewußtsein.

Aber als unmittelbares Bewußtsein des Anundfürsichseins,
als Einheit des Bewußtseins und des Selbstbewußtseins
ist er das Bewußtsein, das Vernunft hat,
das, wie das Haben es bezeichnet, den Gegenstand hat
als an sich vernünftig bestimmt oder vom Werte der Kategorie,
aber so, daß er noch für das Bewußtsein desselben
den Wert der Kategorie nicht hat.

Er ist das Bewußtsein, aus dessen Betrachtung wir soeben herkommen.

Diese Vernunft, die er hat,
endlich als eine solche von ihm angeschaut, die Vernunft ist,
oder die Vernunft, die in ihm wirklich und die seine Welt ist,
so ist er in seiner Wahrheit;
er ist der Geist, er ist das wirkliche sittliche Wesen.


Der Geist ist das sittliche Leben eines Volks,
insofern er die unmittelbare Wahrheit ist;
das Individuum, das eine Welt ist.

Er muss zum Bewußtsein über das, was er unmittelbar ist, fortgehen,
das schöne sittliche Leben aufheben
und durch eine Reihe von Gestalten zum Wissen seiner selbst gelangen.

Diese unterscheiden sich aber von den vorhergehenden dadurch,
daß sie die realen Geister sind, eigentliche Wirklichkeiten,
und statt Gestalten nur des Bewußtseins, Gestalten einer Welt.


Die lebendige sittliche Welt ist der Geist in seiner Wahrheit;
wie er zunächst zum abstrakten Wissen seines Wesens kommt,
geht die Sittlichkeit in der formalen Allgemeinheit ((326)) des Rechts unter.

Der in sich selbst nunmehr entzweite Geist
beschreibt in seinem gegenständlichen Elemente
als in einer harten Wirklichkeit
die eine seiner Welten, das Reich der Bildung,
und ihr gegenüber im Elemente des Gedankens
die Welt des Glaubens, das Reich des Wesens.

Beide Welten aber, von dem Geiste,
der aus diesem Verluste seiner selbst in sich geht,
von dem Begriffe erfaßt,
werden durch die Einsicht und ihre Verbreitung, die Aufklärung,
verwirrt und revolutioniert,
und das in das Diesseits und Jenseits verteilte und ausgebreitete Reich
kehrt in das Selbstbewußtsein zurück,
das nun in der Moralität sich als die Wesenheit
und das Wesen als wirkliches Selbst erfaßt,
seine Welt und ihren Grund nicht mehr aus sich heraussetzt,
sondern alles in sich verglimmen läßt
und als Gewissen der seiner selbst gewisse Geist ist.


Die sittliche Welt, die in das Diesseits und Jenseits zerrissene Welt
und die moralische Weltanschauung sind also die Geister,
deren Bewegung und Rückgang
in das einfache fürsichseiende Selbst des Geistes sich entwickeln
und als deren Ziel und Resultat
das wirkliche Selbstbewußtsein des absoluten Geistes hervortreten wird.





A. DER WAHRE GEIST. DIE SITTLICHKEIT



Der Geist ist in seiner einfachen Wahrheit Bewußtsein
und schlägt seine Momente auseinander.

Die Handlung trennt ihn in die Substanz und das Bewußtsein derselben
und trennt ebensowohl die Substanz als das Bewußtsein.

Die Substanz tritt, als allgemeines Wesen und Zweck,
sich als der vereinzelten Wirklichkeit gegenüber;
die unendliche Mitte ist das Selbstbewußtsein,
welches, an sich Einheit seiner und der Substanz,
es nun für sich wird,
das allgemeine Wesen und seine vereinzelte Wirklichkeit vereint,
diese zu jenem erhebt und sittlich handelt
- und jenes zu dieser herunterbringt
und den Zweck, die nur gedachte Substanz ausführt; ((327))
es bringt die Einheit seines Selbsts und der Substanz
als sein Werk und damit als Wirklichkeit hervor.


In dem Auseinandertreten des Bewußtseins hat die einfache Substanz
den Gegensatz teils gegen das Selbstbewußtsein erhalten,
teils stellt sie damit ebensosehr an ihr selbst die Natur des Bewußtseins,
sich in sich selbst zu unterscheiden,
als eine in ihre Massen gegliederte Welt dar.

Sie spaltet sich also in ein unterschiedenes sittliches Wesen,
in ein menschliches und göttliches Gesetz.

Ebenso das ihr gegenübertretende Selbstbewußtsein
teilt sich nach seinem Wesen der einen dieser Mächte zu,
und als Wissen
in die Unwissenheit dessen, was es tut, und in das Wissen desselben,
das deswegen ein betrogenes Wissen ist.

Es erfährt also in seiner Tat sowohl den Widerspruch jener Mächte,
worein die Substanz sich entzweite, und ihre gegenseitige Zerstörung,
wie den Widerspruch seines Wissens von der Sittlichkeit seines Handelns
mit dem, was an und für sich sittlich ist,
und findet seinen eigenen Untergang.

In der Tat aber ist die sittliche Substanz durch diese Bewegung
zum wirklichen Selbstbewußtsein geworden
oder dieses Selbst zum Anundfürsichseienden;
aber darin ist eben die Sittlichkeit zugrunde gegangen.





a. Die sittliche Welt. Das menschliche und göttliche Gesetz, der Mann und das Weib



Die einfache Substanz des Geistes teilt sich als Bewußtsein.

Oder wie das Bewußtsein des abstrakten, des sinnlichen Seins
in die Wahrnehmung übergeht,
so auch die unmittelbare Gewißheit des realen sittlichen Seins;
und wie für die sinnliche Wahrnehmung das einfache Sein
ein Ding von vielen Eigenschaften wird,
so ist für die sittliche der Fall des Handelns
eine Wirklichkeit von vielen sittlichen Beziehungen.

Jener zieht sich aber die unnütze Vielheit der Eigenschaften
in den wesentlichen Gegensatz
der Einzelheit und ((328)) Allgemeinheit zusammen;
und noch mehr dieser, die das gereinigte, substantielle Bewußtsein ist,
wird die Vielheit der sittlichen Momente
das Zwiefache eines Gesetzes der Einzelheit und eines der Allgemeinheit.

Jede dieser Massen der Substanz bleibt aber der ganze Geist;
wenn in der sinnlichen Wahrnehmung die Dinge keine andere Substanz
als die beiden Bestimmungen der Einzelheit und der Allgemeinheit haben,
so drücken sie hier nur den oberflächlichen Gegensatz
der beiden Seiten gegeneinander aus.


Die Einzelheit hat an dem Wesen, das wir hier betrachten,
die Bedeutung des Selbstbewußtseins überhaupt,
nicht eines einzelnen zufälligen Bewußtseins.

Die sittliche Substanz ist also in dieser Bestimmung die wirkliche Substanz,
der absolute Geist in der Vielheit des daseienden Bewußtseins realisiert;
er ist das Gemeinwesen, welches für uns
bei dem Eintritt in die praktische Gestaltung der Vernunft überhaupt
das absolute Wesen war und hier in seiner Wahrheit für sich selbst
als bewußtes sittliches Wesen und als das Wesen für das Bewußtsein,
das wir zum Gegenstande haben, hervorgetreten ist.

Es ist Geist, welcher für sich [ist],
indem er im Gegenschein der Individuen sich,
- und an sich oder Substanz ist, indem er sie in sich erhält.

Als die wirkliche Substanz ist er ein Volk,
als wirkliches Bewußtsein Bürger des Volkes.

Dies Bewußtsein hat an dem einfachen Geiste sein Wesen
und die Gewißheit seiner selbst in der Wirklichkeit dieses Geistes,
dem ganzen Volke, und unmittelbar darin seine Wahrheit,
also nicht in etwas, das nicht wirklich ist,
sondern in einem Geiste, der existiert und gilt.


Dieser Geist kann das menschliche Gesetz genannt werden,
weil er wesentlich in der Form der ihrer selbst bewußten Wirklichkeit ist.

Er ist in der Form der Allgemeinheit das bekannte Gesetz
und die vorhandene Sitte;
in der Form der Einzelheit ist er die wirkliche Gewißheit seiner selbst
in dem Individuum überhaupt,
und die Gewißheit seiner als einfacher Individualität ist er als Regierung;
seine Wahrheit ist die offene, an dem Tage liegende Gültigkeit;
eine Existenz, ((329)) welche für die unmittelbare Gewißheit
in die Form des frei entlassenen Daseins tritt.


Dieser sittlichen Macht und Offenbarkeit tritt aber eine andere Macht,
das göttliche Gesetz, gegenüber.

Denn die sittliche Staatsmacht hat als die Bewegung
des sich bewußten Tuns an dem einfachen
und unmittelbaren Wesen der Sittlichkeit ihren Gegensatz;
als wirkliche Allgemeinheit ist sie eine Gewalt gegen das individuelle Fürsichsein,
und als Wirklichkeit überhaupt hat sie an dem inneren Wesen
noch ein Anderes, als sie ist.


Es ist schon erinnert worden, daß jede der entgegengesetzten
Weisen der sittlichen Substanz, zu existieren,
sie ganz und alle Momente ihres Inhalts enthält.

Wenn also das Gemeinwesen
sie als das seiner bewußte wirkliche Tun ist,
so hat die andere Seite die Form der unmittelbaren oder seienden Substanz.

Diese ist so einerseits der innere Begriff
oder die allgemeine Möglichkeit der Sittlichkeit überhaupt,
hat aber andererseits das Moment des Selbstbewußtseins ebenso an ihr.

Dieses, in diesem Elemente der Unmittelbarkeit oder des Seins
die Sittlichkeit ausdrückend,
oder ein unmittelbares Bewußtsein seiner
wie als Wesens so als dieses Selbsts in einem Anderen,
d. h. ein natürliches sittliches Gemeinwesen, - ist die Familie.

Sie steht als der bewußtlose,
noch innere Begriff seiner sich bewußten Wirklichkeit,
als das Element der Wirklichkeit des Volks dem Volke selbst,
als unmittelbares sittliches Sein
der durch die Arbeit für das Allgemeine sich bildenden
und erhaltenden Sittlichkeit,
- [als] die Penaten dem allgemeinen Geiste gegenüber.


Ob sich aber wohl das sittliche Sein der Familie als das unmittelbare bestimmt,
so ist sie innerhalb ihrer sittliches Wesen nicht,
insofern sie das Verhältnis der Natur ihrer Glieder
oder deren Beziehung die unmittelbare einzelner wirklicher ist;
denn das Sittliche ist an sich allgemein,
und dies Verhältnis der Natur ist wesentlich ebensosehr ein Geist
und nur als geistiges Wesen sittlich.

Es ist zu sehen, worin seine eigentümliche Sittlichkeit besteht.

- Zunächst, weil das Sittliche ((330)) das an sich Allgemeine ist,
ist die sittliche Beziehung der Familienglieder
nicht die Beziehung der Empfindung oder das Verhältnis der Liebe.

Das Sittliche scheint nun
in das Verhältnis des einzelnen Familiengliedes
zur ganzen Familie als der Substanz gelegt werden zu müssen,
so daß sein Tun und Wirklichkeit nur sie zum Zweck und Inhalt hat.

Aber der bewußte Zweck, den das Tun dieses Ganzen,
insofern er auf es selbst geht, hat, ist selbst das Einzelne.

Die Erwerbung und Erhaltung von Macht und Reichtum
geht teils nur auf das Bedürfnis und gehört der Begierde an;
teils wird sie in ihrer höheren Bestimmung etwas nur Mittelbares.

Diese Bestimmung fällt nicht in die Familie selbst,
sondern geht auf das wahrhaft Allgemeine, das Gemeinwesen;
sie ist vielmehr negativ gegen die Familie und besteht darin,
den Einzelnen aus ihr herauszusetzen,
seine Natürlichkeit und Einzelheit zu unterjochen
und ihn zur Tugend, zum Leben in und fürs Allgemeine zu ziehen.

Der der Familie eigentümliche positive Zweck ist der Einzelne als solcher.

Daß nun diese Beziehung sittlich sei, kann er nicht,
weder der, welcher handelt, noch der, auf welchen sich die Handlung bezieht,
nach einer Zufälligkeit auftreten,
wie etwa in irgendeiner Hilfe oder Dienstleistung geschieht.

Der Inhalt der sittlichen Handlung muss substantiell
oder ganz und allgemein sein;
sie kann sich daher nur auf den ganzen Einzelnen
oder auf ihn als allgemeinen beziehen.

Auch dies wieder nicht etwa so, daß sich nur vorgestellt wäre,
eine Dienstleistung fördere sein ganzes Glück,
während sie so, wie sie unmittelbare und wirkliche Handlung ist,
nur etwas Einzelnes an ihm tut,
- noch daß sie auch wirklich als Erziehung
in einer Reihe von Bemühungen ihn als Ganzes zum Gegenstand hat
und als Werk hervorbringt,
wo außer dem gegen die Familie negativen Zwecke
die wirkliche Handlung nur einen beschränkten Inhalt hat,
- ebensowenig endlich, daß sie eine Nothilfe ist,
wodurch in Wahrheit der ganze Einzelne errettet ((331)) wird;
denn sie ist selbst eine völlig zufällige Tat,
deren Gelegenheit eine gemeine Wirklichkeit ist,
welche sein und auch nicht sein kann.

Die Handlung also,
welche die ganze Existenz des Blutsverwandten umfaßt und ihn
- nicht den Bürger, denn dieser gehört nicht der Familie an,
noch den, der Bürger werden und aufhören soll,
als dieser Einzelne zu gelten,
sondern ihn, diesen der Familie angehörigen Einzelnen -
als ein allgemeines, der sinnlichen,
d. i. einzelnen Wirklichkeit enthobenes Wesen
zu ihrem Gegenstande und Inhalt hat,
betrifft nicht mehr den Lebenden, sondern den Toten,
der aus der langen Reihe seines zerstreuten Daseins
sich in die vollendete eine Gestaltung zusammengefaßt
und aus der Unruhe des zufälligen Lebens
sich in die Ruhe der einfachen Allgemeinheit erhoben hat.

- Weil er nur als Bürger wirklich und substantiell ist,
so ist der Einzelne, wie er nicht Bürger ist und der Familie angehört,
nur der unwirkliche marklose Schatten.


Diese Allgemeinheit, zu der der Einzelne als solcher gelangt,
ist das reine Sein, der Tod;
es ist das unmittelbare natürliche Gewordensein,
nicht das Tun eines Bewußtseins.

Die Pflicht des Familiengliedes ist deswegen, diese Seite hinzuzufügen,
damit auch sein letztes Sein, dies allgemeine Sein,
nicht allein der Natur angehöre und etwas Unvernünftiges bleibe,
sondern daß es ein Getanes
und das Recht des Bewußtseins in ihm behauptet sei.

Oder der Sinn der Handlung ist vielmehr, daß,
weil in Wahrheit die Ruhe und Allgemeinheit
des seiner selbst bewußten Wesens nicht der Natur angehört,
der Schein eines solchen Tuns hinwegfalle, den sich die Natur angemaßt,
und die Wahrheit hergestellt werde.

- Was die Natur an ihm tat, ist die Seite,
von welcher sein Werden zum Allgemeinen
sich als die Bewegung eines Seienden darstellt.

Sie fällt zwar selbst innerhalb des sittlichen Gemeinwesens
und hat dieses zum Zwecke;
der Tod ist die Vollendung und höchste Arbeit,
welche das Individuum als solches für es übernimmt.

Aber insofern es wesentlich einzelnes ist, ist es zufällig,
daß sein Tod unmittelbar mit seiner Arbeit ((332))
fürs Allgemeine zusammenhing und Resultat derselben war;
teils wenn er’s war, ist er die natürliche Negativität
und die Bewegung des Einzelnen als Seienden,
worin das Bewußtsein nicht in sich zurückkehrt
und Selbstbewußtsein wird;
oder indem die Bewegung des Seienden diese ist,
daß es aufgehoben wird und zum Fürsichsein gelangt,
ist der Tod die Seite der Entzweiung,
worin das Fürsichsein, das erlangt wird, ein Anderes ist
als das Seiende, welches in die Bewegung eintrat.

- Weil die Sittlichkeit der Geist in seiner unmittelbaren Wahrheit ist,
so fallen die Seiten, in die sein Bewußtsein auseinandertritt,
auch in diese Form der Unmittelbarkeit,
und die Einzelheit tritt in diese abstrakte Negativität herüber,
welche, ohne Trost und Versöhnung an sich selbst, sie wesentlich
durch eine wirkliche und äußerliche Handlung empfangen muß.

- Die Blutsverwandtschaft ergänzt also die abstrakte natürliche Bewegung
dadurch, daß sie die Bewegung des Bewußtseins hinzufügt,
das Werk der Natur unterbricht
und den Blutsverwandten der Zerstörung entreißt,
oder besser, weil die Zerstörung, sein Werden zum reinen Sein,
notwendig ist, selbst die Tat der Zerstörung über sich nimmt.

- Es kommt hierdurch zustande, daß auch das tote, das allgemeine Sein
ein in sich Zurückgekehrtes, ein Fürsichsein
oder die kraftlose reine einzelne Einzelheit
zur allgemeinen Individualität erhoben wird.

Der Tote, da er sein Sein von seinem Tun oder negativen Eins freigelassen,
ist die leere Einzelheit, nur ein passives Sein für Anderes,
aller niedrigen vernunftlosen Individualität
und den Kräften abstrakter Stoffe preisgegeben,
wovon jene um des Lebens willen, das sie hat,
diese um ihrer negativen Natur willen jetzt mächtiger sind als er.

Dies ihn entehrende Tun bewußtloser Begierde und abstrakter Wesen
hält die Familie von ihm ab, setzt das ihrige an die Stelle
und vermählt den Verwandten dem Schoße der Erde,
der elementarischen unvergänglichen Individualität;
sie macht ihn hierdurch zum Genossen eines Gemeinwesens,
welches vielmehr die Kräfte der einzelnen Stoffe
und die niedrigen Lebendigkeiten,
die gegen ((333)) ihn frei werden und ihn zerstören wollten,
überwältigt und gebunden hält.


Diese letzte Pflicht macht also das vollkommene göttliche Gesetz
oder die positive sittliche Handlung gegen den Einzelnen aus.

Alles andere Verhältnis gegen ihn, das nicht in der Liebe stehenbleibt,
sondern sittlich ist, gehört dem menschlichen Gesetze an
und hat die negative Bedeutung, den Einzelnen
über die Einschließung in das natürliche Gemeinwesen zu erheben,
dem er als wirklicher angehört.

Wenn nun aber schon das menschliche Recht zu seinem Inhalte und Macht
die wirkliche ihrer bewußte sittliche Substanz, das ganze Volk, hat,
das göttliche Recht und Gesetz aber den Einzelnen,
der jenseits der Wirklichkeit ist, so ist er nicht ohne Macht;
seine Macht ist das abstrakte rein Allgemeine,
das elementarische Individuum,
welches die Individualität, die sich von dem Elemente losreißt
und die ihrer bewußte Wirklichkeit des Volks ausmacht,
in die reine Abstraktion als in sein Wesen ebenso zurückreißt,
als es ihr Grund ist.

- Wie diese Macht am Volke selbst sich darstellt, wird sich noch weiter entwickeln.


Es gibt nun in dem einen Gesetze wie in dem anderen
auch Unterschiede und Stufen.

Denn indem beide Wesen das Moment des Bewußtseins an ihnen haben,
entfaltet sich innerhalb ihrer selbst der Unterschied,
was ihre Bewegung und eigentümliches Leben ausmacht.

Die Betrachtung dieser Unterschiede
zeigt die Weise der Betätigung und des Selbstbewußtseins
der beiden allgemeinen Wesen der sittlichen Welt
sowie ihren Zusammenhang und Übergang ineinander.


Das Gemeinwesen, das obere und offenbar an der Sonne geltende Gesetz,
hat seine wirkliche Lebendigkeit in der Regierung,
als worin es Individuum ist.

Sie ist der in sich reflektierte wirkliche Geist,
das einfache Selbst der ganzen sittlichen Substanz.

Diese einfache Kraft erlaubt dem Wesen zwar,
in seine Gliederung sich auszubreiten
und jedem Teile Bestehen und eigenes Fürsichsein zu geben.

Der Geist hat hieran seine Realität oder sein Dasein,
und die Familie ist ((334)) das Element dieser Realität.

Aber er ist zugleich die Kraft des Ganzen,
welche diese Teile wieder in das negative Eins zusammenfaßt,
ihnen das Gefühl ihrer Unselbständigkeit gibt
und sie in dem Bewußtsein erhält, ihr Leben nur im Ganzen zu haben.

Das Gemeinwesen mag sich also
einerseits in die Systeme der persönlichen Selbständigkeit
und des Eigentums, des persönlichen und dinglichen Rechts, organisieren;
ebenso die Weisen des Arbeitens für die zunächst einzelnen Zwecke
- des Erwerbs und Genusses -
zu eigenen Zusammenkünften gliedern und verselbständigen.

Der Geist der allgemeinen Zusammenkunft
ist die Einfachheit und das negative Wesen dieser sich isolierenden Systeme.

Um sie nicht in dieses Isolieren einwurzeln und festwerden,
hierdurch das Ganze auseinanderfallen und den Geist verfliegen zu lassen,
hat die Regierung sie in ihrem Innern von Zeit zu Zeit
durch die Kriege zu erschüttern,
ihre sich zurechtgemachte Ordnung und Recht der Selbständigkeit
dadurch zu verletzen und zu verwirren,
den Individuen aber, die sich darin vertiefend vom Ganzen losreißen
und dem unverletzbaren Fürsichsein und der Sicherheit der Person zustreben,
in jener auferlegten Arbeit ihren Herrn, den Tod, zu fühlen zu geben.

