Kommentar zum subjektiven Geist, Kapitel 34
Was davon heute trägt
Nicht die Zuordnungen zu den Wissenschaften seiner Zeit. Was Hegel über Somnambulismus, Temperamentenlehre oder Physiognomik sagt, hängt am Stand von 1830 — und er sagt selbst, dass die Physiognomik zur Wissenschaft erheben zu wollen „einer der leersten Einfälle“ sei.
Was trägt, sind drei Unterscheidungen, und jede ist an einer Stelle dieses Bandes entwickelt worden.
Die erste, aus Kap. 13: Was einer sich nicht zu eigen macht, macht sich ihn zu eigen. Die Aufgabe aus § 403 hat kein neutrales Scheitern — wer eine Besonderheit nicht verarbeitet, wird von ihr beherrscht. Das gilt unabhängig davon, was die Psychiatrie über die Fälle herausgefunden hat, an denen Hegel es zeigte.
Die zweite, aus Kap. 14: Gewohnheit ist nicht das Gegenteil der Freiheit, sondern ihre Bedingung. Was Aufmerksamkeit bindet, ist nicht frei verfügbar; was Gewohnheit wurde, gibt sie frei. Von hier holt die Rechtsphilosophie ihren Begriff der zweiten Natur — gemeint ist diese Gewohnheit und nicht bloße Angewöhnung.
Die dritte, aus Kap. 19: Anerkennen ist kein Zugeständnis, sondern eine Form des Wissens — „das affirmative Wissen seiner selbst im anderen Selbst“ (§ 436). Wer anerkennt, macht den anderen nicht zum Mittel und nicht zum Zweck, sondern weiß sich in ihm.
Die drei hängen zusammen, und zwar in der Reihenfolge, in der sie aufgetreten sind: Die erste betrifft das Verhältnis zu dem, was einer vorfindet; die zweite das Verhältnis zu dem, was er daraus gemacht hat; die dritte das Verhältnis zu einem anderen, der beides ebenfalls hinter sich hat.