1. Der Begriff
Sittlichkeit ist die Wahrheit von Recht und Moralität — die lebendige Einheit von objektiven Strukturen und subjektiven Haltungen. Im Recht war der Wille nur äußerlich; in der Moralität nur innerlich. In der Sittlichkeit ist er in beiden zugleich: in Institutionen, die seine Freiheit verkörpern, und in Haltungen, durch die er diese Institutionen trägt.
Sittlichkeit ist nicht Sitte als bloßes Brauchtum (das wäre nur das Äußere). Sie ist nicht Moral als bloßes inneres Sollen (das wäre nur das Innere). Sie ist die Form, in der die Institutionen so eingerichtet sind, dass sie den Willen tragen, und der Wille so gebildet ist, dass er die Institutionen aus sich selbst hervorbringt und erhält. In den Termini der Begriffslogik: Sittlichkeit ist die Form des objektiven Geistes, in der das Erkennen (Theorie) und das Wollen (Praxis), die in der Moralität noch entzweit waren, ihre praktische Einheit suchen — als institutionelle Lebensform, die zugleich gewusst und getan wird.
Die Sittlichkeit gliedert sich in drei Sphären: Familie, bürgerliche Gesellschaft, Staat. Sie sind nicht historisch nacheinander, sondern logisch ineinander gestuft: Jede setzt die vorherige voraus und hebt sie auf — im strengen Sinne, also unter Bewahrung dessen, was an ihr trägt.