Der Geist wehrt durch diese Auflösung der Form des Bestehens
das Versinken in das natürliche Dasein aus dem sittlichen ab
und erhält und erhebt das Selbst seines Bewußtseins
in die Freiheit und in seine Kraft.

- Das negative Wesen zeigt sich als die eigentliche Macht des Gemeinwesens
und die Kraft seiner Selbsterhaltung;
dieses hat also die Wahrheit und Bekräftigung seiner Macht
an dem Wesen des göttlichen Gesetzes und dem unterirdischen Reiche.


Das göttliche Gesetz, das in der Familie waltet,
hat seinerseits gleichfalls Unterschiede in sich,
deren Beziehung die lebendige Bewegung seiner Wirklichkeit ausmacht.

Unter den drei Verhältnissen aber, des Mannes und der Frau,
der Eltern und der Kinder, der Geschwister als Bruder und Schwester,
ist zuerst das Verhältnis des Mannes und der Frau
das unmittelbare Sich-Erkennen des einen Bewußtseins im andern ((335))
und das Erkennen des gegenseitigen Anerkanntseins.

Weil es das natürliche Sich-Erkennen, nicht das sittliche ist,
 ist es nur die Vorstellung und das Bild des Geistes,
nicht der wirkliche Geist selbst.

- Die Vorstellung oder das Bild hat aber seine Wirklichkeit
an einem Anderen, als es ist;
dies Verhältnis hat daher seine Wirklichkeit nicht an ihm selbst,
sondern an dem Kinde
- einem Anderen, dessen Werden es ist und worin es selbst verschwindet;
und dieser Wechsel der sich fortwälzenden Geschlechter
hat seinen Bestand in dem Volke.

- Die Pietät des Mannes und der Frau gegeneinander
ist also mit natürlicher Beziehung und mit Empfindung vermischt,
und ihr Verhältnis hat seine Rückkehr in sich nicht an ihm selbst;
ebenso das zweite, die Pietät der Eltern und Kinder gegeneinander.

Die der Eltern gegen ihre Kinder ist eben von dieser Rührung affiziert,
das Bewußtsein seiner Wirklichkeit in dem Anderen zu haben
und das Fürsichsein in ihm werden zu sehen, ohne es zurückzuerhalten;
sondern es bleibt eine fremde, eigene Wirklichkeit,
- die der Kinder aber gegen die Eltern umgekehrt mit der Rührung,
das Werden seiner selbst oder das Ansich
an einem anderen Verschwindenden zu haben
und das Fürsichsein und eigene Selbstbewußtsein zu erlangen
nur durch die Trennung von dem Ursprung
- eine Trennung, worin dieser versiegt.


Diese beiden Verhältnisse bleiben innerhalb des Übergehens
und der Ungleichheit der Seiten stehen, die an sie verteilt sind.

- Das unvermischte Verhältnis aber
findet zwischen Bruder und Schwester statt.

Sie sind dasselbe Blut,
das aber in ihnen in seine Ruhe und Gleichgewicht gekommen ist.

Sie begehren daher einander nicht,
noch haben sie dies Fürsichsein eines dem anderen gegeben noch empfangen,
sondern sie sind freie Individualität gegeneinander.

Das Weibliche hat daher als Schwester
die höchste Ahnung des sittlichen Wesens;
zum Bewußtsein und der Wirklichkeit desselben kommt es nicht,
weil das Gesetz der Familie das ansichseiende, innerliche Wesen ist,
das nicht am Tage des Bewußtseins liegt,
sondern innerliches Gefühl
und das der Wirklichkeit ((336)) enthobene Göttliche bleibt.

An diese Penaten ist das Weibliche geknüpft,
welches in ihnen teils seine allgemeine Substanz,
teils aber seine Einzelheit anschaut,
so jedoch, daß diese Beziehung der Einzelheit
zugleich nicht die natürliche der Lust sei.

- Als Tochter muss nun das Weib die Eltern
mit natürlicher Bewegung und mit sittlicher Ruhe verschwinden sehen,
denn nur auf Unkosten dieses Verhältnisses kommt sie zu dem Fürsichsein,
dessen sie fähig ist;
sie schaut in den Eltern also ihr Fürsichsein nicht auf positive Weise an.

- Die Verhältnisse der Mutter und der Frau aber haben die Einzelheit
teils als etwas Natürliches, das der Lust angehört,
teils als etwas Negatives, das nur sein Verschwinden darin erblickt;
teils ist sie eben darum etwas Zufälliges,
das durch eine andere ersetzt werden kann.

Im Hause der Sittlichkeit ist es nicht dieser Mann, nicht dieses Kind,
sondern ein Mann, Kinder überhaupt,
- nicht die Empfindung, sondern das Allgemeine,
worauf sich diese Verhältnisse des Weibes gründen.

Der Unterschied seiner Sittlichkeit von der des Mannes besteht eben darin,
daß es in seiner Bestimmung für die Einzelheit
und in seiner Lust unmittelbar allgemein
und der Einzelheit der Begierde fremd bleibt;
dahingegen in dem Manne diese beiden Seiten auseinandertreten,
und indem er als Bürger die selbstbewußte Kraft der Allgemeinheit besitzt,
erkauft er sich dadurch das Recht der Begierde
und erhält sich zugleich die Freiheit von derselben.

Indem also in dies Verhältnis der Frau die Einzelheit eingemischt ist,
ist seine Sittlichkeit nicht rein;
insofern sie aber dies ist, ist die Einzelheit gleichgültig,
und die Frau entbehrt das Moment,
sich als dieses Selbst im Anderen zu erkennen.

- Der Bruder aber ist der Schwester das ruhige gleiche Wesen überhaupt,
 ihre Anerkennung in ihm rein und unvermischt mit natürlicher Beziehung;
die Gleichgültigkeit der Einzelheit und die sittliche Zufälligkeit derselben
ist daher in diesem Verhältnisse nicht vorhanden;
sondern das Moment des anerkennenden und anerkannten einzelnen Selbsts
darf hier sein Recht behaupten,
weil es mit dem Gleichgewichte des Blutes ((337))
und begierdeloser Beziehung verknüpft ist.

Der Verlust des Bruders ist daher der Schwester unersetzlich
und ihre Pflicht gegen ihn die höchste.


Dies Verhältnis ist zugleich die Grenze,
an der sich die in sich beschlossene Familie auflöst und außer sich geht.

Der Bruder ist die Seite, nach welcher ihr Geist zur Individualität wird,
die gegen Anderes sich kehrt und in das Bewußtsein der Allgemeinheit übergeht.

Der Bruder verläßt diese unmittelbare elementarische
und darum eigentlich negative Sittlichkeit der Familie,
um die ihrer selbst bewußte, wirkliche Sittlichkeit zu erwerben und hervorzubringen.


Er geht aus dem göttlichen Gesetz, in dessen Sphäre er lebte,
zu dem menschlichen über.

Die Schwester aber wird oder die Frau bleibt der Vorstand des Hauses
und die Bewahrerin des göttlichen Gesetzes.

Auf diese Weise überwinden die beiden Geschlechter ihr natürliches Wesen
und treten in ihrer sittlichen Bedeutung auf,
als Verschiedenheiten, welche die beiden Unterschiede,
die die sittliche Substanz sich gibt, unter sich teilen.

Diese beiden allgemeinen Wesen der sittlichen Welt
haben ihre bestimmte Individualität darum
an natürlich unterschiedenen Selbstbewußtsein[en],
weil der sittliche Geist die unmittelbare Einheit der Substanz
mit dem Selbstbewußtsein ist,
- eine Unmittelbarkeit, welche also nach der Seite
der Realität und des Unterschieds
zugleich als das Dasein eines natürlichen Unterschieds erscheint.

- Es ist diejenige Seite,
welche sich an der Gestalt der sich selbst realen Individualität,
in dem Begriffe des geistigen Wesens,
als ursprünglich bestimmte Natur zeigte.

Dies Moment verliert die Unbestimmtheit, die es dort noch hat,
und die zufällige Verschiedenheit von Anlagen und Fähigkeiten.

Es ist jetzt der bestimmte Gegensatz der zwei Geschlechter,
deren Natürlichkeit zugleich die Bedeutung
ihrer sittlichen Bestimmung erhält.


Der Unterschied der Geschlechter und ihres sittlichen Inhalts
bleibt jedoch in der Einheit der Substanz,
und seine Bewegung ist eben das bleibende Werden derselben.

Der Mann ((338)) wird vom Familiengeiste in das Gemeinwesen hinausgeschickt
und findet in diesem sein selbstbewußtes Wesen;
wie die Familie hierdurch in ihm
ihre allgemeine Substanz und Bestehen hat,
so umgekehrt das Gemeinwesen an der Familie
das formale Element seiner Wirklichkeit
und an dem göttlichen Gesetze seine Kraft und Bewährung.

Keins von beiden ist allein an und für sich;
das menschliche Gesetz geht in seiner lebendigen Bewegung von dem göttlichen,
das auf Erden geltende von dem unterirdischen,
das bewußte vom bewußtlosen,
die Vermittlung von der Unmittelbarkeit aus
und geht ebenso dahin zurück, wovon es ausging.

Die unterirdische Macht dagegen hat auf der Erde ihre Wirklichkeit;
sie wird durch das Bewußtsein Dasein und Tätigkeit.


Die allgemeinen sittlichen Wesen sind also die Substanz als Allgemeines
und sie als einzelnes Bewußtsein;
sie haben das Volk und die Familie zu ihrer allgemeinen Wirklichkeit,
den Mann aber und das Weib zu ihrem natürlichen Selbst
und der betätigenden Individualität.

In diesem Inhalt der sittlichen Welt sehen wir die Zwecke erreicht,
welche die vorhergehenden substanzlosen Gestalten
des Bewußtseins sich machten;
was die Vernunft nur als Gegenstand auffaßte, ist Selbstbewußtsein geworden,
und was dieses nur in ihm selbst hatte, als wahre Wirklichkeit vorhanden.

- Was die Beobachtung als ein Vorgefundenes wußte,
an dem das Selbst keinen Teil hätte, ist hier vorgefundene Sitte,
aber eine Wirklichkeit, die zugleich Tat und Werk des Findenden ist.

- Der Einzelne, die Lust des Genusses seiner Einzelheit suchend,
findet sie in der Familie,
und die Notwendigkeit, worin die Lust vergeht,
ist sein eigenes Selbstbewußtsein als Bürgers seines Volks;
- oder es ist dieses, das Gesetz des Herzens als das Gesetz aller Herzen,
das Bewußtsein des Selbsts als die anerkannte allgemeine Ordnung zu wissen;
- es ist die Tugend, welche der Früchte ihrer Aufopferung genießt;
sie bringt zustande, worauf sie geht,
nämlich das Wesen zur wirklichen Gegenwart herauszuheben,
und ihr Genuß ist dies allgemeine Leben.

- Endlich das Bewußtsein ((339)) der Sache selbst
wird in der realen Substanz befriedigt,
die auf eine positive Weise die abstrakten Momente
jener leeren Kategorie enthält und erhält.

Sie hat an den sittlichen Mächten einen wahrhaften Inhalt,
der an die Stelle der substanzlosen Gebote getreten,
die die gesunde Vernunft geben und wissen wollte,
- sowie hierdurch einen inhaltsvollen,
an ihm selbst bestimmten Maßstab der Prüfung nicht der Gesetze,
sondern dessen, was getan wird.

Das Ganze ist ein ruhiges Gleichgewicht aller Teile
und jeder Teil ein einheimischer Geist,
der seine Befriedigung nicht jenseits seiner sucht,
sondern sie in sich darum hat,
weil er selbst in diesem Gleichgewichte mit dem Ganzen ist.

- Dies Gleichgewicht kann zwar nur dadurch lebendig sein,
daß Ungleichheit in ihm entsteht
und von der Gerechtigkeit zur Gleichheit zurückgebracht wird.

Die Gerechtigkeit ist aber weder ein fremdes, jenseits sich befindendes Wesen
noch die seiner unwürdige Wirklichkeit
einer gegenseitigen Tücke, Verrats, Undanks usf.,
die in der Weise des gedankenlosen Zufalls
als ein unbegriffener Zusammenhang
und ein bewußtloses Tun und Unterlassen das Gericht vollbrächte;
sondern als Gerechtigkeit des menschlichen Rechts,
welche das aus dem Gleichgewichte tretende Fürsichsein,
die Selbständigkeit der Stände und Individuen
in das Allgemeine zurückbringt,
ist sie die Regierung des Volks,
welche die sich gegenwärtige Individualität des allgemeinen Wesens
und der eigene selbstbewußte Willen Aller ist.

- Die Gerechtigkeit aber,
welche das über den Einzelnen übermächtig werdende Allgemeine
zum Gleichgewichte zurückbringt,
ist ebenso der einfache Geist desjenigen, der Unrecht erlitten,
- nicht zersetzt in ihn, der es erlitten, und ein jenseitiges Wesen;
er selbst ist die unterirdische Macht,
und es ist seine Erinnye, welche die Rache betreibt;
denn seine Individualität, sein Blut, lebt im Hause fort;
seine Substanz hat eine dauernde Wirklichkeit.

Das Unrecht, welches im Reiche der Sittlichkeit
dem Einzelnen zugefügt werden kann,
ist nur dieses, daß ihm rein etwas geschieht.

Die Macht, welche dies Unrecht ((340)) an dem Bewußtsein verübt,
es zu einem reinen Dinge zu machen,
ist die Natur, es ist die Allgemeinheit nicht des Gemeinwesens,
sondern die abstrakte des Seins;
und die Einzelheit wendet sich in der Auflösung des erlittenen Unrechts
nicht gegen jenes, denn von ihm hat es nicht gelitten, sondern gegen dieses.

Das Bewußtsein des Bluts des Individuums löst dies Unrecht,
wie wir gesehen, so auf, daß, was geschehen ist, vielmehr ein Werk wird,
damit das Sein, das Letzte, auch ein gewolltes und hiermit erfreulich sei.


Das sittliche Reich ist auf diese Weise in seinem Bestehen
eine unbefleckte, durch keinen Zwiespalt verunreinigte Welt.

Ebenso ist seine Bewegung ein ruhiges Werden
der einen Macht desselben zur anderen,
so daß jede die andere selbst erhält und hervorbringt.

Wir sehen sie zwar in zwei Wesen und deren Wirklichkeit sich teilen;
aber ihr Gegensatz ist vielmehr die Bewährung des einen durch das andere,
und, worin sie sich unmittelbar als wirkliche berühren, ihre Mitte
und Element ist die unmittelbare Durchdringung derselben.

Das eine Extrem, der allgemeine sich bewußte Geist,
wird mit seinem anderen Extrem, seiner Kraft und seinem Element,
mit dem bewußtlosen Geiste, durch die Individualität des Mannes zusammengeschlossen.

Dagegen hat das göttliche Gesetz seine Individualisierung
oder der bewußtlose Geist des Einzelnen sein Dasein an dem Weibe,
durch welches als die Mitte er aus seiner Unwirklichkeit in die Wirklichkeit,
aus dem Unwissenden und Ungewußten in das bewußte Reich herauftritt.

Die Vereinigung des Mannes und des Weibes
macht die tätige Mitte des Ganzen und das Element aus,
das, in diese Extreme des göttlichen und menschlichen Gesetzes entzweit,
ebenso ihre unmittelbare Vereinigung ist,
welche jene beiden ersten Schlüsse zu demselben Schlusse macht
und die entgegengesetzte Bewegung [:]
der Wirklichkeit hinab zur Unwirklichkeit
- des menschlichen Gesetzes, das sich in selbständige Glieder organisiert,
herunter zur Gefahr und Bewährung des Todes –
und des unterirdischen Gesetzes
herauf zur Wirklichkeit des Tages und zum ((341)) bewußten Dasein,
deren jene dem Manne, diese dem Weibe zukommt, in eine vereinigt.






b. Die sittliche Handlung. Das menschliche und göttliche Wissen, die Schuld und das Schicksal



Wie aber in diesem Reiche der Gegensatz beschaffen ist,
so ist das Selbstbewußtsein noch nicht in seinem Rechte
als einzelne Individualität aufgetreten;
sie gilt in ihm auf der einen Seite nur als allgemeiner Willen,
auf der andern als Blut der Familie;
dieser Einzelne gilt nur als der unwirkliche Schatten.

- Es ist noch keine Tat begangen;
die Tat aber ist das wirkliche Selbst.

- Sie stört die ruhige Organisation und Bewegung der sittlichen Welt.

Was in dieser als Ordnung und Übereinstimmung ihrer beiden Wesen erscheint,
deren eins das andere bewährt und vervollständigt,
wird durch die Tat zu einem Übergange Entgegengesetzter,
worin jedes sich viel mehr als die Nichtigkeit
seiner selbst und des anderen beweist denn als die Bewährung;
- es wird zu der negativen Bewegung
oder der ewigen Notwendigkeit des furchtbaren Schicksals,
welche das göttliche wie das menschliche Gesetz
sowie die beiden Selbstbewußtsein[e],
in denen diese Mächte ihr Dasein haben,
in den Abgrund seiner Einfachheit verschlingt
- und für uns in das absolute Fürsichsein
des rein einzelnen Selbstbewußtseins übergeht.


Der Grund, von dem diese Bewegung aus- und auf dem sie vorgeht,
ist das Reich der Sittlichkeit;
aber die Tätigkeit dieser Bewegung ist das Selbstbewußtsein.

Als sittliches Bewußtsein ist es die einfache reine Richtung
auf die sittliche Wesenheit oder die Pflicht.

Keine Willkür und ebenso kein Kampf,
keine Unentschiedenheit ist in ihm,
indem das Geben und das Prüfen der Gesetze aufgegeben worden,
sondern die sittliche Wesenheit ist ihm das Unmittelbare,
Unwankende, Widerspruchslose.

Es gibt daher nicht das schlechte Schauspiel,
sich in einer Kollision von Leidenschaft ((342)) und Pflicht,
noch das Komische, sich in einer Kollision von Pflicht und Pflicht zu befinden
- einer Kollision, die dem Inhalte nach dasselbe ist
als die zwischen Leidenschaft und Pflicht;
denn die Leidenschaft ist ebenso fähig, als Pflicht vorgestellt zu werden,
weil die Pflicht, wie sich das Bewußtsein
aus ihrer unmittelbaren substantiellen Wesenheit in sich zurückzieht,
zum Formell-Allgemeinen wird,
in das jeder Inhalt gleich gut paßt, wie sich oben ergab.

Komisch aber ist die Kollision der Pflichten, weil sie den Widerspruch,
nämlich eines entgegengesetzten Absoluten,
also Absolutes und unmittelbar die Nichtigkeit
dieses sogenannten Absoluten oder Pflicht, ausdrückt.

- Das sittliche Bewußtsein aber weiß, was es zu tun hat, und ist entschieden,
es sei dem göttlichen oder dem menschlichen Gesetze anzugehören.

Diese Unmittelbarkeit seiner Entschiedenheit ist ein Ansichsein
und hat daher zugleich die Bedeutung eines natürlichen Seins, wie wir gesehen;
die Natur, nicht das Zufällige der Umstände oder der Wahl,
teilt das eine Geschlecht dem einen, das andere dem anderen Gesetze zu,
- oder umgekehrt, die beiden sittlichen Mächte selbst
geben sich an den beiden Geschlechtern ihr individuelles Dasein und Verwirklichung.


Hierdurch nun, daß einesteils die Sittlichkeit
wesentlich in dieser unmittelbaren Entschiedenheit besteht
und darum für das Bewußtsein nur das eine Gesetz das Wesen ist,
andernteils, daß die sittlichen Mächte
in dem Selbst des Bewußtseins wirklich sind,
erhalten sie die Bedeutung, sich auszuschließen
und sich entgegengesetzt zu sein;
sie sind in dem Selbstbewußtsein für sich,
wie sie im Reiche der Sittlichkeit nur an sich sind.

Das sittliche Bewußtsein, weil es für eins derselben entschieden ist,
ist wesentlich Charakter;
es ist für es nicht die gleiche Wesenheit beider;
der Gegensatz erscheint darum als eine unglückliche Kollision der Pflicht
nur mit der rechtlosen Wirklichkeit.

Das sittliche Bewußtsein ist als Selbstbewußtsein in diesem Gegensatze,
und als solches geht es zugleich darauf, dem Gesetze, dem es angehört,
diese entgegengesetzte ((343)) Wirklichkeit durch Gewalt zu unterwerfen
oder sie zu täuschen.

Indem es das Recht nur auf seiner Seite,
das Unrecht aber auf der andern sieht,
so erblickt von beiden dasjenige, welches dem göttlichen Gesetze angehört,
auf der andern Seite menschliche zufällige Gewalttätigkeit,
- das aber dem menschlichen Gesetze zugeteilt ist,
auf der andern den Eigensinn und den Ungehorsam des innerlichen Fürsichseins;
denn die Befehle der Regierung
sind der allgemeine am Tage liegende öffentliche Sinn;
der Wille des anderen Gesetzes aber ist der unterirdische,
ins Innere verschlossene Sinn,
der in seinem Dasein als Wille der Einzelheit erscheint
und im Widerspruche mit dem ersten der Frevel ist.


Es entsteht hierdurch am Bewußtsein der Gegensatz
des Gewußten und des Nichtgewußten,
wie in der Substanz [der] des Bewußten und Bewußtlosen;
und das absolute Recht des sittlichen Selbstbewußtseins
kommt mit dem göttlichen Rechte des Wesens in Streit.

