2. Eine analytische Vorbemerkung: Notwendiger Anteil und Überformung
Bevor wir in die drei Sphären eintreten, ist eine Unterscheidung einzuführen, die die Sittlichkeitsanalyse vor einer dauerhaft drohenden Schieflage bewahrt.
Jede sittliche Institution hat einen notwendigen Anteil — etwas, das wirklich seinem Zweck dient, ohne das die Institution nicht wäre, was sie ist — und eine Überformung, die sich an diesen notwendigen Anteil anlagert und das System in seiner faktischen Gestalt mitträgt, ohne dem ursprünglichen Zweck noch zu dienen. Eine Bürokratie, die Akten führt, weil sonst Wissen verloren ginge, ist im notwendigen Anteil nötig; dieselbe Bürokratie, die Akten führt, weil ihre Existenz davon abhängt, ist Überformung. Beides ist real, beides verschränkt sich, und es ist methodisch entscheidend, beides nicht zu verwechseln. Wer das Ganze einer Institution für notwendig hält, idealisiert; wer es für Überformung hält, denunziert.
Diese Unterscheidung ist die konkrete Anwendung der teleologischen Frage nach Mittel und Zweck auf die Institution. Sie wird besonders dort wichtig, wo die bürgerliche Gesellschaft etwas hervorbringt, was sie als notwendig ausgibt, während es Überformung ihrer eigenen Reproduktion ist.