1. Der Übergang

Im abstrakten Recht war der Wille im Äußeren — in Sache, Vertrag, Rechtsverletzung. Jetzt geht er in sich zurück. Was zählt, ist nicht mehr nur, was ich tue, sondern dass ich es als das Meine wisse und wolle. Die Moralität ist die Sphäre des inneren Willens, der subjektiven Verantwortung, des Gewissens.

Begrifflich vollzieht die Moralität den Übergang vom äußeren zum inneren Pol der teleologischen Struktur. Wo das abstrakte Recht den realisierten Zweck im Mittel betrachtet (Eigentum, Vertrag), kehrt die Moralität zum subjektiven Zweck zurück und fragt: Was hat der Wollende gewollt, und wie verhält sich, was er gewollt hat, zu dem, was geschah? Damit kommt etwas Neues ins Spiel, was im abstrakten Recht fehlte: die Innerlichkeit als selbstständige Sphäre.

Historische Vorformen und die spezifisch moderne Gestalt der Moralität

Auch hier ist die Doppelvorsicht aus I.8 anzuwenden, und sie ist hier besonders wichtig, weil die moderne Moralität als selbstreflexive Innerlichkeit — die Form, die Hegel im Folgenden entfaltet — eine spezifisch moderne Hervorbringung ist, deren Vorformen anders strukturiert waren. Allgemein ist, dass Menschen ihr Tun an Maßstäben dessen messen, was gut zu tun ist; in jeder Gesellschaft gibt es solche Maßstäbe, in jeder Gesellschaft prüfen Menschen ihr Tun an ihnen. Spezifisch modern ist die Form, in der diese Maßstäbe nicht mehr als äußere Vorgaben (göttliches Gebot, ständische Pflicht, Tugendkanon) auftreten, sondern in der reflektierten Innerlichkeit des Subjekts ihren Ort haben — als Gewissen, das aus sich selbst weiß und vor sich selbst Rechenschaft gibt.

Vier Stationen lassen sich knapp markieren, ohne in die Details der Sittengeschichte zu gehen.

Die antike Tugendethik (Aristoteles vor allem, aber auch Stoa und Platon) bestimmt das gute Tun nicht von der Innerlichkeit her, sondern von der gelungenen Lebensform. Was zu tun ist, ergibt sich aus dem, was es heißt, ein guter Mensch zu sein — und ein guter Mensch zu sein heißt, die Tugenden zu haben und zu üben, in einer durch die Polis bestimmten Lebensform. Das gute Tun ist nicht primär die richtige Wahl in der einzelnen Situation, sondern der eingeübte Habitus. Innerlichkeit gibt es, aber sie ist eingebettet in den Tugendzusammenhang; sie ist nicht selbstständige Instanz gegen die Lebensform.

Das christliche Mittelalter (Augustinus, Thomas) entdeckt die Innerlichkeit auf eine neue Weise — als Verhältnis der Seele zu Gott. Augustinus’ Confessiones ist die paradigmatische Form: ein Selbstgespräch des Subjekts mit sich selbst vor Gott, in dem sich das Innere erforscht. Das ist eine wirkliche Vertiefung gegenüber der antiken Tugendethik; aber das Innere bleibt auf Gott bezogen, von ihm geprägt, an seinen Geboten gemessen. Das Gewissen ist die Stimme Gottes im Inneren des Menschen, nicht die Stimme der reflektierten Subjektivität als solcher. Die Maßstäbe sind weiterhin objektiv vorgegeben — durch Schrift, durch Tradition, durch kirchliche Lehre.

Die Reformation (Luther besonders) verschiebt das Gewicht. Sola fide, sola scriptura — das einzelne Subjekt kommt zu Gott direkt, ohne kirchliche Vermittlung; das Gewissen wird zur Instanz, vor der das Subjekt verantwortlich ist; “Hier stehe ich, ich kann nicht anders” ist die Geburtsformel der modernen Gewissensmoral. Aber auch hier sind die Maßstäbe noch außerhalb des Gewissens — in der Schrift, in der Offenbarung. Das Gewissen ist Aufnahme- und Prüforgan, nicht selbst Quelle.

Die Aufklärung und Kant vollziehen den entscheidenden Schritt. Bei Kant wird das moralische Gesetz nicht mehr von außen — durch Gott, durch Tradition, durch Tugendlehre — gegeben, sondern aus der Vernunft des Subjekts selbst. Der kategorische Imperativ ist die Form, in der die Vernunft sich selbst das Gesetz gibt. Damit ist die selbstreflexive Innerlichkeit als Quelle der Moral etabliert; das Gewissen ist nicht mehr nur Stimme einer Autorität, sondern Selbstprüfung des Willens vor seinem eigenen vernünftigen Maßstab. Genau diese Form ist es, die Hegel in den nächsten Abschnitten in der Bewegung Vorsatz — Absicht — Gewissen entfaltet. Sie ist die moderne Moralität, nicht eine zeitlose Bestimmung.

Die Genese-Geltung-Unterscheidung ist hier instruktiv. Genetisch ist die moderne Gewissensmoral aus einer langen Bewegung entstanden — von Augustinus über die Reformation bis Kant —, die ohne die spezifischen religiösen, politischen und sozialen Bedingungen Europas nicht denkbar ist. Sie ist nicht universal vorhanden gewesen. Geltungstheoretisch aber hat sie eine Berechtigung, die über ihre historische Genese hinausreicht: Wenn der Mensch als denkendes, vernünftiges Wesen ernst genommen wird, dann muss ihm zugemutet werden — und zugestanden werden —, sein Tun vor seinem eigenen Vernunftgewissen zu verantworten. Die Anerkennung des Subjekts als denkendes Wesen verlangt die Anerkennung der Innerlichkeit als legitime moralische Instanz. Dass die Form, in der diese Anerkennung historisch entstanden ist, spezifisch europäisch ist, schließt nicht aus, dass die Sache, um die es geht, weiter reicht.

Die Hegelsche Behandlung der Moralität, die jetzt folgt, entwickelt also nicht den allgemeinen Begriff einer historisch invarianten Moralität, sondern die moderne Moralität in ihrer reflektierten Form. Daraus ergibt sich auch, dass die Moralität in dieser Form als Sphäre eigener Geltung neben das abstrakte Recht treten kann — eine Stellung, die in vorhergehenden Lebensformen so nicht möglich war, weil dort das, was wir als Moral und das, was wir als Recht denken, nicht in derselben Weise auseinandergetreten waren.