Für das Selbstbewußtsein als Bewußtsein
hat die gegenständliche Wirklichkeit als solche Wesen;
nach seiner Substanz aber ist es die Einheit seiner und dieses Entgegengesetzten,
und das sittliche Selbstbewußtsein ist das Bewußtsein der Substanz;
der Gegenstand, als dem Selbstbewußtsein entgegengesetzt,
hat darum gänzlich die Bedeutung verloren, für sich Wesen zu haben.

Wie die Sphären, worin er nur ein Ding ist, längst verschwunden [sind],
so auch diese Sphären, worin das Bewußtsein etwas aus sich befestigt
und ein einzelnes Moment zum Wesen macht.

Gegen solche Einseitigkeit hat die Wirklichkeit eine eigene Kraft;
sie steht mit der Wahrheit im Bunde gegen das Bewußtsein
und stellt diesem erst dar, was die Wahrheit ist.

Das sittliche Bewußtsein aber hat aus der Schale der absoluten Substanz
die Vergessenheit aller Einseitigkeit des Fürsichseins,
seiner Zwecke und eigentümlichen Begriffe getrunken
und darum in diesem stygischen Wasser
zugleich alle eigene Wesenheit und selbständige Bedeutung
der gegenständlichen Wirklichkeit ertränkt.

Sein absolutes Recht ist ((344)) daher, daß es,
indem es nach dem sittlichen Gesetze handelt,
in dieser Verwirklichung nicht irgend etwas anderes finde
als nur die Vollbringung dieses Gesetzes selbst
und die Tat nichts anderes zeige, als das sittliche Tun ist.

- Das Sittliche, als das absolute Wesen und die absolute Macht zugleich,
kann keine Verkehrung seines Inhalts erleiden.

Wäre es nur das absolute Wesen ohne die Macht,
so könnte es eine Verkehrung durch die Individualität erfahren;
aber diese als sittliches Bewußtsein
hat mit dem Aufgeben des einseitigen Fürsichseins dem Verkehren entsagt;
so wie die bloße Macht umgekehrt vom Wesen verkehrt werden würde,
wenn sie noch ein solches Fürsichsein wäre.

Um dieser Einheit willen ist die Individualität
reine Form der Substanz, die der Inhalt ist,
und das Tun ist das Übergehen aus dem Gedanken in die Wirklichkeit,
nur als die Bewegung eines wesenlosen Gegensatzes,
dessen Momente keinen besonderen, voneinander verschiedenen Inhalt
und Wesenheit haben.

Das absolute Recht des sittlichen Bewußtseins ist daher,
daß die Tat, die Gestalt seiner Wirklichkeit,
nichts anderes sei, als es weiß.


Aber das sittliche Wesen hat sich selbst in zwei Gesetze gespalten,
und das Bewußtsein, als unentzweites Verhalten zum Gesetze,
ist nur einem zugeteilt.

Wie dies einfache Bewußtsein auf dem absoluten Rechte besteht,
daß ihm als sittlichem das Wesen erschienen sei, wie es an sich ist,
so besteht dieses Wesen auf dem Rechte seiner Realität
oder darauf, gedoppeltes zu sein.

Dies Recht des Wesens steht aber zugleich dem Selbstbewußtsein nicht gegenüber,
daß es irgendwo anders wäre,
sondern es ist das eigene Wesen des Selbstbewußtseins;
es hat darin allein sein Dasein und seine Macht,
und sein Gegensatz ist die Tat des letzteren.

Denn dieses, eben indem es sich als Selbst ist und zur Tat schreitet,
erhebt sich aus der einfachen Unmittelbarkeit
und setzt selbst die Entzweiung.

Es gibt durch die Tat die Bestimmtheit der Sittlichkeit auf,
die einfache Gewißheit der unmittelbaren Wahrheit zu sein,
und setzt die Trennung seiner ((345)) selbst in sich als das Tätige
und in die gegenüberstehende, für es negative Wirklichkeit.

Es wird also durch die Tat zur Schuld.

Denn sie ist sein Tun und das Tun sein eigenstes Wesen;
und die Schuld erhält auch die Bedeutung des Verbrechens:
denn als einfaches sittliches Bewußtsein hat es sich dem einen Gesetze zugewandt,
dem anderen aber abgesagt und verletzt dieses durch seine Tat.

- Die Schuld ist nicht das gleichgültige doppelsinnige Wesen, daß die Tat,
wie sie wirklich am Tage liegt, Tun ihres Selbsts sein könne oder auch nicht,
als ob mit dem Tun sich etwas Äußerliches und Zufälliges verknüpfen könnte,
das dem Tun nicht angehörte,
von welcher Seite das Tun also unschuldig wäre.

Sondern das Tun ist selbst diese Entzweiung, sich für sich
und diesem gegenüber eine fremde äußerliche Wirklichkeit zu setzen;
daß eine solche ist, gehört dem Tun selbst an und ist durch dasselbe.

Unschuldig ist daher nur das Nichttun wie das Sein eines Steines,
nicht einmal eines Kindes.

- Dem Inhalte nach aber hat die sittliche Handlung
das Moment des Verbrechens an ihr,
weil sie die natürliche Verteilung der beiden Gesetze
an die beiden Geschlechter nicht aufhebt,
sondern vielmehr als unentzweite Richtung auf das Gesetz
innerhalb der natürlichen Unmittelbarkeit bleibt
und als Tun diese Einseitigkeit zur Schuld macht,
nur die eine der Seiten des Wesens zu ergreifen
und gegen die andere sich negativ zu verhalten, d. h. sie zu verletzen.

Wohin in dem allgemeinen sittlichen Leben
Schuld und Verbrechen, Tun und Handeln fällt,
wird nachher bestimmter ausgedrückt werden;
es erhellt unmittelbar soviel, daß es nicht dieser Einzelne ist,
der handelt und schuldig ist;
denn er, als dieses Selbst, ist nur der unwirkliche Schatten,
oder er ist nur als allgemeines Selbst
und die Individualität rein das formale Moment des Tuns überhaupt,
und der Inhalt [sind] die Gesetze und Sitten
und, bestimmt für den Einzelnen, die seines Standes °; ((346))
er ist die Substanz als Gattung,
die durch ihre Bestimmtheit zwar zur Art wird,
aber die Art bleibt zugleich das Allgemeine der Gattung.

Das Selbstbewußtsein steigt innerhalb des Volkes
vom Allgemeinen nur bis zur Besonderheit,
nicht bis zur einzelnen Individualität herab,
welche ein ausschließendes Selbst,
eine sich negative Wirklichkeit in seinem Tun setzt;
sondern seinem Handeln liegt das sichere Vertrauen zum Ganzen zugrunde,
worin sich nichts Fremdes, keine Furcht noch Feindschaft einmischt.


Die entwickelte Natur des wirklichen Handelns
erfährt nun das sittliche Selbstbewußtsein an seiner Tat,
ebensowohl wenn es dem göttlichen
als wenn es dem menschlichen Gesetze sich ergab.

Das ihm offenbare Gesetz ist im Wesen mit dem entgegengesetzten verknüpft;
das Wesen ist die Einheit beider;
die Tat aber hat nur das eine gegen das andere ausgeführt.

Aber im Wesen mit diesem verknüpft,
ruft die Erfüllung des einen das andere hervor,
und, wozu die Tat es machte, als ein verletztes und nun feindliches,
Rache forderndes Wesen.

Dem Handeln liegt nur die eine Seite des Entschlusses überhaupt
an dem Tage;
er ist aber an sich das Negative, das ein ihm Anderes,
ein ihm, der das Wissen ist, Fremdes gegenüberstellt.

Die Wirklichkeit hält daher die andere,
dem Wissen fremde Seite in sich verborgen
und zeigt sich dem Bewußtsein nicht, wie sie an und für sich ist,
- dem Sohne nicht den Vater in seinem Beleidiger, den er erschlägt,
- nicht die Mutter in der Königin, die er zum Weibe nimmt.

Dem sittlichen Selbstbewußtsein
stellt auf diese Weise eine lichtscheue Macht nach,
welche erst, wenn die Tat geschehen, hervorbricht und es bei ihr ergreift;
denn die vollbrachte Tat ist der aufgehobene Gegensatz
des wissenden Selbsts und der ihm gegenüberstehenden Wirklichkeit.

Das Handelnde kann das Verbrechen und seine Schuld nicht verleugnen;
- die Tat ist dieses, das Unbewegte zu bewegen
und das nur erst in der Möglichkeit Verschlossene hervorzubringen
und hiermit das Unbewußte dem Bewußten,
das Nichtseiende dem Sein zu verknüpfen.

In dieser Wahrheit tritt also die ((347)) Tat an die Sonne,
- als ein solches, worin ein Bewußtes einem Unbewußten,
das Eigene einem Fremden verbunden ist,
als das entzweite Wesen, dessen andere Seite das Bewußtsein,
und auch als die seinige, erfährt,
aber als die von ihm verletzte und feindlich erregte Macht.


Es kann sein, daß das Recht, welches sich im Hinterhalte hielt,
nicht in seiner eigentümlichen Gestalt für das handelnde Bewußtsein,
sondern nur an sich,
in der inneren Schuld des Entschlusses und des Handelns vorhanden ist.

Aber das sittliche Bewußtsein ist vollständiger, seine Schuld reiner,
wenn es das Gesetz und die Macht vorher kennt, der es gegenübertritt,
sie für Gewalt und Unrecht, für eine sittliche Zufälligkeit nimmt
und wissentlich, wie Antigone, das Verbrechen begeht.

Die vollbrachte Tat verkehrt seine Ansicht;
die Vollbringung spricht es selbst aus,
daß, was sittlich ist, wirklich sein müsse;
denn die Wirklichkeit des Zwecks ist der Zweck des Handelns.

Das Handeln spricht gerade die Einheit
der Wirklichkeit und der Substanz aus,
es spricht aus, daß die Wirklichkeit dem Wesen nicht zufällig ist,
sondern mit ihm im Bunde keinem gegeben wird,
das nicht wahres Recht ist.

Das sittliche Bewußtsein muss sein Entgegengesetztes
um dieser Wirklichkeit willen und um seines Tuns willen
als die seinige, es muss seine Schuld anerkennen;
weil wir leiden, anerkennen wir, daß wir gefehlt. °


Dies Anerkennen drückt den aufgehobenen Zwiespalt
des sittlichen Zweckes und der Wirklichkeit,
es drückt die Rückkehr zur sittlichen Gesinnung aus,
die weiß, daß nichts gilt als das Rechte.

Damit aber gibt das Handelnde
seinen Charakter und die Wirklichkeit seines Selbsts auf
und ist zugrunde gegangen.

Sein Sein ist dieses, seinem sittlichen Gesetze als seiner Substanz anzugehören;
in dem Anerkennen des Entgegengesetzten
hat dies aber aufgehört, ihm Substanz zu sein;
und statt seiner Wirklichkeit hat es die Unwirklichkeit, die Gesinnung, erreicht.

- Die Substanz erscheint zwar an ((348)) der Individualität
als das Pathos derselben
und die Individualität als das, was sie belebt und daher über ihr steht;
aber sie ist ein Pathos, das zugleich sein Charakter ist;
die sittliche Individualität ist unmittelbar
und an sich eins mit diesem seinem Allgemeinen,
sie hat ihre Existenz nur in ihm
und vermag den Untergang, den diese sittliche Macht
durch die entgegengesetzte leidet, nicht zu überleben.


Sie hat aber dabei die Gewißheit, daß diejenige Individualität,
deren Pathos diese entgegengesetzte Macht ist,
nicht mehr Übel erleidet, als sie zugefügt.

Die Bewegung der sittlichen Mächte gegeneinander
und der sie in Leben und Handlung setzenden Individualitäten
hat nur darin ihr wahres Ende erreicht,
daß beide Seiten denselben Untergang erfahren.

Denn keine der Mächte hat etwas vor der anderen voraus,
um wesentlicheres Moment der Substanz zu sein.

Die gleiche Wesentlichkeit und das gleichgültige Bestehen beider nebeneinander
ist ihr selbstloses Sein;
in der Tat sind sie als Selbstwesen, aber ein verschiedenes,
was der Einheit des Selbsts widerspricht
und ihre Rechtlosigkeit und notwendigen Untergang ausmacht.

Der Charakter gehört ebenso teils nach seinem Pathos oder Substanz
nur der einen an,
teils ist nach der Seite des Wissens der eine wie der andere
in ein Bewußtes und Unbewußtes entzweit;
und indem jeder selbst diesen Gegensatz hervorruft
und durch die Tat auch das Nichtwissen sein Werk ist,
setzt er sich in die Schuld, die ihn verzehrt.

Der Sieg der einen Macht und ihres Charakters
und das Unterliegen der andern Seite
wäre also nur der Teil und das unvollendete Werk,
das unaufhaltsam zum Gleichgewichte beider fortschreitet.

Erst in der gleichen Unterwerfung beider Seiten
ist das absolute Recht vollbracht
und die sittliche Substanz als die negative Macht, welche beide Seiten verschlingt,
oder das allmächtige und gerechte Schicksal aufgetreten.


Werden beide Mächte nach ihrem bestimmten Inhalte
und dessen Individualisation genommen,
so bietet sich das Bild ihres gestalteten Widerstreits
nach seiner formellen Seite als ((349)) der Widerstreit
der Sittlichkeit und des Selbstbewußtseins mit der bewußtlosen Natur
und einer durch sie vorhandenen Zufälligkeit
(diese hat ein Recht gegen jenes, weil es nur der wahre Geist,
nur in unmittelbarer Einheit mit seiner Substanz ist)
und seinem Inhalte nach als der Zwiespalt
des göttlichen und menschlichen Gesetzes dar.

- Der Jüngling tritt aus dem bewußtlosen Wesen, aus dem Familiengeiste,
und wird die Individualität des Gemeinwesens;
daß er aber der Natur, der er sich entriß, noch angehöre, erweist sich so,
daß er in der Zufälligkeit zweier Brüder heraustritt,
welche mit gleichem Rechte sich desselben bemächtigen;
die Ungleichheit der früheren und späteren Geburt hat für sie,
die in das sittliche Wesen eintreten,
als Unterschied der Natur keine Bedeutung.

Aber die Regierung, als die einfache Seele oder das Selbst des Volksgeistes,
verträgt nicht eine Zweiheit der Individualität;
und der sittlichen Notwendigkeit dieser Einheit
tritt die Natur als der Zufall der Mehrheit gegenüber auf.

Diese beiden werden darum uneins,
und ihr gleiches Recht an die Staatsgewalt zertrümmert beide,
die gleiches Unrecht haben.

Menschlicherweise angesehen, hat derjenige das Verbrechen begangen,
welcher, nicht im Besitze,
das Gemeinwesen, an dessen Spitze der andere stand, angreift;
derjenige dagegen hat das Recht auf seiner Seite,
welcher den anderen nur als Einzelnen, abgelöst von dem Gemeinwesen,
zu fassen wußte und in dieser Machtlosigkeit vertrieb;
er hat nur das Individuum als solches,
nicht jenes, nicht das Wesen des menschlichen Rechts angetastet.

Das von der leeren Einzelheit
angegriffene und verteidigte Gemeinwesen erhält sich,
und die Brüder finden beide ihren wechselseitigen Untergang durch einander;
denn die Individualität,
welche an ihr Fürsichsein die Gefahr des Ganzen knüpft,
hat sich selbst vom Gemeinwesen ausgestoßen und löst sich in sich auf.

Den einen aber, der auf seiner Seite sich fand, wird es ehren;
den anderen hingegen, der schon auf den Mauern seine Verwüstung aussprach,
wird die Regierung,
die wiederhergestellte Einfachheit des Selbsts des Gemeinwesens, ((350))
um die letzte Ehre bestrafen;
wer an dem höchsten Geiste des Bewußtseins, der Gemeine,
sich zu vergreifen kam,
muss der Ehre seines ganzen vollendeten Wesens,
der Ehre des abgeschiedenen Geistes, beraubt werden.


Aber wenn so das Allgemeine die reine Spitze seiner Pyramide leicht abstößt
und über das sich empörende Prinzip der Einzelheit, die Familie,
zwar den Sieg davonträgt,
so hat es sich dadurch mit dem göttlichen Gesetze,
der seiner selbst bewußte Geist sich mit dem bewußtlosen
nur in Kampf eingelassen;
denn dieser ist die andere wesentliche
und darum von jener unzerstörte und nur beleidigte Macht.

Er hat aber gegen das gewalthabende, am Tage liegende Gesetz
seine Hilfe zur wirklichen Ausführung nur an dem blutlosen Schatten.

Als das Gesetz der Schwäche und der Dunkelheit
unterliegt er daher zunächst dem Gesetze des Tages und der Kraft,
denn jene Gewalt gilt unten, nicht auf Erden.

Allein das Wirkliche, das dem Innerlichen seine Ehre und Macht genommen,
hat damit sein Wesen aufgezehrt.

Der offenbare Geist hat die Wurzel seiner Kraft in der Unterwelt;
die ihrer selbst sichere und sich versichernde Gewißheit des Volks
hat die Wahrheit ihres Alle in Eins bindenden Eides
nur in der bewußtlosen und stummen Substanz Aller,
in den Wässern der Vergessenheit.

Hierdurch verwandelt sich die Vollbringung des offenbaren Geistes
in das Gegenteil, und er erfährt,  
daß sein höchstes Recht das höchste Unrecht,
sein Sieg vielmehr sein eigener Untergang ist.

Der Tote, dessen Recht gekränkt ist,
weiß darum für seine Rache Werkzeuge zu finden,
welche von gleicher Wirklichkeit und Gewalt sind
mit der Macht, die ihn verletzt.

Diese Mächte sind andere Gemeinwesen,
deren Altäre die Hunde oder Vögel mit der Leiche besudelten,
welche nicht durch die ihr gebührende Zurückgabe
an das elementarische Individuum
in die bewußtlose Allgemeinheit erhoben,
sondern über der Erde im Reiche der Wirklichkeit geblieben [ist]
und als die Kraft des göttlichen Gesetzes
nun eine selbstbewußte wirkliche Allgemeinheit erhält.

Sie machen sich feindlich auf und zerstören ((351)) das Gemeinwesen,
das seine Kraft, die Pietät der Familie, entehrt und zerbrochen hat.


In dieser Vorstellung hat die Bewegung
des menschlichen und göttlichen Gesetzes
den Ausdruck ihrer Notwendigkeit an Individuen,
an denen das Allgemeine als ein Pathos
und die Tätigkeit der Bewegung als individuelles Tun erscheint,
welches der Notwendigkeit derselben den Schein der Zufälligkeit gibt.

Aber die Individualität und das Tun
macht das Prinzip der Einzelheit überhaupt aus,
das in seiner reinen Allgemeinheit das innere göttliche Gesetz genannt wurde.

Als Moment des offenbaren Gemeinwesens hat es nicht nur jene unterirdische
oder in seinem Dasein äußerliche Wirksamkeit,
sondern ein ebenso offenbares,
an dem wirklichen Volke wirkliches Dasein und Bewegung.

In dieser Form genommen erhält das,
was als einfache Bewegung des individualisierten Pathos vorgestellt wurde,
ein anderes Aussehen
und das Verbrechen und die dadurch begründete Zerstörung des Gemeinwesens
die eigentliche Form ihres Daseins.

- Das menschliche Gesetz also in seinem allgemeinen Dasein, das Gemeinwesen,
in seiner Betätigung überhaupt die Männlichkeit,
in seiner wirklichen Betätigung die Regierung,
ist, bewegt und erhält sich dadurch,
daß es die Absonderung der Penaten
oder die selbständige Vereinzelung in Familien,
welchen die Weiblichkeit vorsteht, in sich aufzehrt
und sie in der Kontinuität seiner Flüssigkeit aufgelöst erhält.

Die Familie ist aber zugleich überhaupt sein Element,
das einzelne Bewußtsein allgemeiner betätigender Grund.

Indem das Gemeinwesen sich nur durch die Störung der Familienglückseligkeit
und die Auflösung des Selbstbewußtseins in das allgemeine
sein Bestehen gibt,
erzeugt es sich an dem, was es unterdrückt
und was ihm zugleich wesentlich ist,
an der Weiblichkeit überhaupt seinen inneren Feind.

Diese - die ewige Ironie des Gemeinwesens -
verändert durch die Intrige den allgemeinen Zweck der Regierung
in einen Privatzweck,
verwandelt ihre allgemeine Tätigkeit
in ein Werk dieses bestimmten Individuums
und verkehrt das allgemeine ((352)) Eigentum des Staats
zu einem Besitz und Putz der Familie.

Sie macht hierdurch die ernsthafte Weisheit des reifen Alters,
das, der Einzelheit - der Lust und dem Genusse sowie der wirklichen Tätigkeit -
abgestorben, nur das Allgemeine denkt und besorgt,
zum Spotte für den Mutwillen der unreifen Jugend
und zur Verachtung für ihren Enthusiasmus,
erhebt überhaupt die Kraft der Jugend zum Geltenden,
- des Sohnes, an dem die Mutter ihren Herrn geboren,
des Bruders, an dem die Schwester den Mann als ihresgleichen hat,
des Jünglings, durch den die Tochter, ihrer Unselbständigkeit entnommen,
den Genuß und die Würde der Frauenschaft erlangt.

- Das Gemeinwesen kann sich aber
nur durch Unterdrückung dieses Geistes der Einzelheit erhalten,
und, weil er wesentliches Moment ist, erzeugt es ihn zwar ebenso,
und zwar durch die unterdrückende Haltung
gegen denselben als ein feindseliges Prinzip.

Dieses würde jedoch, da es vom allgemeinen Zwecke sich trennend
nur böse und in sich nichtig ist, nichts vermögen,
wenn nicht das Gemeinwesen selbst die Kraft der Jugend,
die Männlichkeit, welche, nicht reif, noch innerhalb der Einzelheit steht,
als die Kraft des Ganzen anerkennte.

Denn es ist ein Volk, es ist selbst Individualität
und wesentlich nur so für sich, daß andere Individualitäten für es sind,
daß es sie von sich ausschließt und sich unabhängig von ihnen weiß.

Die negative Seite des Gemeinwesens,
nach innen die Vereinzelung der Individuen unterdrückend,
nach außen aber selbsttätig, hat an der Individualität seine Waffen.

Der Krieg ist der Geist und die Form,
worin das wesentliche Moment der sittlichen Substanz,
die absolute Freiheit des sittlichen Selbstwesens von allem Dasein,
in ihrer Wirklichkeit und Bewährung vorhanden ist.

Indem er einerseits den einzelnen Systemen des Eigentums
und der persönlichen Selbständigkeit
wie auch der einzelnen Persönlichkeit
selbst die Kraft des Negativen zu fühlen gibt,
erhebt andererseits in ihm eben dies negative Wesen
sich als das Erhaltende des Ganzen;
der tapfere Jüngling, an welchem die Weiblichkeit ihre Lust hat, ((353))
das unterdrückte Prinzip des Verderbens tritt an den Tag und ist das Geltende.

Nun ist es die natürliche Kraft
und das, was als Zufall des Glücks erscheint,
welche über das Dasein des sittlichen Wesens
und die geistige Notwendigkeit entscheiden;
weil auf Stärke und Glück das Dasein des sittlichen Wesens beruht,
so ist schon entschieden, daß es zugrunde gegangen.

- Wie vorhin nur Penaten im Volksgeiste,
so gehen die lebendigen Volksgeister durch ihre Individualität
jetzt in einem allgemeinen Gemeinwesen zugrunde,
dessen einfache Allgemeinheit geistlos und tot
und dessen Lebendigkeit das einzelne Individuum, als Einzelnes, ist.

Die sittliche Gestalt des Geistes ist verschwunden,
und es tritt eine andere an ihre Stelle.


Dieser Untergang der sittlichen Substanz
und ihr Übergang in eine andere Gestalt ist also dadurch bestimmt,
daß das sittliche Bewußtsein auf das Gesetz
wesentlich unmittelbar gerichtet ist;
in dieser Bestimmung der Unmittelbarkeit liegt,
daß in die Handlung der Sittlichkeit die Natur überhaupt hereinkommt.

Ihre Wirklichkeit offenbart nur den Widerspruch
und den Keim des Verderbens, den die schöne Einmütigkeit
und das ruhige Gleichgewicht des sittlichen Geistes
eben an dieser Ruhe und Schönheit selbst hat;
denn die Unmittelbarkeit hat die widersprechende Bedeutung,
die bewußtlose Ruhe der Natur
und die selbstbewußte unruhige Ruhe des Geistes zu sein.

- Um dieser Natürlichkeit willen
ist überhaupt dieses sittliche Volk eine durch die Natur bestimmte
und daher beschränkte Individualität
und findet also ihre Aufhebung an einer anderen.

Indem aber diese Bestimmtheit, die im Dasein gesetzt, Beschränkung,
aber ebenso das Negative überhaupt und das Selbst der Individualität ist,
verschwindet,
ist das Leben des Geistes
und diese in allen ihrer selbst bewußte Substanz verloren.

Sie tritt als eine formelle Allgemeinheit an ihnen heraus,
ist ihnen nicht mehr als lebendiger Geist inwohnend,
sondern die einfache Gediegenheit ihrer Individualität
ist in viele Punkte zersprungen. ((354))





c. Der Rechtszustand



Die allgemeine Einheit, in welche
die lebendige unmittelbare Einheit der Individualität und der Substanz zurückgeht,
ist das geistlose Gemeinwesen, das aufgehört hat,
die selbst bewußtlose ° Substanz der Individuen zu sein,
und worin sie jetzt nach ihrem einzelnen Fürsichsein
als Selbstwesen und Substanzen gelten.

Das Allgemeine, in die Atome der absolut vielen Individuen zersplittert,
dieser gestorbene Geist ist eine Gleichheit,
worin Alle als Jede, als Personen gelten.

- Was in der Welt der Sittlichkeit
das verborgene göttliche Gesetz genannt wurde,
ist in der Tat aus seinem Innern in die Wirklichkeit getreten;
in jener galt und war der Einzelne wirklich
nur als das allgemeine Blut der Familie.

Als dieser Einzelne war er der selbstlose abgeschiedene Geist;
nun aber ist er aus seiner Unwirklichkeit hervorgetreten.

Weil die sittliche Substanz nur der wahre Geist ist,
darum geht er in die Gewißheit seiner selbst zurück;
jene ist er als das positive Allgemeine,
aber seine Wirklichkeit ist, negatives allgemeines Selbst zu sein.

- Wir sahen die Mächte und die Gestalten der sittlichen Welt
in der einfachen Notwendigkeit des leeren Schicksals versinken.

Diese ihre Macht ist die in ihre Einfachheit sich reflektierende Substanz;
aber das in sich reflektierende absolute Wesen,
eben jene Notwendigkeit des leeren Schicksals,
ist nichts anderes als das Ich des Selbstbewußtseins.


Dieses gilt hiermit nunmehr als das an und für sich seiende Wesen;
dies Anerkanntsein ist seine Substantialität;
aber sie ist die abstrakte Allgemeinheit, weil ihr Inhalt dieses spröde Selbst,
nicht das in der Substanz aufgelöste ist.
 

Die Persönlichkeit ist also hier aus dem Leben der sittlichen Substanz herausgetreten;
sie ist die wirklich geltende Selbständigkeit des Bewußtseins.

Der unwirkliche Gedanke derselben,
der sich durch Verzichttun auf die Wirklichkeit wird, ((355))
ist früher als stoisches Selbstbewußtsein vorgekommen;
wie dieses aus der Herrschaft und Knechtschaft,
als dem unmittelbaren Dasein des Selbstbewußtseins,
so ist die Persönlichkeit aus dem unmittelbaren Geiste,
der der allgemeine herrschende Wille Aller
und ebenso ihr dienender Gehorsam ist, hervorgegangen.

Was dem Stoizismus nur in der Abstraktion das Ansich war,
ist nun wirkliche Welt.

Er ist nichts anderes als das Bewußtsein,
welches das Prinzip des Rechtszustandes, die geistlose Selbständigkeit,
auf seine abstrakte Form bringt;
durch seine Flucht aus der Wirklichkeit
erreichte es nur den Gedanken der Selbständigkeit;
es ist absolut für sich dadurch,
daß es sein Wesen nicht an irgendein Dasein knüpft,
sondern jedes Dasein aufgeben [will]
und sein Wesen allein in die Einheit des reinen Denkens setzt.

Auf dieselbe Weise ist das Recht der Person
weder an ein reicheres oder mächtigeres Dasein
des Individuums als eines solchen
noch auch an einen allgemeinen lebendigen Geist geknüpft,
sondern vielmehr an das reine Eins seiner abstrakten Wirklichkeit
oder an es als Selbstbewußtsein überhaupt.


Wie nun die abstrakte Selbständigkeit des Stoizismus
ihre Verwirklichung darstellte,
so wird auch diese letztere die Bewegung jener ersten wiederholen.

Jene geht in die skeptische Verwirrung des Bewußtseins über,
in eine Faselei des Negativen, welche gestaltlos
von einer Zufälligkeit des Seins und Gedankens zur andern irrt,
sie zwar in der absoluten Selbständigkeit auflöst,
aber ebensosehr wieder erzeugt und in der Tat nur der Widerspruch
der Selbständigkeit und Unselbständigkeit des Bewußtseins ist.

- Ebenso ist die persönliche Selbständigkeit des Rechts
vielmehr diese gleiche allgemeine Verwirrung und gegenseitige Auflösung.

Denn was als das absolute Wesen gilt,
ist das Selbstbewußtsein als das reine leere Eins der Person.

Gegen diese leere Allgemeinheit hat die Substanz
die Form der Erfüllung und des Inhalts,
und dieser ist nun völlig freigelassen und ungeordnet;
denn der Geist ist nicht mehr vorhanden,
der ihn unterjochte und in seiner Einheit zusammenhielt.

- Dies leere Eins der Person ((356)) ist daher in seiner Realität
ein zufälliges Dasein und wesenloses Bewegen und Tun,
welches zu keinem Bestand kommt.

Wie der Skeptizismus ist der Formalismus des Rechts
also durch seinen Begriff ohne eigentümlichen Inhalt,
findet ein mannigfaltiges Bestehen, den Besitz, vor
und drückt ihm dieselbe abstrakte Allgemeinheit,
wodurch er Eigentum heißt, auf wie jener.

Wenn aber die so bestimmte Wirklichkeit
im Skeptizismus Schein überhaupt heißt
und nur einen negativen Wert hat,
so hat sie im Rechte einen positiven.

Jener negative Wert besteht darin,
daß das Wirkliche die Bedeutung des Selbsts als Denkens,
als des an sich Allgemeinen hat,
dieser positive aber darin, daß es Mein in der Bedeutung der Kategorie,
als ein anerkanntes und wirkliches Gelten ist.

- Beides ist dasselbe abstrakte Allgemeine;
der wirkliche Inhalt oder die Bestimmtheit des Meinen
- es sei nun eines äußerlichen Besitzes oder auch des inneren Reichtums
oder Armut des Geistes und Charakters -
ist nicht in dieser leeren Form enthalten und geht sie nichts an.

Er gehört also einer eigenen Macht an,
die ein anderes als das Formal-Allgemeine,
die der Zufall und die Willkür ist.

- Das Bewußtsein des Rechts erfährt darum in seinem wirklichen Gelten
selbst vielmehr den Verlust seiner Realität und seine vollkommene Unwesentlichkeit,
und ein Individuum als eine Person bezeichnen ist Ausdruck der Verachtung.


Die freie Macht des Inhalts bestimmt sich so,
daß die Zerstreuung in die absolute Vielheit der persönlichen Atome
durch die Natur dieser Bestimmtheit zugleich
in einen ihnen fremden und ebenso geistlosen Punkt gesammelt ist,
der einesteils gleich der Sprödigkeit ihrer Personalität
rein einzelne Wirklichkeit ist,
aber im Gegensatze gegen ihre leere Einzelheit
zugleich die Bedeutung alles Inhalts,
dadurch des realen Wesens für sie hat
und gegen ihre vermeinte absolute, an sich aber wesenlose Wirklichkeit
die allgemeine Macht und absolute Wirklichkeit ist.

Dieser Herr der Welt ist sich auf diese Weise die absolute,
zugleich alles Dasein in sich befassende Person,
für deren Bewußtsein kein höherer Geist ((357)) existiert.

Er ist Person, aber die einsame Person, welche allen gegenübergetreten;
diese Alle machen die geltende Allgemeinheit der Person aus,
denn das Einzelne als solches ist wahr nur als allgemeine Vielheit der Einzelheit;
von dieser abgetrennt ist das einsame Selbst
in der Tat das unwirkliche kraftlose Selbst.

- Zugleich ist es das Bewußtsein des Inhalts,
der jener allgemeinen Persönlichkeit gegenübergetreten ist.

Dieser Inhalt aber, von seiner negativen Macht befreit,
ist das Chaos der geistigen Mächte,
die entfesselt als elementarische Wesen in wilder Ausschweifung
sich gegeneinander toll und zerstörend bewegen;
ihr kraftloses Selbstbewußtsein ist die machtlose Umschließung
und der Boden ihres Tumultes.

Sich so als den Inbegriff aller wirklichen Mächte wissend,
ist dieser Herr der Welt das ungeheure Selbstbewußtsein,
das sich als den wirklichen Gott weiß;
indem er aber nur das formale Selbst ist, das sie nicht zu bändigen vermag,
ist seine Bewegung und Selbstgenuß die ebenso ungeheure Ausschweifung.


Der Herr der Welt hat das wirkliche Bewußtsein dessen, was er ist,
der allgemeinen Macht der Wirklichkeit, in der zerstörenden Gewalt,
die er gegen das ihm gegenüberstehende Selbst seiner Untertanen ausübt.

Denn seine Macht ist nicht die Einigkeit des Geistes,
worin die Personen ihr eigenes Selbstbewußtsein erkennten,
vielmehr sind sie als Personen für sich
und schließen die Kontinuität mit anderen
aus der absoluten Sprödigkeit ihrer Punktualität aus;
sie sind also in einem nur negativen Verhältnisse wie zueinander so zu ihm,
der ihre Beziehung oder Kontinuität ist.

Als diese Kontinuität ist er das Wesen und der Inhalt ihres Formalismus,
aber der ihnen fremde Inhalt und das feindliche Wesen,
welches gerade dasjenige, was für sie als ihr Wesen gilt,
das inhaltsleere Fürsichsein, vielmehr aufhebt
- und als die Kontinuität ihrer Persönlichkeit eben diese zerstört.

Die rechtliche Persönlichkeit erfährt also,
indem der ihr fremde Inhalt sich in ihr geltend macht
- und er macht sich in ihnen geltend, weil er ihre Realität ist -,
vielmehr ihre Substanzlosigkeit. ((358))

Das zerstörende Wühlen in diesem wesenlosen Boden
gibt sich dagegen das Bewußtsein seiner Allherrschaft,
aber dieses Selbst ist bloßes Verwüsten,
daher nur außer sich und vielmehr das Wegwerfen seines Selbstbewußtseins.


So ist die Seite beschaffen, in welcher das Selbstbewußtsein
als absolutes Wesen wirklich ist.

Das aus dieser Wirklichkeit aber in sich zurückgetriebene Bewußtsein
denkt diese seine Unwesenheit;
wir sahen früher die stoische Selbständigkeit des reinen Denkens
durch den Skeptizismus hindurchgehen
und in dem unglücklichen Bewußtsein ihre Wahrheit finden
- die Wahrheit, welche Bewandtnis es mit seinem Anundfürsichsein hat.

Wenn dies Wissen damals nur als die einseitige Ansicht
des Bewußtseins als eines solchen erschien,
so ist hier ihre wirkliche Wahrheit eingetreten.

Sie besteht darin, daß dies allgemeine Gelten des Selbstbewußtseins
die ihm entfremdete Realität ist.

Dies Gelten ist die allgemeine Wirklichkeit des Selbsts,
aber sie ist unmittelbar ebenso die Verkehrung;
sie ist der Verlust seines Wesens.

- Die in der sittlichen Welt nicht vorhandene Wirklichkeit des Selbsts
ist durch ihr Zurückgehen in die Person gewonnen worden;
was in jener einig war, tritt nun entwickelt, aber sich entfremdet auf.





B. DER SICH ENTFREMDETE GEIST. DIE BILDUNG



Die sittliche Substanz erhielt den Gegensatz
in ihr einfaches Bewußtsein eingeschlossen
und dieses in unmittelbarer Einheit mit seinem Wesen.

Das Wesen hat darum die einfache Bestimmtheit des Seins für das Bewußtsein,
das unmittelbar darauf gerichtet und dessen Sitte es ist;
weder gilt das Bewußtsein sich als dieses ausschließende Selbst,
noch hat die Substanz die Bedeutung eines aus ihm ausgeschlossenen Daseins,
mit dem es sich nur durch die Entfremdung seiner selbst eins zu setzen
und sie zugleich hervorzubringen hätte.

Aber derjenige Geist, dessen Selbst das absolut diskrete ist,
hat seinen Inhalt sich als eine ebenso harte Wirklichkeit ((359)) gegenüber,
und die Welt hat hier die Bestimmung,
ein Äußerliches, das Negative des Selbstbewußtseins zu sein.

Aber diese Welt ist geistiges Wesen,
sie ist an sich die Durchdringung des Seins und der Individualität;
dies ihr Dasein ist das Werk des Selbstbewußtseins;
aber ebenso eine unmittelbar vorhandene, ihm fremde Wirklichkeit,
welche eigentümliches Sein hat und worin es sich nicht erkennt.

Sie ist das äußerliche Wesen und der freie Inhalt des Rechts;
aber diese äußerliche Wirklichkeit,
welche der Herr der Welt des Rechts in sich befaßt,
ist nicht nur dieses zufällig für das Selbst vorhandene elementarische Wesen,
sondern sie ist seine, aber nicht positive Arbeit, - vielmehr seine negative.

Sie erhält ihr Dasein durch die eigene Entäußerung und Entwesung
des Selbstbewußtseins, welche ihm in der Verwüstung,
die in der Welt des Rechts herrscht,
die äußerliche Gewalt der losgebundenen Elemente anzutun scheint.

Diese für sich sind nur das reine Verwüsten und die Auflösung ihrer selbst;
diese Auflösung aber, dies ihr negatives Wesen ist eben das Selbst;
es ist ihr Subjekt, ihr Tun und Werden.

Dies Tun und Werden aber, wodurch die Substanz wirklich wird,
ist die Entfremdung der Persönlichkeit,
denn das unmittelbar, d. h. ohne Entfremdung an und für sich geltende Selbst
ist ohne Substanz und das Spiel jener tobenden Elemente;
seine Substanz ist also seine Entäußerung selbst,
und die Entäußerung ist die Substanz
oder die zu einer Welt sich ordnenden
und sich dadurch erhaltenden geistigen Mächte.
 

Die Substanz ist auf diese Weise Geist,
selbstbewußte Einheit des Selbsts und des Wesens;
aber beides hat auch die Bedeutung der Entfremdung füreinander.

Er ist Bewußtsein einer für sich freien gegenständlichen Wirklichkeit;
diesem Bewußtsein aber steht jene Einheit des Selbsts und des Wesens gegenüber,
dem wirklichen das reine Bewußtsein.

Einerseits geht das wirkliche Selbstbewußtsein
durch seine Entäußerung in die wirkliche Welt über
und diese in jenes zurück;
andererseits aber ist eben diese Wirklichkeit,
sowohl die Person wie die Gegenständlichkeit, aufgehoben;
sie sind ((360)) rein allgemeine.

Diese ihre Entfremdung ist das reine Bewußtsein oder das Wesen.

Die Gegenwart hat unmittelbar den Gegensatz an ihrem Jenseits,
das ihr Denken und Gedachtsein,
sowie dies am Diesseits, das seine ihm entfremdete Wirklichkeit ist.


Dieser Geist bildet sich daher nicht nur eine Welt,
sondern eine gedoppelte, getrennte und entgegengesetzte aus.

- Die Welt des sittlichen Geistes ist seine eigene Gegenwart;
und daher [ist] jede Macht derselben in dieser Einheit
und, insofern beide sich unterscheiden, im Gleichgewichte mit dem Ganzen.

Nichts hat die Bedeutung des Negativen des Selbstbewußtseins;
selbst der abgeschiedene Geist ist im Blute der Verwandtschaft,
im Selbst der Familie gegenwärtig,
und die allgemeine Macht der Regierung ist der Wille, das Selbst des Volks.

Hier aber bedeutet das Gegenwärtige nur gegenständliche Wirklichkeit,
die ihr Bewußtsein jenseits hat;
jedes einzelne Moment als Wesen empfängt dies
und damit die Wirklichkeit von einem Anderen,
und insofern es wirklich ist, ist sein Wesen ein Anderes als seine Wirklichkeit.

Nichts hat einen in ihm selbst gegründeten und inwohnenden Geist,
sondern ist außer sich in einem fremden;
das Gleichgewicht des Ganzen [ist] nicht die bei sich selbst bleibende Einheit
und ihre in sich zurückgekehrte Beruhigung,
sondern beruht auf der Entfremdung des Entgegengesetzten.

Das Ganze ist daher wie jedes einzelne Moment eine sich entfremdete Realität;
es zerfällt in ein Reich, worin das Selbstbewußtsein wirklich
sowohl es als sein Gegenstand ist,
und in ein anderes, das Reich des reinen Bewußtseins,
welches jenseits des ersten nicht wirkliche Gegenwart hat,
sondern im Glauben ist.

Wie nun die sittliche Welt aus der Trennung
des göttlichen und menschlichen Gesetzes und ihrer Gestalten
und ihr Bewußtsein aus der Trennung in das Wissen und in die Bewußtlosigkeit
zurück in sein Schicksal,
in das Selbst als die negative Macht dieses Gegensatzes geht,
so werden auch diese beiden Reiche des sich entfremdeten Geistes
in das Selbst zurückkehren;
aber wenn jenes das erste ((361)) unmittelbar geltende Selbst,
die einzelne Person war,
so wird dies zweite, das aus seiner Entäußerung in sich zurückkehrt,
das allgemeine Selbst, das den Begriff erfassende Bewußtsein sein,
und diese geistigen Welten,
deren alle Momente eine fixierte Wirklichkeit
und ungeistiges Bestehen von sich behaupten,
werden sich in der reinen Einsicht auflösen.

Sie als das sich selbst erfassende Selbst vollendet die Bildung;
sie faßt nichts als das Selbst und alles als das Selbst auf,
d. h. sie begreift alles, tilgt alle Gegenständlichkeit
und verwandelt alles Ansichsein in ein Fürsichsein.

Gegen den Glauben als das fremde, jenseits liegende Reich des Wesens gekehrt,
ist sie die Aufklärung.

Diese vollendet auch an diesem Reiche, wohin sich der entfremdete Geist
als in das Bewußtsein der sich selbst gleichen Ruhe rettet, die Entfremdung;
sie verwirrt ihm die Haushaltung, die er hier führt, dadurch,
daß sie die Gerätschaften der diesseitigen Welt hineinbringt,
die er als sein Eigentum nicht verleugnen kann,
weil sein Bewußtsein ihr gleichfalls angehört.

- In diesem negativen Geschäfte
realisiert zugleich die reine Einsicht sich selbst
und bringt ihren eigenen Gegenstand, das unerkennbare absolute Wesen
und das Nützliche hervor.

Indem auf diese Weise die Wirklichkeit alle Substantialität verloren [hat]
und nichts mehr an sich in ihr ist, so ist wie das Reich des Glaubens,
so auch das der realen Welt gestürzt,
und diese Revolution bringt die absolute Freiheit hervor,
womit der vorher entfremdete Geist
vollkommen in sich zurückgegangen ist,
dies Land der Bildung verläßt und in ein anderes Land,
in das Land des moralischen Bewußtseins übergeht.





I. Die Welt des sich entfremdeten Geistes



Die Welt dieses Geistes zerfällt in die gedoppelte:
die erste ist die Welt der Wirklichkeit oder seiner Entfremdung selbst;
die andere aber die, welche er, über die erste sich erhebend, ((362))
im Äther des reinen Bewußtseins sich erbaut.

Diese, jener Entfremdung entgegengesetzt, ist eben darum nicht frei davon,
sondern vielmehr nur die andere Form der Entfremdung,
welche eben darin besteht, in zweierlei Welten das Bewußtsein zu haben,
und beide umfaßt.

Es ist also nicht das Selbstbewußtsein des absoluten Wesens,
wie es an und für sich ist, nicht die Religion, welche hier betrachtet wird,
sondern der Glaube, insofern er die Flucht aus der wirklichen Welt
und also nicht an und für sich ist.

Diese Flucht aus dem Reiche der Gegenwart
ist daher an ihr selbst unmittelbar die gedoppelte.

Das reine Bewußtsein ist das Element, in welches der Geist sich erhebt;
aber es ist nicht nur das Element des Glaubens, sondern ebenso des Begriffs;
beide treten daher zugleich miteinander ein,
und jener kommt nur in Betracht im Gegensatze gegen diesen.





a. Die Bildung und ihr Reich der Wirklichkeit



Der Geist dieser Welt
ist das von einem Selbstbewußtsein durchdrungene geistige Wesen,
das sich als dieses für sich seiende unmittelbar gegenwärtig
und das Wesen als eine Wirklichkeit sich gegenüber weiß.

Aber das Dasein dieser Welt sowie die Wirklichkeit des Selbstbewußtseins
beruht auf der Bewegung, daß dieses seiner Persönlichkeit sich entäußert,
hierdurch seine Welt hervorbringt und sich gegen sie als eine fremde so verhält,
daß es sich ihrer nunmehr zu bemächtigen hat.

Aber die Entsagung seines Fürsichseins ist selbst die Erzeugung der Wirklichkeit,
und durch sie bemächtigt es sich also unmittelbar derselben.

- Oder das Selbstbewußtsein ist nur etwas, es hat nur Realität,
insofern es sich selbst entfremdet;
hierdurch setzt es sich als Allgemeines,
und diese seine Allgemeinheit ist sein Gelten und [seine] Wirklichkeit.

Diese Gleichheit mit Allen ist daher nicht jene Gleichheit des Rechts,
nicht jenes unmittelbare Anerkanntsein und Gelten des Selbstbewußtseins,
darum weil es ist;
sondern daß es gelte, ist durch die entfremdende ((363)) Vermittlung,
sich dem Allgemeinen gemäß gemacht zu haben.

Die geistlose Allgemeinheit des Rechts
nimmt jede natürliche Weise des Charakters wie des Daseins in sich auf
und berechtigt sie.

Die Allgemeinheit aber, welche hier gilt, ist die gewordene,
und darum ist sie wirklich.


Wodurch also das Individuum hier Gelten und Wirklichkeit hat,
ist die Bildung.

Seine wahre ursprüngliche Natur und Substanz
ist der Geist der Entfremdung des natürlichen Seins.

Diese Entäußerung ist daher ebenso Zweck als Dasein desselben;
sie ist zugleich das Mittel oder der Übergang
sowohl der gedachten Substanz in die Wirklichkeit
als umgekehrt der bestimmten Individualität in die Wesentlichkeit.

Diese Individualität bildet sich zu dem, was sie an sich ist,
und erst dadurch ist sie an sich und hat wirkliches Dasein;
soviel sie Bildung hat, soviel Wirklichkeit und Macht.

Obwohl das Selbst als Dieses sich hier wirklich weiß,
so besteht doch seine Wirklichkeit allein
in dem Aufheben des natürlichen Selbsts;
die ursprünglich bestimmte Natur reduziert sich daher
auf den unwesentlichen Unterschied der größe,
auf eine größere oder geringere Energie des Willens.

Zweck und Inhalt aber desselben
gehört allein der allgemeinen Substanz selbst an
und kann nur ein Allgemeines sein;
die Besonderheit einer Natur, die Zweck und Inhalt wird,
ist etwas Unmächtiges und Unwirkliches;
sie ist eine Art, die sich vergeblich und lächerlich abmüht,
sich ins Werk zu setzen;
sie ist der Widerspruch, dem Besonderen die Wirklichkeit zu geben,
die unmittelbar das Allgemeine ist.

Wenn daher fälschlicherweise die Individualität
in die Besonderheit der Natur und des Charakters gesetzt wird,
so finden sich in der realen Welt keine Individualitäten und Charaktere,
sondern die Individuen haben ein gleiches Dasein füreinander;
jene vermeintliche Individualität ist eben nur das gemeinte Dasein,
welches in dieser Welt, worin nur das Sichselbstentäußernde
und darum nur das Allgemeine Wirklichkeit erhält, kein Bleiben hat.

- Das Gemeinte gilt darum für das, was es ist, für eine Art.

Art ist nicht ganz dasselbe, was Espece, ((364))
»von allen Spitznamen der fürchterlichste;
denn er bezeichnet die Mittelmäßigkeit
und drückt die höchste Stufe der Verachtung aus<< °.

Art und in seiner Art gut sein ist aber ein deutscher Ausdruck,
welcher dieser Bedeutung die ehrliche Miene hinzufügt,
als ob es nicht so schlimm gemeint sei,
oder auch in der Tat das Bewußtsein,
was Art und was Bildung und Wirklichkeit ist, noch nicht in sich schließt.


Was in Beziehung auf das einzelne Individuum als seine Bildung erscheint,
ist das wesentliche Moment der Substanz selbst,
nämlich das unmittelbare Übergehen ihrer gedachten Allgemeinheit
in die Wirklichkeit, oder die einfache Seele derselben,
wodurch das Ansich Anerkanntes und Dasein ist.

Die Bewegung der sich bildenden Individualität
ist daher unmittelbar das Werden derselben
als des allgemeinen gegenständlichen Wesens,
d. h. das Werden der wirklichen Welt.

Diese, obwohl geworden durch die Individualität,
ist für das Selbstbewußtsein ein unmittelbar Entfremdetes
und hat für es die Form unverrückter Wirklichkeit.

Aber gewiß zugleich, daß sie seine Substanz ist,
geht es, sich derselben zu bemächtigen;
es erlangt diese Macht über sie durch die Bildung,
welche von dieser Seite so erscheint,
daß es sich der Wirklichkeit gemäß macht und so viel,
als die Energie des ursprünglichen Charakters und Talents ihm zuläßt.

Was hier als die Gewalt des Individuums erscheint,
unter welche die Substanz komme und hiermit aufgehoben werde,
ist dasselbe, was die Verwirklichung der letzteren ist.

Denn die Macht des Individuums besteht darin,
daß es sich ihr gemäß macht, d. h. daß es sich seines Selbsts entäußert,
also sich als die gegenständliche seiende Substanz setzt.

Seine Bildung und seine eigene Wirklichkeit
ist daher die Verwirklichung der Substanz selbst.
 

Das Selbst ist sich nur als aufgehobenes wirklich.

Es macht daher für es nicht die Einheit des Bewußtseins seiner selbst
und des Gegenstandes aus;
sondern dieser ist ihm das Negative ((365)) seiner.

- Durch das Selbst als die Seele wird die Substanz
also so in ihren Momenten ausgebildet,
daß das Entgegengesetzte das Andere begeistet,
jedes durch seine Entfremdung dem Anderen Bestehen gibt
und es ebenso von ihm erhält.

Zugleich hat jedes Moment seine Bestimmtheit
als ein unüberwindliches Gelten und eine feste Wirklichkeit gegen das Andere.

Das Denken fixiert diesen Unterschied auf die allgemeinste Weise
durch die absolute Entgegensetzung von Gut und Schlecht,
die, sich fliehend, auf keine Weise dasselbe werden können.

Aber dieses feste Sein hat zu seiner Seele
den unmittelbaren Übergang in das Entgegengesetzte;
das Dasein ist vielmehr die Verkehrung jeder Bestimmtheit in ihre entgegengesetzte,
und nur diese Entfremdung ist das Wesen und Erhaltung des Ganzen.

Diese verwirklichende Bewegung und Begeistung der Momente
ist nun zu betrachten;
die Entfremdung wird sich selbst entfremden
und das Ganze durch sie in seinen Begriff sich zurücknehmen.


Zuerst ist die einfache Substanz selbst in der unmittelbaren Organisation
ihrer daseienden, noch unbegeisteten Momente zu betrachten.

- Wie die Natur sich in die allgemeinen Elemente auslegt
- worunter die Luft das bleibende, rein allgemeine durchsichtige Wesen ist,
das Wasser aber das Wesen, das immer aufgeopfert wird,
das Feuer ihre beseelende Einheit,
welche ihren Gegensatz ebenso immer auflöst
als ihre Einfachheit in ihn entzweit,
die Erde endlich der feste Knoten dieser Gliederung
und das Subjekt dieser Wesen wie ihres Prozesses,
ihr Ausgehen und ihre Rückkehr ist -,
so legt sich in eben solche allgemeine, aber geistige Massen
das innere Wesen oder der einfache Geist der selbstbewußten Wirklichkeit
als eine Welt aus,
- in die erste Masse, das an sich allgemeine, sich selbst gleiche geistige Wesen;
in die andere, das fürsichseiende, in sich ungleich gewordene,
sich aufopfernde und hingebende Wesen;
und in das dritte, welches als Selbstbewußtsein Subjekt ist
und die Kraft des Feuers unmittelbar an ihm selbst hat.

Im ersten ((366)) Wesen ist es seiner als des Ansichseins bewußt,
in dem zweiten aber hat es das Werden des Fürsichseins
durch die Aufopferung des Allgemeinen.

Der Geist aber selbst ist das Anundfürsichsein des Ganzen,
das sich in die Substanz als bleibende und in sie als sich aufopfernde entzweit
und ebenso sie auch wieder in seine Einheit zurücknimmt,
sowohl als die ausbrechende, sie verzehrende Flamme
wie als die bleibende Gestalt derselben.

- Wir sehen, daß diese Wesen
dem Gemeinwesen und der Familie der sittlichen Welt entsprechen,
ohne aber den heimischen Geist zu besitzen, den diese haben;
dagegen, wenn diesem das Schicksal fremd ist,
so ist und weiß sich hier das Selbstbewußtsein als die wirkliche Macht derselben.


Diese Glieder sind, sowohl wie sie zunächst
innerhalb des reinen Bewußtseins als Gedanken oder ansichseiende,
als auch wie sie im wirklichen Bewußtsein
als gegenständliche Wesen vorgestellt werden, zu betrachten.

- In jener Form der Einfachheit ist das erste, als das sich selbst gleiche,
unmittelbare und unwandelbare Wesen aller Bewußtsein[e], das Gute,
- die unabhängige geistige Macht des Ansich,
bei der die Bewegung des fürsichseienden Bewußtseins nur beiherspielt.

Das andere dagegen ist das passive geistige Wesen
oder das Allgemeine, insofern es sich preisgibt
und die Individuen das Bewußtsein ihrer Einzelheit sich an ihm nehmen läßt;
es ist das nichtige Wesen, das Schlechte.

- Dieses absolute Aufgelöstwerden des Wesens ist selbst bleibend;
wie das erste Wesen Grundlage, Ausgangspunkt und Resultat der Individuen
und diese rein allgemein darin sind,
so ist das zweite dagegen einerseits das sich aufopfernde Sein für Anderes,
andrerseits eben darum deren beständige Rückkehr zu sich selbst
als das Einzelne und ihr bleibendes Fürsichwerden.


Aber diese einfachen Gedanken des Guten und Schlechten
sind ebenso unmittelbar sich entfremdet;
sie sind wirklich und im wirklichen Bewußtsein als gegenständliche Momente.

So ist das erste Wesen die Staatsmacht, das andere der Reichtum.

- Die Staatsmacht ist wie die einfache Substanz
so ((367)) das allgemeine Werk, die absolute Sache selbst,
worin den Individuen ihr Wesen ausgesprochen
und ihre Einzelheit schlechthin nur Bewußtsein ihrer Allgemeinheit ist;
sie ist ebenso das Werk und einfache Resultat,
aus welchem dies, daß es aus ihrem Tun herkommt, verschwindet;
es bleibt die absolute Grundlage und Bestehen alles ihres Tuns.

- Diese einfache ätherische Substanz ihres Lebens
ist durch diese Bestimmung ihrer unwandelbaren Sichselbstgleichheit Sein
und damit nur Sein für Anderes.

Sie ist also an sich unmittelbar das Entgegengesetzte ihrer selbst, Reichtum.

Ob er zwar das Passive oder Nichtige ist,
ist er ebenfalls allgemeines geistiges Wesen,
ebenso das beständig werdende Resultat der Arbeit und des Tuns Aller,
wie es sich wieder in den Genuß Aller auflöst.

In dem Genusse wird die Individualität zwar für sich oder als einzelne,
aber dieser Genuß selbst ist Resultat des allgemeinen Tuns,
so wie er gegenseitig die allgemeine Arbeit und den Genuß aller hervorbringt.

Das Wirkliche hat schlechthin die geistige Bedeutung,
unmittelbar allgemein zu sein.

Es meint wohl in diesem Momente jeder Einzelne eigennützig zu handeln;
denn es ist das Moment, worin er sich das Bewußtsein gibt, für sich zu sein,
und er nimmt es deswegen nicht für etwas Geistiges;
allein auch nur äußerlich angesehen zeigt es sich,
daß in seinem Genusse jeder allen zu genießen gibt,
in seiner Arbeit ebenso für alle arbeitet als für sich und alle für ihn.

Sein Fürsichsein ist daher an sich allgemein
und der Eigennutz etwas nur Gemeintes, das nicht dazu kommen kann,
dasjenige wirklich zu machen, was es meint,
nämlich etwas zu tun, das nicht allen zugut käme.


In diesen beiden geistigen Mächten erkennt also das Selbstbewußtsein
seine Substanz, Inhalt und Zweck;
es schaut sein Doppelwesen darin an,
in der einen sein Ansichsein, in der anderen sein Fürsichsein.

- Es ist aber zugleich, als der Geist,
die negative Einheit ihres Bestehens
und der Trennung der Individualität und des Allgemeinen
oder der Wirklichkeit und des Selbsts.

Herrschaft und Reichtum sind daher für das ((368)) Individuum
als Gegenstände vorhanden,
d. h. als solche, von denen es sich frei weiß und zwischen denen
und selbst keines von beiden [es] wählen zu können meint.

Es tritt als dieses freie und reine Bewußtsein dem Wesen
als einem solchen gegenüber, das nur für es ist.

Es hat alsdann das Wesen als Wesen in sich.

- In diesem reinen Bewußtsein sind ihm die Momente der Substanz
nicht Staatsmacht und Reichtum,
sondern die Gedanken von Gut und Schlecht.

- Das Selbstbewußtsein ist aber ferner die Beziehung
seines reinen Bewußtseins auf sein wirkliches,
des Gedachten auf das gegenständliche Wesen,
es ist wesentlich das Urteil.

- Es hat sich zwar schon für die beiden Seiten des wirklichen Wesens
durch ihre unmittelbaren Bestimmungen ergeben,
welche das Gute und welche das Schlechte sei;
jenes die Staatsmacht, dies der Reichtum.

Allein dies erste Urteil kann nicht als ein geistiges Urteil angesehen werden;
denn in ihm ist die eine Seite nur als das Ansichseiende oder Positive,
die andere nur als das Fürsichseiende und Negative bestimmt worden.

Aber sie sind, als geistige Wesen, jedes die Durchdringung beider Momente,
also in jenen Bestimmungen nicht erschöpft,
und das Selbstbewußtsein, das sich auf sie bezieht, ist an und für sich;
es muss daher sich auf jedes auf die gedoppelte Weise beziehen,
wodurch sich ihre Natur, sich selbst entfremdete Bestimmungen zu sein,
herauskehren wird.


Dem Selbstbewußtsein ist nun derjenige Gegenstand gut und an sich,
worin es sich selbst,
derjenige aber schlecht, worin es das Gegenteil seiner findet;
das Gute ist die Gleichheit der gegenständlichen Realität mit ihm,
das Schlechte aber ihre Ungleichheit.

Zugleich was für es gut und schlecht ist, ist an sich gut und schlecht;
denn es ist eben dasjenige, worin diese beiden Momente
des Ansich- und des Für-es-Seins dasselbe sind;
es ist der wirkliche Geist der gegenständlichen Wesen
und das Urteil der Erweis seiner Macht an ihnen,
die sie zu dem macht, was sie an sich sind.

Nicht dies, wie sie ((369)) unmittelbar an sich selbst das Gleiche oder Ungleiche,
d. h. das abstrakte Ansich- oder Fürsichsein sind,
ist ihr Kriterium und ihre Wahrheit,
sondern was sie in der Beziehung des Geistes auf sie sind:
ihre Gleichheit oder Ungleichheit mit ihm.

Seine Beziehung auf sie, die zuerst als Gegenstände gesetzt,
durch ihn zum Ansich werden,
wird zugleich ihre Reflexion in sich selbst,
durch welche sie wirkliches geistiges Sein erhalten
und, was ihr Geist ist, hervortritt.

Aber wie ihre erste unmittelbare Bestimmung
sich von der Beziehung des Geistes auf sie unterscheidet,
so wird auch das dritte, der eigene Geist derselben,
sich von dem zweiten unterscheiden.

- Das zweite Ansich derselben zunächst,
das durch die Beziehung des Geistes auf sie hervortritt,
muss schon anders ausfallen als das unmittelbare;
denn diese Vermittlung des Geistes bewegt vielmehr die unmittelbare Bestimmtheit
und macht sie zu etwas anderem.


Hiernach findet nun das an und für sich seiende Bewußtsein
in der Staatsmacht wohl sein einfaches Wesen und Bestehen überhaupt,
allein nicht seine Individualität als solche,
wohl sein Ansich-, nicht sein Fürsichsein,
es findet darin vielmehr das Tun als einzelnes Tun verleugnet
und zum Gehorsam unterjocht.

Das Individuum reflektiert sich also vor dieser Macht in sich selbst;
sie ist ihm das unterdrückende Wesen und das Schlechte;
denn statt das Gleiche zu sein, ist sie das der Individualität schlechthin Ungleiche.

- Hingegen der Reichtum ist das Gute;
er geht auf allgemeinen Genuß, gibt sich preis
und verschafft allen das Bewußtsein ihres Selbsts.

Er ist an sich allgemeines Wohltun;
wenn er irgendeine Wohltat versagt
und nicht jedem Bedürfnisse gefällig ist, so ist dies eine Zufälligkeit,
welche seinem allgemeinen notwendigen Wesen,
sich allen Einzelnen mitzuteilen und tausendhändiger Geber zu sein,
keinen Eintrag tut.


Diese beiden Urteile geben den Gedanken von Gut und Schlecht einen Inhalt,
welcher das Gegenteil von dem ist, den sie für uns hatten.

- Das Selbstbewußtsein hat sich aber nur erst unvollständig
auf seine Gegenstände bezogen,
nämlich ((370)) nur nach dem Maßstabe des Fürsichseins.

Aber das Bewußtsein ist ebenso ansichseiendes Wesen
und muss diese Seite gleichfalls zum Maßstabe machen,
wodurch sich erst das geistige Urteil vollendet.

Nach dieser Seite spricht ihm die Staatsmacht sein Wesen aus;
sie ist teils ruhendes Gesetz, teils Regierung und Befehl,
welcher die einzelnen Bewegungen des allgemeinen Tuns anordnet;
das eine die einfache Substanz selbst,
das andere ihr sich selbst und alle belebendes und erhaltendes Tun.

Das Individuum findet also darin seinen Grund und Wesen ausgedrückt,
organisiert und betätigt.

- Hingegen durch den Genuß des Reichtums
erfährt es nicht sein allgemeines Wesen,
sondern erhält nur das vergängliche Bewußtsein
und den Genuß seiner selbst als einer fürsichseienden Einzelheit
und der Ungleichheit mit seinem Wesen.

- Die Begriffe von Gut und Schlecht erhalten also hier
den entgegengesetzten Inhalt gegen den vorherigen.


Diese beiden Weisen des Urteilens finden jede eine Gleichheit und eine Ungleichheit;
das erste urteilende Bewußtsein findet die Staatsmacht ungleich,
den Genuß des Reichtums gleich mit ihm;
das zweite hingegen die erstere gleich und den letzteren ungleich mit ihm.

Es ist ein zweifaches Gleichfinden und ein zweifaches Ungleichfinden,
eine entgegengesetzte Beziehung auf die beiden realen Wesenheiten vorhanden.

- Wir müssen dieses verschiedene Urteilen selbst beurteilen,
wozu wir den aufgestellten Maßstab anzulegen haben.

Die gleichfindende Beziehung des Bewußtseins ist hiernach das Gute,
die ungleichfindende das Schlechte;
und diese beiden Weisen der Beziehung sind nunmehr selbst
als verschiedene Gestalten des Bewußtseins festzuhalten.

Das Bewußtsein kommt dadurch, daß es sich auf verschiedene Weise verhält,
selbst unter die Bestimmung der Verschiedenheit, gut oder schlecht zu sein,
nicht danach, daß es entweder das Fürsichsein
oder das reine Ansichsein zum Prinzip hätte,
denn beide sind gleich wesentliche Momente;
das gedoppelte Urteilen, das betrachtet wurde,
stellte die Prinzipien getrennt vor
und enthält daher nur abstrakte Weisen des Urteilens. ((371))

Das wirkliche Bewußtsein hat beide Prinzipien an ihm,
und der Unterschied fällt allein in sein Wesen,
nämlich in die Beziehung seiner selbst auf das Reale.


Die Weise dieser Beziehung ist die entgegengesetzte,
die eine ist Verhalten zu Staatsmacht und Reichtum als zu einem Gleichen,
die andere als zu einem Ungleichen.

- Das Bewußtsein der gleichfindenden Beziehung ist das edelmütige.

In der öffentlichen Macht betrachtet es das mit ihm Gleiche,
daß es in ihr sein einfaches Wesen und dessen Betätigung hat
und im Dienste des wirklichen Gehorsams
wie der inneren Achtung gegen es steht.

Ebenso in dem Reichtume,
daß er ihm das Bewußtsein seiner anderen wesentlichen Seite,
des Fürsichseins, verschafft;
daher es ihn ebenfalls als Wesen in Beziehung auf sich betrachtet
und denjenigen, von welchem es genießt, als Wohltäter anerkennt
und sich zum Danke verpflichtet hält.


Das Bewußtsein der anderen Beziehung dagegen ist das niederträchtige,
das die Ungleichheit mit den beiden Wesenheiten festhält,
in der Herrschergewalt also eine Fessel
und Unterdrückung des Fürsichseins sieht
und daher den Herrscher haßt, nur mit Heimtücke gehorcht
und immer auf dem Sprunge zum Aufruhr steht,
- im Reichtum, durch den es zum Genusse seines Fürsichseins gelangt,
ebenso nur die Ungleichheit, nämlich mit dem bleibenden Wesen betrachtet;
indem es durch ihn nur zum Bewußtsein der Einzelheit
und des vergänglichen Genusses kommt, ihn liebt, aber verachtet,
und mit dem Verschwinden des Genusses, des an sich Verschwindenden,
auch sein Verhältnis zu dem Reichen für verschwunden ansieht.


Diese Beziehungen drücken nun erst das Urteil aus, die Bestimmung dessen,
was die beiden Wesen als Gegenstände für das Bewußtsein sind,
noch nicht an und für sich.

Die Reflexion, die im Urteil vorgestellt ist,
ist teils erst für uns ein Setzen der einen sowie der anderen Bestimmung
und daher ((372)) ein gleiches Aufheben beider,
noch nicht die Reflexion derselben für das Bewußtsein selbst.

Teils sind sie erst unmittelbar Wesen,
weder dies geworden noch an ihnen Selbstbewußtsein;
dasjenige, für welches sie sind, ist noch nicht ihre Belebung;
sie sind Prädikate, die noch nicht selbst Subjekt sind.

Um dieser Trennung willen fällt auch das Ganze des geistigen Urteilens
noch an zwei Bewußtsein[e] auseinander,
deren jedes unter einer einseitigen Bestimmung liegt.

- Wie sich nun zuerst die Gleichgültigkeit der beiden Seiten der Entfremdung
- der einen, des Ansich des reinen Bewußtseins,
nämlich der bestimmten Gedanken von Gut und Schlecht;
der andern, ihres Daseins als Staatsmacht und Reichtum -
zur Beziehung beider, zum Urteil erhob,
so hat sich diese äußere Beziehung zur inneren Einheit
oder als Beziehung des Denkens zur Wirklichkeit zu erheben
und der Geist der beiden Gestalten des Urteils hervorzutreten.

Dies geschieht, indem das Urteil zum Schlusse wird,
zur vermittelnden Bewegung,
worin die Notwendigkeit und Mitte der beiden Seiten des Urteils hervortritt.


Das edelmütige Bewußtsein findet also im Urteil
sich so der Staatsmacht gegenüber, daß sie zwar noch nicht ein Selbst,
sondern erst die allgemeine Substanz [ist],
deren es aber als seines Wesens, als des Zwecks und absoluten Inhalts
sich bewußt ist.

Sich so positiv auf sie beziehend,
verhält es sich negativ gegen seine eigenen Zwecke,
seinen besonderen Inhalt und Dasein, und läßt sie verschwinden.

Es ist der Heroismus des Dienstes,
- die Tugend, welche das einzelne Sein dem Allgemeinen aufopfert
und dies dadurch ins Dasein bringt,
- die Person, welche dem Besitze und Genusse von selbst entsagt
und für die vorhandene Macht handelt und wirklich ist.


Durch diese Bewegung wird das Allgemeine
mit dem Dasein überhaupt zusammengeschlossen,
wie das daseiende Bewußtsein durch diese Entäußerung
sich zur Wesentlichkeit bildet.

Wessen dieses im Dienste sich entfremdet,
ist sein in das Dasein versenktes Bewußtsein;
das sich entfremdete ((373)) Sein ist aber das Ansich;
es bekommt also durch diese Bildung Achtung vor sich selbst
und bei den anderen.

- Die Staatsmacht aber, die nur erst das gedachte Allgemeine,
das Ansich war, wird durch eben diese Bewegung zum seienden Allgemeinen,
zur wirklichen Macht.

Sie ist diese nur in dem wirklichen Gehorsam,
welchen sie durch das Urteil des Selbstbewußtseins, daß sie das Wesen ist,
und durch die freie Aufopferung desselben erlangt.

Dieses Tun, das das Wesen mit dem Selbst zusammenschließt,
bringt die gedoppelte Wirklichkeit hervor,
sich als das, welches wahre Wirklichkeit hat,
und die Staatsmacht als das Wahre, welches gilt.


Diese ist aber durch diese Entfremdung
noch nicht ein sich als Staatsmacht wissendes Selbstbewußtsein;
es ist nur ihr Gesetz oder ihr Ansich, das gilt;
sie hat noch keinen besonderen Willen;
denn noch hat das dienende Selbstbewußtsein nicht sein reines Selbst entäußert
und die Staatsmacht damit begeistet,
sondern erst mit seinem Sein;
ihr nur sein Dasein aufgeopfert, nicht sein Ansichsein.

- Dies Selbstbewußtsein gilt als ein solches, das dem Wesen gemäß ist,
es ist anerkannt um seines Ansichseins willen.

Die anderen finden in ihm ihr Wesen betätigt, nicht aber ihr Fürsichsein,
- ihr Denken oder reines Bewußtsein erfüllt, nicht ihre Individualität.

Es gilt daher in ihren Gedanken und genießt der Ehre.

Es ist der stolze Vasall, der für die Staatsmacht tätig ist,
insofern sie nicht eigener Willen, sondern wesentlicher ist,
und der sich nur in dieser Ehre gilt,
nur in dem wesentlichen Vorstellen der allgemeinen Meinung,
nicht in dem dankbaren der Individualität,
denn dieser hat er nicht zu ihrem Fürsichsein verholfen.

Seine Sprache, wenn es sich zum eigenen Willen der Staatsmacht verhielte,
der noch nicht geworden ist,
wäre der Rat, den es zum allgemeinen Besten erteilt.


Die Staatsmacht ist daher noch willenlos gegen den Rat
und nicht entscheidend zwischen den verschiedenen Meinungen
über das allgemeine Beste.

Sie ist noch nicht Regierung
und ((374)) somit noch nicht in Wahrheit wirkliche Staatsmacht.

- Das Fürsichsein, der Wille, der als Wille noch nicht aufgeopfert ist,
ist der innere abgeschiedene Geist der Stände,
der seinem Sprechen vom allgemeinen Besten
gegenüber sich sein besonderes Bestes vorbehält
und dies Geschwätz vom allgemeinen Besten
zu einem Surrogate für das Handeln zu machen geneigt ist.

Die Aufopferung des Daseins, die im Dienste geschieht,
ist zwar vollständig, wenn sie bis zum Tode fortgegangen ist;
aber die bestandene Gefahr des Todes selbst, der überlebt wird,
läßt ein bestimmtes Dasein und damit ein besonderes Fürsich übrig,
welches den Rat fürs allgemeine Beste zweideutig und verdächtig macht
und sich in der Tat die eigene Meinung und den besonderen Willen
gegen die Staatsgewalt vorbehält.

Es verhält sich daher noch ungleich gegen dieselbe
und fällt unter die Bestimmung des niederträchtigen Bewußtseins,
immer auf dem Sprunge zur Empörung zu stehen.


Dieser Widerspruch, den es aufzuheben hat, enthält in dieser Form,
in der Ungleichheit des Fürsichseins
gegen die Allgemeinheit der Staatsmacht zu stehen,
zugleich die Form, daß jene Entäußerung des Daseins,
indem sie sich, im Tode nämlich, vollendet,
selbst eine seiende, nicht eine ins Bewußtsein zurückkehrende ist,
- daß dieses sie nicht überlebt und an und für sich ist,
sondern nur ins unversöhnte Gegenteil übergeht.

Die wahre Aufopferung des Fürsichseins ist daher allein die,
worin es sich so vollkommen als im Tode hingibt,
aber in dieser Entäußerung sich ebensosehr erhält;
es wird dadurch als das wirklich, was es an sich ist,
als die identische Einheit seiner selbst und seiner als des Entgegengesetzten.

Dadurch, daß der abgeschiedene innere Geist, das Selbst als solches,
hervortritt und sich entfremdet,
wird zugleich die Staatsmacht zu eigenem Selbst erhoben;
so wie ohne diese Entfremdung die Handlungen der Ehre,
des edlen Bewußtseins und die Ratschläge seiner Einsicht
das Zweideutige bleiben würden,
das noch jenen abgeschiedenen Hinterhalt der besonderen Absicht
und des Eigenwillens hätte. ((375))


Diese Entfremdung aber geschieht allein in der Sprache,
welche hier in ihrer eigentümlichen Bedeutung auftritt.

- In der Welt der Sittlichkeit Gesetz und Befehl,
in der Welt der Wirklichkeit erst Rat,
hat sie das Wesen zum Inhalte und ist dessen Form;
hier aber erhält sie die Form, welche sie ist, selbst zum Inhalte
und gilt als Sprache;
es ist die Kraft des Sprechens als eines solchen,
welche das ausführt, was auszuführen ist.

Denn sie ist das Dasein des reinen Selbsts, als Selbsts;
in ihr tritt die für sich seiende Einzelheit des Selbstbewußtseins
als solche in die Existenz, so daß sie für andere ist.

Ich als dieses reine Ich ist sonst nicht da;
in jeder anderen Äußerung ist es in eine Wirklichkeit versenkt
und in einer Gestalt, aus welcher es sich zurückziehen kann;
es ist aus seiner Handlung wie aus seinem physiognomischen Ausdrucke
in sich reflektiert und läßt solches unvollständige Dasein,
worin immer ebensosehr zuviel als zuwenig ist, entseelt liegen.

Die Sprache aber enthält es in seiner Reinheit,
sie allein spricht Ich aus, es selbst.

Dies sein Dasein ist als Dasein eine Gegenständlichkeit,
welche seine wahre Natur an ihr hat.

Ich ist dieses Ich - aber ebenso allgemeines;
sein Erscheinen ist ebenso unmittelbar die Entäußerung
und das Verschwinden dieses Ichs
und dadurch sein Bleiben in seiner Allgemeinheit.

Ich, das sich ausspricht, ist vernommen;
es ist eine Ansteckung, worin es unmittelbar in die Einheit mit denen,
für welche es da ist, übergegangen und allgemeines Selbstbewußtsein ist.

- Daß es vernommen wird, darin ist sein Dasein selbst unmittelbar verhallt;
dies sein Anderssein ist in sich zurückgenommen;
und eben dies ist sein Dasein, als selbstbewußtes Jetzt, wie es da ist,
nicht da zu sein und durch dies Verschwinden da zu sein.

Dies Verschwinden ist also selbst unmittelbar sein Bleiben;
es ist sein eigenes Wissen von sich und sein Wissen von sich als einem,
das in anderes Selbst übergegangen, das vernommen worden
und allgemeines ist.


Der Geist erhält hier diese Wirklichkeit,
weil die Extreme, deren Einheit er ist,
ebenso unmittelbar die Bestimmung ((376)) haben,
für sich eigene Wirklichkeiten zu sein.

Ihre Einheit ist zersetzt in spröde Seiten, deren jede für die andere
wirklicher, von ihr ausgeschlossener Gegenstand ist.

Die Einheit tritt daher als eine Mitte hervor,
welche von der abgeschiedenen Wirklichkeit der Seiten ausgeschlossen
und unterschieden wird;
sie hat daher selbst eine wirkliche, von ihren Seiten unterschiedene Gegenständlichkeit
und ist für sie, d. h. sie ist Daseiendes.

Die geistige Substanz tritt als solche in die Existenz,
erst indem sie zu ihren Seiten solche Selbstbewußtsein[e] gewonnen hat,
welche dieses reine Selbst als unmittelbar geltende Wirklichkeit wissen
und darin ebenso unmittelbar wissen,
dies nur durch die entfremdende Vermittlung zu sein.

Durch jenes sind die Momente zu der sich selbst wissenden Kategorie
und damit bis dahin geläutert, daß sie Momente des Geistes sind;
durch dieses tritt er als Geistigkeit in das Dasein.

- Er ist so die Mitte, welche jene Extreme voraussetzt
und durch ihr Dasein erzeugt wird,
- aber ebenso das zwischen ihnen hervorbrechende geistige Ganze,
das sich in sie entzweit und jedes erst durch diese Berührung
zum Ganzen in seinem Prinzip erzeugt.

- Daß die beiden Extreme schon an sich aufgehoben und zersetzt sind,
bringt ihre Einheit hervor,
und diese ist die Bewegung, welche beide zusammenschließt,
ihre Bestimmungen austauscht
und sie, und zwar in jedem Extreme, zusammenschließt.

Diese Vermittlung setzt hiermit den Begriff
eines jeden der beiden Extreme in seine Wirklichkeit,
oder sie macht das, was jedes an sich ist, zu seinem Geiste.


Die beiden Extreme, die Staatsmacht und das edelmütige Bewußtsein,
sind durch dieses zersetzt,
jene in das abstrakte Allgemeine, dem gehorcht wird,
und in den fürsichseienden Willen, welcher ihm aber noch nicht selbst zukommt,
- dieses in den Gehorsam des aufgehobenen Daseins
oder in das Ansichsein der Selbstachtung und der Ehre
und in das noch nicht aufgehobene reine Fürsichsein,
den im Hinterhalte noch bleibenden Willen.

Die beiden Momente, zu welchen beide Seiten gereinigt
und die daher Momente der Sprache ((377)) sind,
sind das abstrakte Allgemeine, welches das allgemeine Beste heißt,
und das reine Selbst,
das im Dienste seinem ins vielfache Dasein versenkten Bewußtsein absagte.

Beide sind im Begriffe dasselbe;
denn reines Selbst ist eben das abstrakt Allgemeine,
und daher ist ihre Einheit als ihre Mitte gesetzt.

Aber das Selbst ist nur erst am Extreme des Bewußtseins wirklich,
- das Ansich aber erst am Extreme der Staatsmacht;
dem Bewußtsein fehlt dies, daß die Staatsmacht nicht nur als Ehre,
sondern wirklich an es übergegangen wäre,
- der Staatsmacht,
daß ihr nicht nur als dem sogenannten allgemeinen Besten gehorcht würde,
sondern als Willen, oder daß sie das entscheidende Selbst ist.

Die Einheit des Begriffs, in welchem die Staatsmacht noch steht
und zu dem das Bewußtsein sich geläutert hat,
wird in dieser vermittelnden Bewegung wirklich,
deren einfaches Dasein, als Mitte, die Sprache ist.

- Sie hat jedoch zu ihren Seiten noch nicht zwei als Selbst vorhandene Selbst;
denn die Staatsmacht wird erst zum Selbst begeistet;
diese Sprache ist daher noch nicht der Geist,
wie er sich vollkommen weiß und ausspricht.

Das edelmütige Bewußtsein, weil es das Extrem des Selbsts ist,
erscheint als dasjenige, von dem die Sprache ausgeht,
durch welche sich die Seiten des Verhältnisses zu beseelten Ganzen gestalten.

- Der Heroismus des stummen Dienstes wird zum Heroismus der Schmeichelei.

Diese sprechende Reflexion des Dienstes
macht die geistige, sich zersetzende Mitte aus
und reflektiert nicht nur ihr eigenes Extrem in sich selbst,
sondern auch das Extrem der allgemeinen Gewalt in dieses selbst zurück
und macht sie, die erst an sich ist, zum Fürsichsein
und zur Einzelheit des Selbstbewußtseins.

Es wird hierdurch der Geist dieser Macht,
ein unumschränkter Monarch zu sein;
- unumschränkt: die Sprache der Schmeichelei
erhebt die Macht in ihre geläuterte Allgemeinheit;
das Moment als Erzeugnis der Sprache, des zum Geiste geläuterten Daseins,
ist eine gereinigte Sichselbstgleichheit;
- Monarch: sie erhebt ebenso die Einzelheit auf ihre Spitze;
dasjenige, dessen das edelmütige Bewußtsein
sich nach dieser ((378)) Seite der einfachen geistigen Einheit entäußert,
ist das reine Ansich seines Denkens, sein Ich selbst.

Bestimmter erhebt sie die Einzelheit, die sonst nur ein Gemeintes ist,
dadurch in ihre daseiende Reinheit,
daß sie dem Monarchen den eigenen Namen gibt;
denn es ist allein der Name, worin der Unterschied des Einzelnen
von allen anderen nicht gemeint ist,
sondern von allen wirklich gemacht wird;
in dem Namen gilt der Einzelne als rein Einzelner
nicht mehr nur in seinem Bewußtsein, sondern im Bewußtsein aller.

Durch ihn also wird der Monarch schlechthin von allen abgesondert,
ausgenommen und einsam;
in ihm ist er das Atom, das von seinem Wesen nichts mitteilen kann
und nicht seinesgleichen hat.

- Dieser Name ist hiermit die Reflexion-in-sich oder die Wirklichkeit,
welche die allgemeine Macht an ihr selbst hat;
durch ihn ist sie der Monarch.

Er, dieser Einzelne, weiß umgekehrt dadurch sich, diesen Einzelnen,
als die allgemeine Macht,
daß die Edlen nicht nur als zum Dienst der Staatsmacht bereit,
sondern als Zierate sich um den Thron stellen
und daß sie dem, der darauf sitzt, es immer sagen, was er ist.


Die Sprache ihres Preises ist auf diese Weise der Geist,
der in der Staatsmacht selbst die beiden Extreme zusammenschließt;
sie reflektiert die abstrakte Macht in sich
und gibt ihr das Moment des anderen Extrems,
das wollende und entscheidende Füsichsein,
und hierdurch selbstbewußte Existenz;
oder dadurch kommt dies einzelne wirkliche Selbstbewußtsein dazu,
sich als die Macht gewiß zu wissen.

Sie ist der Punkt des Selbsts,
in den durch die Entäußerung der inneren Gewißheit
die vielen Punkte zusammengeflossen sind.

- Indem aber dieser eigene Geist der Staatsmacht darin besteht,
seine Wirklichkeit und Nahrung an dem Opfer des Tuns
und des Denkens des edelmütigen Bewußtseins zu haben,
ist sie die sich entfremdete Selbständigkeit;
das edelmütige Bewußtsein, das Extrem des Fürsichseins, ((379))
erhält das Extrem der wirklichen Allgemeinheit
für die Allgemeinheit des Denkens, der es sich entäußerte, zurück;
die Macht des Staats ist auf es übergegangen.

An ihm wird die Staatsgewalt erst wahrhaft betätigt;
in seinem Fürsichsein hört sie auf, das träge Wesen,
wie sie als Extrem des abstrakten Ansichseins erschien, zu sein.

- An sich betrachtet heißt die in sich reflektierte Staatsmacht
oder dies, daß sie Geist geworden,
nichts anderes, als daß sie Moment des Selbstbewußtseins geworden,
d. h. nur als aufgehobene ist.

Hiermit ist sie nun das Wesen als ein solches, dessen Geist es ist,
aufgeopfert und preisgegeben zu sein, oder sie existiert als Reichtum.

- Sie bleibt zwar dem Reichtume,
zu welchem sie dem Begriffe nach immer wird,
gegenüber zugleich als eine Wirklichkeit bestehen,
aber eine solche, deren Begriff eben diese Bewegung ist,
durch den Dienst und die Verehrung, wodurch sie wird,
in ihr Gegenteil, in die Entäußerung der Macht, überzugehen.

Für sich wird also das eigentümliche Selbst, das ihr Wille ist,
durch die Wegwerfung des edelmütigen Bewußtseins
zur sich entäußernden Allgemeinheit,
zu einer vollkommenen Einzelheit und Zufälligkeit,
die jedem mächtigeren Willen preisgegeben ist;
was ihm an allgemein anerkannter
und nicht mitteilbarer Selbständigkeit bleibt, ist der leere Name.


Wenn also das edelmütige Bewußtsein sich als dasjenige bestimmte,
welches sich auf die allgemeine Macht auf eine gleiche Weise bezöge,
so ist die Wahrheit desselben vielmehr,
in seinem Dienste sein eigenes Fürsichsein sich zu behalten,
in der eigentlichen Entsagung seiner Persönlichkeit aber
das wirkliche Aufheben und Zerreißen der allgemeinen Substanz zu sein.

Sein Geist ist das Verhältnis der völligen Ungleichheit,
einerseits in seiner Ehre seinen Willen zu behalten,
andererseits in dem Aufgeben desselben
teils seines Innern sich zu entfremden
und zur höchsten Ungleichheit mit sich selbst zu werden,
teils die allgemeine Substanz darin sich zu unterwerfen
und diese sich selbst völlig ungleich zu machen.

- Es erhellt, daß damit seine Bestimmtheit,
die es im Urteile ((380)) gegen das hatte,
welches niederträchtiges Bewußtsein hieß,
und hierdurch auch dieses verschwunden ist.

Das letztere hat seinen Zweck erreicht,
nämlich die allgemeine Macht unter das Fürsichsein zu bringen.


So durch die allgemeine Macht bereichert,
existiert das Selbstbewußtsein als die allgemeine Wohltat,
oder sie ist der Reichtum,
der selbst wieder Gegenstand für das Bewußtsein ist.

Denn er ist diesem das zwar unterworfene Allgemeine,
das aber durch dies erste Aufheben
noch nicht absolut in das Selbst zurückgegangen ist.

- Das Selbst hat noch nicht sich als Selbst,
sondern das aufgehobene allgemeine Wesen zum Gegenstande.

Indem dieser erst geworden,
ist die unmittelbare Beziehung des Bewußtseins auf ihn gesetzt,
das also noch nicht seine Ungleichheit mit ihm dargestellt hat;
es ist das edelmütige Bewußtsein,
welches an dem unwesentlich gewordenen Allgemeinen
sein Fürsichsein erhält, daher ihn anerkennt
und gegen den Wohltäter dankbar ist.


Der Reichtum hat an ihm selbst schon das Moment des Fürsichseins.

Er ist nicht das selbstlose Allgemeine der Staatsmacht
oder die unbefangene unorganische Natur des Geistes,
sondern sie, wie sie durch den Willen an ihr selbst festhält
gegen den, der sich ihrer zum Genuß bemächtigen will.

Aber indem der Reichtum nur die Form des Wesens hat,
ist dies einseitige Fürsichsein, das nicht an sich,
sondern vielmehr das aufgehobene Ansich ist,
die in seinem Genusse wesenlose Rückkehr des Individuums in sich selbst.

Er bedarf also selbst der Belebung;
und die Bewegung seiner Reflexion besteht darin,
daß er, der nur für sich ist, zum Anundfürsichsein,
daß er, der das aufgehobene Wesen ist, zum Wesen werde;
so erhält er seinen eigenen Geist an ihm selbst.

- Da vorhin die Form dieser Bewegung auseinandergesetzt worden,
so ist es hinreichend, hier den Inhalt derselben zu bestimmen.


Das edelmütige Bewußtsein bezieht sich also hier nicht auf den Gegenstand
als Wesen überhaupt,
sondern es ist das Fürsichsein selbst, das ihm ein Fremdes ist;
es findet sein ((381)) Selbst als solches entfremdet vor,
als eine gegenständliche feste Wirklichkeit,
die es von einem anderen festen Fürsichsein zu empfangen hat.

Sein Gegenstand ist das Fürsichsein, also das Seinige;
aber dadurch, daß es Gegenstand ist,
ist es zugleich unmittelbar eine fremde Wirklichkeit,
welche eigenes Fürsichsein, eigener Wille ist,
d. h. es sieht sein Selbst in der Gewalt eines fremden Willens,
von dem es abhängt, ob er ihm dasselbe ablassen will.


Von jeder einzelnen Seite kann das Selbstbewußtsein abstrahieren
und behält darum in einer Verbindlichkeit, die eine solche betrifft,
sein Anerkanntsein und Ansichgelten als für sich seienden Wesens.

Hier aber sieht es sich von der Seite seiner reinen eigensten Wirklichkeit
oder seines Ichs außer sich und einem Anderen angehörig,
sieht seine Persönlichkeit als solche
abhängig von der zufälligen Persönlichkeit eines Anderen,
von dem Zufall eines Augenblicks, einer Willkür
oder sonst des gleichgültigsten Umstandes.

- Im Rechtszustande erscheint,
was in der Gewalt des gegenständlichen Wesens ist,
als ein zufälliger Inhalt, von dem abstrahiert werden kann,
und die Gewalt betrifft nicht das Selbst als solches,
sondern dieses ist vielmehr anerkannt.

Allein hier sieht es die Gewißheit seiner, als solche das Wesenloseste,
[und] die reine Persönlichkeit, absolute Unpersönlichkeit zu sein.

Der Geist seines Danks ist daher das Gefühl
wie dieser tiefsten Verworfenheit so auch der tiefsten Empörung.

Indem das reine Ich selbst sich außer sich und zerrissen anschaut,
ist in dieser Zerrissenheit zugleich alles,
was Kontinuität und Allgemeinheit hat, was Gesetz, gut und recht heißt,
auseinander und zugrunde gegangen;
alles Gleiche ist aufgelöst,
denn die reinste Ungleichheit,
die absolute Unwesentlichkeit des absolut Wesentlichen,
das Außersichsein des Fürsichseins ist vorhanden;
das reine Ich selbst ist absolut zersetzt.


Wenn also von dem Reichtum dies Bewußtsein
wohl die Gegenständlichkeit des Fürsichseins zurückerhält und sie aufhebt,
so ist es nicht nur seinem Begriffe nach, wie die vorhergehende ((382)) Reflexion,
nicht vollendet, sondern für es selbst unbefriedigt;
die Reflexion, da das Selbst sich als ein Gegenständliches empfängt,
ist der unmittelbare Widerspruch im reinen Ich selbst gesetzt.

Als Selbst steht es aber zugleich unmittelbar über diesem Widerspruche,
ist die absolute Elastizität,
welche dies Aufgehobensein des Selbsts wieder aufhebt,
diese Verworfenheit, daß ihm sein Fürsichsein als ein Fremdes werde, verwirft
und, gegen dies Empfangen seiner selbst empört,
im Empfangen selbst für sich ist.


Indem also das Verhältnis dieses Bewußtseins
mit dieser absoluten Zerrissenheit verknüpft ist,
fällt in seinem Geiste der Unterschied desselben,
als edelmütiges gegen das niederträchtige bestimmt zu sein, hinweg,
und beide sind dasselbe.

- Der Geist des wohltuenden Reichtums
kann ferner von dem Geiste des die Wohltat empfangenden Bewußtseins
unterschieden werden und ist besonders zu betrachten.

- Er war das wesenlose Fürsichsein, das preisgegebene Wesen.

Durch seine Mitteilung aber wird er zum Ansich;
indem er seine Bestimmung erfüllte, sich aufzuopfern,
hebt er die Einzelheit, für sich nur zu genießen, auf,
und als aufgehobene Einzelheit ist er Allgemeinheit oder Wesen.

- Was er mitteilt, was er anderen gibt, ist das Fürsichsein.

Er gibt sich aber nicht hin als eine selbstlose Natur,
als die unbefangen sich preisgebende Bedingung des Lebens,
sondern als selbstbewußtes, sich für sich haltendes Wesen;
er ist nicht die unorganische Macht des Elements,
welche von dem empfangenden Bewußtsein
als an sich vergänglich gewußt wird,
sondern die Macht über das Selbst, die sich unabhängig und willkürlich weiß
und die zugleich weiß, daß, was sie ausspendet,
das Selbst eines Anderen ist.

- Der Reichtum teilt also mit dem Klienten die Verworfenheit,
aber an die Stelle der Empörung tritt der Übermut.

Denn er weiß nach der einen Seite, wie der Klient,
das Fürsichsein als ein zufälliges Ding;
aber er selbst ist diese Zufälligkeit, in deren Gewalt die Persönlichkeit steht.

In diesem Übermute, der durch eine Mahlzeit ein fremdes Ich-Selbst erhalten
und sich dadurch ((383)) die Unterwerfung von dessen innerstem Wesen
erworben zu haben meint,
übersieht er die innere Empörung des anderen;
er übersieht die vollkommene Abwerfung aller Fessel,
diese reine Zerrissenheit, welcher,
indem ihr die Sichselbstgleichheit des Fürsichseins
schlechthin ungleich geworden,
alles Gleiche, alles Bestehen zerrissen ist
und die daher die Meinung und Ansicht des Wohltäters am meisten zerreißt.

Er steht unmittelbar vor diesem innersten Abgrunde,
vor dieser bodenlosen Tiefe,
worin aller Halt und Substanz verschwunden ist;
und er sieht in dieser Tiefe nichts als ein gemeines Ding,
ein Spiel seiner Laune, einen Zufall seiner Willkür;
sein Geist ist die ganz wesenlose Meinung,
die geistverlassene Oberfläche zu sein.


Wie das Selbstbewußtsein gegen die Staatsmacht seine Sprache hatte
oder der Geist zwischen diesen Extremen als wirkliche Mitte hervortrat,
so hat es auch Sprache gegen den Reichtum,
noch mehr aber hat seine Empörung ihre Sprache.

Jene, welche dem Reichtum das Bewußtsein seiner Wesenheit gibt
und sich seiner dadurch bemächtigt,
ist gleichfalls die Sprache der Schmeichelei, aber der unedlen;
- denn was sie als Wesen ausspricht, weiß sie als das preisgegebene,
das nicht an sich seiende Wesen.

Die Sprache der Schmeichelei aber ist, wie vorhin schon erinnert,
der noch einseitige Geist.

Denn seine Momente sind zwar das durch die Bildung des Dienstes
zur reinen Existenz geläuterte Selbst und das Ansichsein der Macht.

Allein der reine Begriff, in welchem das einfache Selbst und das Ansich,
jenes reine Ich und dies reine Wesen oder Denken dasselbe sind,
- diese Einheit beider Seiten, zwischen welchen die Wechselwirkung stattfindet,
ist nicht in dem Bewußtsein dieser Sprache;
der Gegenstand ist ihm noch das Ansich im Gegensatze gegen das Selbst,
oder der Gegenstand ist ihm nicht zugleich sein eigenes Selbst als solches.

- Die Sprache der Zerrissenheit aber ist die vollkommene Sprache
und der wahre existierende Geist dieser ganzen Welt der Bildung.

Dies Selbstbewußtsein,
dem die seine Verworfenheit verwerfende Empörung zukommt,
ist ((384)) unmittelbar die absolute Sichselbstgleichheit
in der absoluten Zerrissenheit,
die reine Vermittlung des reinen Selbstbewußtseins mit sich selbst.

Es ist die Gleichheit des identischen Urteils,
worin eine und dieselbe Persönlichkeit sowohl Subjekt als Prädikat ist.

Aber dies identische Urteil ist zugleich das unendliche;
denn diese Persönlichkeit ist absolut entzweit,
und Subjekt und Prädikat [sind ] schlechthin gleichgültige Seiende,
die einander nichts angehen, ohne notwendige Einheit,
sogar daß jedes die Macht einer eigenen Persönlichkeit ist.

Das Fürsichsein hat sein Fürsichsein zum Gegenstande,
als ein schlechthin Anderes
und zugleich ebenso unmittelbar als sich selbst,
- sich als ein Anderes, nicht daß dieses einen anderen Inhalt hätte,
sondern der Inhalt ist dasselbe Selbst in der Form absoluter Entgegensetzung
und vollkommen eigenen gleichgültigen Daseins.

- Es ist also hier der seiner in seiner Wahrheit und seines Begriffes
bewußte Geist dieser realen Welt der Bildung vorhanden.


Er ist diese absolute und allgemeine Verkehrung
und Entfremdung der Wirklichkeit und des Gedankens;
die reine Bildung.

Was in dieser Welt erfahren wird, ist,
daß weder die wirklichen Wesen der Macht und des Reichtums
noch ihre bestimmten Begriffe, Gut und Schlecht,
oder das Bewußtsein des Guten und Schlechten,
das edelmütige und niederträchtige, Wahrheit haben;
sondern alle diese Momente verkehren sich vielmehr eins im andern,
und jedes ist das Gegenteil seiner selbst.

- Die allgemeine Macht, welche die Substanz ist,
indem sie durch das Prinzip der Individualität zur eigenen Geistigkeit gelangt,
empfängt das eigene Selbst nur als den Namen an ihr
und ist, indem sie wirkliche Macht ist,
vielmehr das ohnmächtige Wesen, das sich selbst aufopfert.

- Aber dies preisgegebene selbstlose Wesen
oder das zum Dinge gewordene Selbst
ist vielmehr die Rückkehr des Wesens in sich selbst;
es ist das fürsichseiende Fürsichsein, die Existenz des Geistes.

- Die Gedanken dieser Wesen, des Guten und Schlechten,
verkehren sich ebenso in dieser Bewegung;
was als gut bestimmt ist, ist schlecht;
was als ((385)) schlecht, ist gut.

Das Bewußtsein eines jeden dieser Momente,
als das edle und niederträchtige Bewußtsein beurteilt,
sind in ihrer Wahrheit vielmehr ebensosehr
das Verkehrte dessen, was diese Bestimmungen sein sollen,
das edelmütige ebenso niederträchtig und verworfen,
als die Verworfenheit
zum Adel der gebildetsten Freiheit des Selbstbewußtseins umschlägt.

- Alles ist ebenso, formell betrachtet,
nach außen das Verkehrte dessen, was es für sich ist;
und wieder was es für sich ist, ist es nicht in Wahrheit,
sondern etwas anderes, als es sein will,
das Fürsichsein vielmehr der Verlust seiner selbst
und die Entfremdung seiner vielmehr die Selbsterhaltung.

- Was vorhanden ist, ist also dies,
daß alle Momente eine allgemeine Gerechtigkeit gegeneinander ausüben,
jedes ebensosehr an sich selbst sich entfremdet,
als es sich in sein Gegenteil einbildet und es auf diese Weise verkehrt.

- Der wahre Geist aber ist eben diese Einheit der absolut Getrennten,
und zwar kommt er eben durch die freie Wirklichkeit dieser selbstlosen Extreme
selbst als ihre Mitte zur Existenz.

Sein Dasein ist das allgemeine Sprechen und zerreißende Urteilen,
welchem alle jene Momente,
die als Wesen und wirkliche Glieder des Ganzen gelten sollen, sich auflösen
und welches ebenso dies sich auflösende Spiel mit sich selbst ist.

Dies Urteilen und Sprechen ist daher das Wahre und Unbezwingbare,
während es alles überwältigt;
dasjenige, um welches es in dieser realen Welt allein wahrhaft zu tun ist.

Jeder Teil dieser Welt kommt darin dazu, daß sein Geist ausgesprochen
oder daß mit Geist von ihm gesprochen
und von ihm gesagt wird, was er ist.

- Das ehrliche Bewußtsein nimmt jedes Moment als eine bleibende Wesenheit
und ist die ungebildete Gedankenlosigkeit,
nicht zu wissen, daß es ebenso das Verkehrte tut.

Das zerrissene Bewußtsein aber ist das Bewußtsein der Verkehrung,
und zwar der absoluten Verkehrung;
der Begriff ist das Herrschende in ihm, der die Gedanken zusammenbringt,
welche der Ehrlichkeit weit auseinanderliegen,
und dessen Sprache daher geistreich ist.


Der Inhalt der Rede des Geistes von und über sich selbst
ist ((386)) also die Verkehrung aller Begriffe und Realitäten,
der allgemeine Betrug seiner selbst und der anderen
- und die Schamlosigkeit, diesen Betrug zu sagen,
ist eben darum die größte Wahrheit.

Diese Rede ist die Verrücktheit des Musikers,
der » dreißig Arien, italienische, französische, tragische, komische,
von aller Art Charakter, häufte und vermischte;
bald mit einem tiefen Baß stieg er bis in die Hölle,
dann zog er die Kehle zusammen,
und mit einem Fistelton zerriß er die Höhe der Lüfte. . .,
wechselweise rasend, besänftigt, gebieterisch und spöttisch. « °

- Dem ruhigen Bewußtsein, das ehrlicherweise die Melodie
des Guten und Wahren in die Gleichheit der Töne, d. h. in eine Note setzt,
erscheint diese Rede als
“eine Faselei von Weisheit und Tollheit,
als ein Gemisch von ebensoviel Geschick als Niedrigkeit,
von ebenso richtigen als falschen Ideen,
von einer so völligen Verkehrtheit der Empfindung,
so vollkommener Schändlichkeit als gänzlicher Offenheit und Wahrheit.

Es wird es nicht versagen können, in alle diese Töne einzugehen
und die ganze Skala der Gefühle
von der tiefsten Verachtung und Verwerfung
bis zur höchsten Bewunderung und Rührung auf und nieder zu laufen;
in diese wird ein lächerlicher Zug verschmolzen sein,
der ihnen ihre Natur benimmt” °;
jene werden an ihrer Offenheit selbst einen versöhnenden,
an ihrer erschütternden Tiefe den allgewaltigen Zug haben,
der den Geist sich selbst gibt.


Betrachten wir der Rede dieser sich selbst klaren Verwirrung gegenüber
die Rede jenes einfachen Bewußtseins des Wahren und Guten,
so kann sie gegen die offene
und ihrer bewußte Beredsamkeit des Geistes der Bildung nur einsilbig sein;
denn es kann diesem nichts sagen, was er nicht selbst weiß und sagt.

Geht es über seine Einsilbigkeit hinaus,
so sagt es daher dasselbe, was er ausspricht,
begeht aber darin noch dazu die Torheit zu meinen,
daß es etwas Neues und Anderes ((387)) sage.

Selbst seine Silben, schändlich, niederträchtig, sind schon diese Torheit,
denn jener sagt sie von sich selbst.

Wenn dieser Geist in seiner Rede alles Eintönige verkehrt,
weil dieses sich Gleiche nur eine Abstraktion,
in seiner Wirklichkeit aber die Verkehrung an sich selbst ist,
und wenn dagegen das gerade Bewußtsein das Gute und Edle,
d. h. das sich in seiner Äußerung Gleichhaltende,
auf die einzige Weise, die hier möglich ist, in Schutz nimmt
- daß es nämlich seinen Wert nicht darum verliere,
weil es an das Schlechte geknüpft oder mit ihm gemischt sei;
denn dies sei seine Bedingung und Notwendigkeit,
hierin bestehe die Weisheit der Natur -,
so hat dies Bewußtsein, indem es zu widersprechen meinte,
damit nur den Inhalt der Rede des Geistes in eine triviale Weise zusammengefaßt,
welche gedankenlos,
indem sie das Gegenteil des Edlen und Guten
zur Bedingung und Notwendigkeit des Edlen und Guten macht,
etwas anderes zu sagen meint als dies,
daß das edel und gut Genannte in seinem Wesen das Verkehrte seiner selbst,
so wie das Schlechte umgekehrt das Vortreffliche ist.


Ersetzt das einfache Bewußtsein diesen geistlosen Gedanken
durch die Wirklichkeit des Vortrefflichen,
indem es dasselbe in dem Beispiele eines fingierten Falles
oder auch einer wahren Anekdote aufführt
und so zeigt, daß es kein leerer Name, sondern vorhanden ist,
so steht die allgemeine Wirklichkeit des verkehrten Tuns
der ganzen realen Welt entgegen,
worin jenes Beispiel also nur etwas ganz Vereinzeltes, eine Espece ausmacht;
und das Dasein des Guten und Edlen als eine einzelne Anekdote,
sie sei fingiert oder wahr, darstellen,
ist das Bitterste, was von ihm gesagt werden kann.

- Fordert das einfache Bewußtsein
endlich die Auflösung dieser ganzen Welt der Verkehrung,
so kann es nicht an das Individuum die Entfernung aus ihr fordern,
denn Diogenes im Fasse ist durch sie bedingt,
und die Forderung an den Einzelnen
ist gerade das, was für das Schlechte gilt,
nämlich für sich als Einzelnen zu sorgen.

An die allgemeine Individualität aber gerichtet,
kann die Forderung dieser Entfernung ((388)) nicht die Bedeutung haben,
daß die Vernunft das geistige gebildete Bewußtsein,
zu dem sie gekommen ist, wieder aufgebe,
den ausgebreiteten Reichtum ihrer Momente
in die Einfachheit des natürlichen Herzens zurückversenke
und in die Wildnis und Nähe des tierischen Bewußtseins,
welche Natur auch Unschuld genannt wird, zurückfalle;
sondern die Forderung dieser Auflösung
kann nur an den Geist der Bildung selbst gehen,
daß er aus seiner Verwirrung als Geist zu sich zurückkehre
und ein noch höheres Bewußtsein gewinne.


In der Tat aber hat der Geist dies schon an sich vollbracht.

Die ihrer selbst bewußte und sich aussprechende Zerrissenheit des Bewußtseins
ist das Hohngelächter über das Dasein
sowie über die Verwirrung des Ganzen und über sich selbst;
es ist zugleich das sich noch vernehmende Verklingen dieser ganzen Verwirrung.

- Diese sich selbst vernehmende Eitelkeit
aller Wirklichkeit und alles bestimmten Begriffs
ist die gedoppelte Reflexion der realen Welt in sich selbst;
einmal in diesem Selbst des Bewußtseins, als diesem,
das andere Mal in der reinen Allgemeinheit desselben oder im Denken.

Nach jener Seite hat der zu sich gekommene Geist
den Blick in die Welt der Wirklichkeit hineingerichtet
und sie noch zu seinem Zwecke und unmittelbaren Inhalte;
nach der andern aber ist sein Blick
teils nur in sich und negativ gegen sie,
teils von ihr weg gen Himmel gewendet und das Jenseits derselben sein Gegenstand.


In jener Seite der Rückkehr in das Selbst
ist die Eitelkeit aller Dinge seine eigene Eitelkeit, oder es ist eitel.

Es ist das fürsichseiende Selbst,
das alles nicht nur zu beurteilen und zu beschwatzen,
sondern geistreich die festen Wesen der Wirklichkeit
wie die festen Bestimmungen, die das Urteil setzt,
in ihrem Widerspruche zu sagen weiß,
und dieser Widerspruch ist ihre Wahrheit.

- Nach der Form betrachtet, weiß es alles sich selbst entfremdet,
das Fürsichsein vom Ansichsein getrennt,
das Gemeinte und den Zweck von der Wahrheit,
und von beiden wieder das Sein für Anderes,
das Vorgegebene ((389))
von der eigentlichen Meinung und der wahren Sache und Absicht.

- Es weiß also jedes Moment gegen das andere,
überhaupt die Verkehrung aller, richtig auszusprechen;
es weiß besser, was jedes ist, als es ist, es sei bestimmt, wie es wolle.

Indem es das Substantielle nach der Seite der Uneinigkeit
und des Widerstreits, den es in sich einigt,
aber nicht nach der Seite dieser Einigkeit kennt,
versteht es das Substantielle sehr gut zu beurteilen,
aber hat die Fähigkeit verloren, es zu fassen.

- Diese Eitelkeit bedarf dabei der Eitelkeit aller Dinge,
um aus ihnen sich das Bewußtsein des Selbsts zu geben,
erzeugt sie daher selbst und ist die Seele, welche sie trägt.

Macht und Reichtum sind die höchsten Zwecke seiner Anstrengung;
es weiß, daß es durch Entsagung und Aufopferung
sich zum Allgemeinen bildet, zum Besitze desselben gelangt
und in diesem Besitze allgemeine Gültigkeit hat;
sie sind die wirklichen anerkannten Mächte.

Aber dieses sein Gelten ist selbst eitel;
und eben indem es sich ihrer bemächtigt,
weiß es sie, nicht Selbstwesen zu sein,
sondern vielmehr sich als ihre Macht, sie aber als eitel.

Daß es so in ihrem Besitze selbst daraus heraus ist,
stellt es in der geistreichen Sprache dar,
die daher sein höchstes Interesse und die Wahrheit des Ganzen ist;
in ihr wird dieses Selbst, als dies reine,
nicht den wirklichen noch gedachten Bestimmungen angehörige Selbst,
sich zum geistigen, wahrhaft allgemeingültigen.

Es ist die sich selbst zerreißende Natur aller Verhältnisse
und das bewußte Zerreißen derselben;
nur als empörtes Selbstbewußtsein aber weiß es seine eigene Zerrissenheit,
und in diesem Wissen derselben hat es sich unmittelbar darüber erhoben.

In jener Eitelkeit wird aller Inhalt zu einem Negativen,
welches nicht mehr positiv gefaßt werden kann;
der positive Gegenstand ist nur das reine Ich selbst,
und das zerrissene Bewußtsein ist an sich
diese reine Sichselbstgleichheit des zu sich zurückgekommenen Selbstbewußtseins. ((390))





b. Der Glaube und die reine Einsicht



Der Geist der Entfremdung seiner selbst
hat in der Welt der Bildung sein Dasein;
aber indem dieses Ganze sich selbst entfremdet worden,
steht jenseits ihrer
die unwirkliche Welt des reinen Bewußtseins oder des Denkens.

Ihr Inhalt ist das rein Gedachte, das Denken ihr absolutes Element.

Indem aber das Denken zunächst das Element dieser Welt ist,
hat das Bewußtsein nur diese Gedanken,
aber es denkt sie noch nicht oder weiß nicht, daß es Gedanken sind;
sondern sie sind für es in der Form der Vorstellung.

Denn es tritt aus der Wirklichkeit in das reine Bewußtsein,
aber es ist selbst überhaupt noch in der Sphäre und Bestimmtheit der Wirklichkeit.

Das zerrissene Bewußtsein
ist an sich erst die Sichselbstgleichheit des reinen Bewußtseins für uns,
nicht für sich selbst.

Es ist also nur die unmittelbare, noch nicht in sich vollendete Erhebung
und hat sein entgegengesetztes Prinzip, wodurch es bedingt ist,
noch in sich, ohne durch die vermittelte Bewegung
darüber Meister geworden zu sein.

Daher gilt ihm das Wesen seines Gedankens
nicht als Wesen nur in der Form des abstrakten Ansich,
sondern in der Form eines Gemeinwirklichen,
einer Wirklichkeit, die nur in ein anderes Element erhoben worden,
ohne in diesem die Bestimmtheit einer nicht gedachten Wirklichkeit
verloren zu haben.

- Es ist wesentlich von dem Ansich zu unterscheiden,
welches das Wesen des stoischen Bewußtseins ist;
diesem galt nur die Form des Gedankens als solchen,
der dabei irgendeinen ihm fremden,
aus der Wirklichkeit genommenen Inhalt hat;
jenem Bewußtsein ist aber nicht die Form des Gedankens das Geltende;
- ebenso [ist es wesentlich zu unterscheiden]
von dem Ansich des tugendhaften Bewußtseins,
dem das Wesen zwar in Beziehung auf die Wirklichkeit steht,
dem es Wesen der Wirklichkeit selbst,
aber nur erst unwirkliches Wesen ist;
- jenem Bewußtsein gilt es, obzwar jenseits der Wirklichkeit,
doch wirkliches Wesen zu sein.

Ebenso hat das an sich Rechte und Gute der gesetzgebenden Vernunft
und ((391)) das Allgemeine des gesetzprüfenden Bewußtseins
nicht die Bestimmung der Wirklichkeit.

- Wenn daher innerhalb der Welt der Bildung
selbst das reine Denken als eine Seite der Entfremdung fiel,
nämlich als der Maßstab des abstrakten Guten und Schlechten im Urteilen,
so ist es, hindurchgegangen durch die Bewegung des Ganzen,
um das Moment der Wirklichkeit und dadurch des Inhalts bereichert worden.

Diese Wirklichkeit des Wesens ist aber zugleich
nur eine Wirklichkeit des reinen, nicht des wirklichen Bewußtseins;
in das Element des Denkens zwar erhoben,
gilt sie diesem Bewußtsein noch nicht als ein Gedanke,
sondern vielmehr ist sie ihm jenseits seiner eigenen Wirklichkeit;
denn jene ist die Flucht aus dieser.


Wie hier die Religion - denn es erhellt, daß von ihr die Rede ist -
als der Glaube der Welt der Bildung auftritt,
tritt sie noch nicht auf, wie sie an und für sich ist.

- Sie ist uns schon in anderen Bestimmtheiten erschienen,
als unglückliches Bewußtsein nämlich,
als Gestalt der substanzlosen Bewegung des Bewußtseins selbst.

- Auch an der sittlichen Substanz erschien sie als Glaube an die Unterwelt;
aber das Bewußtsein des abgeschiedenen Geistes
ist eigentlich nicht Glaube, nicht das Wesen im Elemente des reinen Bewußtseins
jenseits des Wirklichen gesetzt,
sondern er hat selbst unmittelbare Gegenwart;
sein Element ist die Familie.

- Hier aber ist die Religion teils aus der Substanz hervorgegangen
und ist reines Bewußtsein derselben;
teils ist dies reine Bewußtsein seinem wirklichen,
das Wesen seinem Dasein entfremdet.

Sie ist also zwar nicht mehr die substanzlose Bewegung des Bewußtseins,
aber hat noch die Bestimmtheit des Gegensatzes
gegen die Wirklichkeit als diese überhaupt
und gegen die des Selbstbewußtseins insbesondere;
sie ist daher wesentlich nur ein Glauben.


Dies reine Bewußtsein des absoluten Wesens ist ein entfremdetes.

Es ist näher zu sehen, wie dasjenige sich bestimmt, dessen Anderes es ist,
und es ist nur in Verbindung mit diesem zu betrachten.

Zunächst nämlich scheint dies reine Bewußtsein ((392))
nur die Welt der Wirklichkeit sich gegenüber zu haben;
aber indem es die Flucht aus dieser
und dadurch die Bestimmtheit des Gegensatzes ist,
so hat es diese an ihm selbst;
das reine Bewußtsein ist daher wesentlich an ihm selbst sich entfremdet,
und der Glaube macht nur eine Seite desselben aus.

Die andere Seite ist uns zugleich schon entstanden.

Das reine Bewußtsein ist nämlich so die Reflexion aus der Welt der Bildung,
daß die Substanz derselben sowie die Massen, in welche sie sich gliedert,
sich als das zeigten, was sie an sich sind, als geistige Wesenheiten,
als absolut unruhige Bewegungen oder Bestimmungen,
die sich unmittelbar in ihrem Gegenteil aufheben.

Ihr Wesen, das einfache Bewußtsein
ist also die Einfachheit des absoluten Unterschiedes,
der unmittelbar kein Unterschied ist.

Es ist hiermit das reine Fürsichsein, nicht als dieses Einzelnen,
sondern das in sich allgemeine Selbst als unruhige Bewegung,
die das ruhige Wesen der Sache angreift und durchdringt.

In ihm ist also die Gewißheit,
welche sich selbst unmittelbar als Wahrheit weiß,
das reine Denken als der absolute Begriff
in der Macht seiner Negativität vorhanden,
die alles gegenständliche, dem Bewußtsein gegenüber sein sollende Wesen
vertilgt und es zu einem Sein des Bewußtseins macht.

- Dies reine Bewußtsein ist zugleich ebensosehr einfach,
weil eben sein Unterschied kein Unterschied ist.

Als diese Form der einfachen Reflexion-in-sich aber
ist es das Element des Glaubens,
worin der Geist die Bestimmtheit der positiven Allgemeinheit,
des Ansichseins gegen jenes Fürsichsein des Selbstbewußtseins hat.

- Aus der wesenlosen, sich nur auflösenden Welt in sich zurückgedrängt,
ist der Geist, nach der Wahrheit, in ungetrennter Einheit
sowohl die absolute Bewegung und Negativität seines Erscheinens
wie ihr in sich befriedigtes Wesen und ihre positive Ruhe.

Aber überhaupt unter der Bestimmtheit der Entfremdung liegend,
treten diese beiden Momente als ein gedoppeltes Bewußtsein auseinander.

Jenes ist die reine Einsicht,
als der sich im Selbstbewußtsein zusammenfassende geistige Prozeß,
welcher das Bewußtsein des Positiven, ((393))
die Form der Gegenständlichkeit oder des Vorstellens sich gegenüber hat
und sich dagegen richtet;
ihr eigener Gegenstand aber ist nur das reine Ich.

- Das einfache Bewußtsein des Positiven oder der ruhigen Sichselbstgleichheit
hat hingegen das innere Wesen als Wesen zum Gegenstande.

Die reine Einsicht hat daher zunächst an ihr selbst keinen Inhalt,
weil sie das negative Fürsichsein ist;
dem Glauben dagegen gehört der Inhalt an, ohne Einsicht.

Wenn jene nicht aus dem Selbstbewußtsein heraustritt,
so hat dieser seinen Inhalt zwar ebenfalls im Element des reinen Selbstbewußtseins,
aber im Denken, nicht in Begriffen,
im reinen Bewußtsein, nicht im reinen Selbstbewußtsein.

Er ist hiermit zwar reines Bewußtsein des Wesens, d. h. des einfachen Innern,
und ist also Denken,
- das Hauptmoment in der Natur des Glaubens,
das gewöhnlich übersehen wird.

Die Unmittelbarkeit, mit der das Wesen in ihm ist, liegt darin,
daß sein Gegenstand Wesen, d. h. reiner Gedanke ist.

Diese Unmittelbarkeit aber, insofern das Denken ins Bewußtsein
oder das reine Bewußtsein in das Selbstbewußtsein eintritt,
erhält die Bedeutung eines gegenständlichen Seins,
das jenseits des Bewußtseins des Selbsts liegt.

Durch diese Bedeutung,
welche die Unmittelbarkeit und Einfachheit des reinen Denkens
im Bewußtsein erhält, ist es,
daß das Wesen des Glaubens in die Vorstellung aus dem Denken herabfällt
und zu einer übersinnlichen Welt wird,
welche wesentlich ein Anderes des Selbstbewußtseins sei.

- In der reinen Einsicht hingegen
hat der Übergang des reinen Denkens ins Bewußtsein
die entgegengesetzte Bestimmung;
die Gegenständlichkeit hat die Bedeutung eines nur negativen,
sich aufhebenden und in das Selbst zurückkehrenden Inhalts,
d.h. nur das Selbst ist sich eigentlich der Gegenstand,
oder der Gegenstand hat nur Wahrheit, insofern er die Form des Selbsts hat.


Wie der Glaube und die reine Einsicht
gemeinschaftlich dem Elemente des reinen Bewußtseins angehören,
so sind sie auch gemeinschaftlich die Rückkehr
aus der wirklichen Welt der Bildung.

Sie bieten sich daher nach drei Seiten dar.

Das eine ((394)) Mal ist jedes außer allem Verhältnisse an und für sich;
das andere Mal bezieht jedes sich auf die wirkliche,
dem reinen Bewußtsein entgegengesetzte Welt,
und zum dritten bezieht sich jedes innerhalb des reinen Bewußtseins
auf das andere.

Die Seite des Anundfürsichseins im glaubenden Bewußtsein
ist sein absoluter Gegenstand,
dessen Inhalt und Bestimmung sich ergeben hat.

Denn er ist nach dem Begriffe des Glaubens nichts anderes
als die in die Allgemeinheit des reinen Bewußtseins erhobene reale Welt.

Die Gliederung der letzteren macht daher auch
die Organisation der ersteren aus,
nur daß die Teile in dieser in ihrer Begeistung sich nicht entfremden,
sondern an und für sich seiende Wesen,
in sich zurückgekehrte und bei sich selbst bleibende Geister sind.

- Die Bewegung ihres Übergehens
ist daher nur für uns eine Entfremdung der Bestimmtheit,
in der sie in ihrem Unterschiede sind,
und nur für uns eine notwendige Reihe;
für den Glauben aber ist ihr Unterschied eine ruhige Verschiedenheit
und ihre Bewegung ein Geschehen.


Sie nach der äußeren Bestimmung ihrer Form kurz zu nennen,
so ist, wie in der Welt der Bildung
die Staatsmacht oder das Gute das Erste war,
auch hier das Erste das absolute Wesen,
der anundfürsichseiende Geist, insofern er die einfache ewige Substanz ist.

In der Realisierung ihres Begriffes, Geist zu sein,
aber geht sie in das Sein für Anderes über;
ihre Sichselbstgleichheit wird zum wirklichen,
sich aufopfernden absoluten Wesen;
es wird zum Selbst, aber zum vergänglichen Selbst.

Daher ist das Dritte die Rückkehr dieses entfremdeten Selbsts
und der erniedrigten Substanz in ihre erste Einfachheit;
erst auf diese Weise ist sie als Geist vorgestellt.


Diese unterschiedenen Wesen,
aus dem Wandel der wirklichen Welt durch das Denken in sich zurückgenommen,
sind sie wandellose ewige Geister,
deren Sein ist, die Einheit, welche sie ausmachen, zu denken.

So entrückt dem Selbstbewußtsein,
greifen diese Wesen jedoch in es ein;
wäre das Wesen unverrückt in der Form der ersten einfachen Substanz, ((395))
so bliebe es ihm fremd.

Aber die Entäußerung dieser Substanz und dann ihr Geist
hat das Moment der Wirklichkeit an ihm
und macht sich hierdurch des glaubenden Selbstbewußtseins teilhaftig,
oder das glaubende Bewußtsein gehört der realen Welt an.


Nach diesem zweiten Verhältnisse hat das glaubende Bewußtsein
teils selbst seine Wirklichkeit in der realen Welt der Bildung
und macht ihren Geist und ihr Dasein aus, das betrachtet worden ist;
teils aber tritt es dieser seiner Wirklichkeit als dem Eitlen gegenüber
und ist die Bewegung, sie aufzuheben.

Diese Bewegung besteht nicht darin,
daß es ein geistreiches Bewußtsein über ihre Verkehrung hätte;
denn es ist das einfache Bewußtsein,
welches das Geistreiche zum Eitlen zählt,
weil dieses noch die reale Welt zu seinem Zwecke hat.

Sondern dem ruhigen Reiche seines Denkens
steht die Wirklichkeit als ein geistloses Dasein gegenüber,
das daher auf eine äußerliche Weise zu überwinden ist.

Dieser Gehorsam des Dienstes und des Preises
bringt durch das Aufheben des sinnlichen Wissens und Tuns
das Bewußtsein der Einheit mit dem anundfürsichseienden Wesen hervor,
doch nicht als angeschaute wirkliche Einheit,
sondern dieser Dienst ist nur das fortwährende Hervorbringen,
das sein Ziel in der Gegenwart nicht vollkommen erreicht.

Die Gemeinde gelangt zwar dazu, denn sie ist das allgemeine Selbstbewußtsein;
aber dem einzelnen Selbstbewußtsein
bleibt notwendig das Reich des reinen Denkens ein Jenseits seiner Wirklichkeit,
oder indem dieses durch die Entäußerung des ewigen Wesens
in die Wirklichkeit getreten,
ist sie eine unbegriffene sinnliche Wirklichkeit;
eine sinnliche Wirklichkeit aber bleibt gleichgültig gegen die andere,
und das Jenseits hat nur die Bestimmung
der Entfernung in Raum und Zeit noch dazuerhalten.

- Der Begriff aber, die sich selbst gegenwärtige Wirklichkeit des Geistes,
bleibt im glaubenden Bewußtsein das Innere,
welches alles ist und wirkt, aber nicht selbst hervortritt.


In der reinen Einsicht aber ist der Begriff das allein Wirkliche; ((396))
und diese dritte Seite des Glaubens,
Gegenstand für die reine Einsicht zu sein,
ist das eigentliche Verhältnis, in welchem er hier auftritt.

- Die reine Einsicht selbst ist ebenso teils an und für sich,
teils im Verhältnisse zur wirklichen Welt, insofern sie noch positiv,
nämlich als eitles Bewußtsein vorhanden ist,
teils endlich in jenem Verhältnisse zum Glauben zu betrachten.


Was die reine Einsicht an und für sich ist, haben wir gesehen;
wie der Glaube das ruhige reine Bewußtsein des Geistes als des Wesens,
so ist sie das Selbstbewußtsein desselben;
sie weiß das Wesen daher nicht als Wesen, sondern als absolutes Selbst.

Sie geht also darauf, alle dem Selbstbewußtsein andere Selbständigkeit,
es sei des Wirklichen oder Ansichseienden,
aufzuheben und sie zum Begriffe zu machen.

Sie ist nicht nur die Gewißheit der selbstbewußten Vernunft,
alle Wahrheit zu sein;
sondern sie weiß, daß sie dies ist.


Wie aber der Begriff derselben auftritt, ist er noch nicht realisiert.

Sein Bewußtsein erscheint hiernach noch als ein zufälliges, einzelnes,
und das, was ihm das Wesen ist, als Zweck, den es zu verwirklichen hat.

Es hat erst die Absicht, die reine Einsicht allgemein,
d. h. alles, was wirklich ist, zum Begriffe,
und zu einem Begriffe in allen Selbstbewußtsein[en] zu machen.

Die Absicht ist rein
, denn sie hat die reine Einsicht zum Inhalte;
und diese Einsicht ist ebenso rein,
denn ihr Inhalt ist nur der absolute Begriff,
der keinen Gegensatz an einem Gegenstande hat,
noch an ihm selbst beschränkt ist.

In dem unbeschränkten Begriffe liegen unmittelbar die beiden Seiten,
daß alles Gegenständliche nur die Bedeutung des Fürsichseins, des Selbstbewußtseins,
und daß dieses die Bedeutung eines Allgemeinen habe,
daß die reine Einsicht Eigentum aller Selbstbewußtsein[e] werde.

Diese zweite Seite der Absicht ist insofern Resultat der Bildung,
als darin wie die Unterschiede des gegenständlichen Geistes,
die Teile und Urteilsbestimmungen seiner Welt,
so auch die Unterschiede, welche als ursprünglich bestimmte Naturen erscheinen,
zugrunde gegangen sind.

Genie, Talent, ((397)) die besonderen Fähigkeiten überhaupt,
gehören der Welt der Wirklichkeit an,
insofern sie an ihr noch die Seite hat, geistiges Tierreich zu sein,
welches in gegenseitiger Gewalttätigkeit und Verwirrung
sich um die Wesen der realen Welt bekämpft und betrügt.

- Die Unterschiede haben in ihr zwar nicht als ehrliche Especen Platz;
weder begnügt sich die Individualität mit der unwirklichen Sache selbst,
noch hat sie besonderen Inhalt und eigene Zwecke.

Sondern sie gilt nur als ein Allgemeingültiges, nämlich als Gebildetes;
 und der Unterschied reduziert sich auf die geringere oder größere Energie,
- einen Unterschied der größe, d. h. den unwesentlichen.

Diese letzte Verschiedenheit aber ist darin zugrunde gegangen,
daß der Unterschied in der vollkommenen Zerrissenheit des Bewußtseins
zum absolut qualitativen umschlug.

Was darin dem Ich das Andere ist, ist nur das Ich selbst.

In diesem unendlichen Urteile ist alle Einseitigkeit
und Eigenheit des ursprünglichen Fürsichseins getilgt;
das Selbst weiß sich, als reines Selbst, sein Gegenstand zu sein;
und diese absolute Gleichheit beider Seiten
ist das Element der reinen Einsicht.

- Sie ist daher das einfache in sich ununterschiedene Wesen
und ebenso das allgemeine Werk und allgemeiner Besitz.

In dieser einfachen geistigen Substanz
gibt und erhält sich das Selbstbewußtsein ebenso in allem Gegenstande
das Bewußtsein dieser seiner Einzelheit oder des Tuns,
als umgekehrt die Individualität desselben
darin sich selbst gleich und allgemein ist.

- Diese reine Einsicht ist also der Geist, der allem Bewußtsein zuruft:
seid für euch selbst, was ihr alle an euch selbst seid, - vernünftig.