Das Gesetz der Geschichte und seine Bestreitung

Warum Popper und Arendt unter „Das Gesetz" stehen und nicht in einem eigenen Winkel.

Darwin hat gezeigt, wie sich Entwicklung ohne Ziel erklären läßt; der Materialismus hat die Form auf alles übertragen. Damit steht die Frage im Raum, ob auch die Geschichte ein Gesetz hat. Marx sagt ja. Diese Abteilung versammelt die, die nein sagen.

Sie stehen deshalb hier und nicht bei den Gegnern Hegels überhaupt: Ihr Einwand ist kein philosophiegeschichtlicher, sondern genau der Einwand gegen ein Gesetz. Wer bestreitet, daß es eines gibt, gehört zur Abteilung, in der von Gesetzen die Rede ist.

Drei Weisen, es zu bestreiten

Popper bestreitet die Möglichkeit. Ein Gesetz der Geschichte müßte künftige Erkenntnis vorhersagen; Erkenntnis läßt sich aber nicht vorhersagen, ohne sie schon zu haben. Also gibt es kein solches Gesetz, und wer behauptet, eines zu kennen, rechtfertigt damit nur, was er ohnehin vorhat.

Hayek und Berlin bestreiten die Zulässigkeit. Wer eine Freiheit als das Verwirklichte des Ganzen bestimmt, kann Zwang als Befreiung ausgeben. Berlins Unterscheidung zweier Freiheitsbegriffe ist als Warnung gemeint: die positive Freiheit ist die gefährlichere, weil sie sich gegen den Willen dessen richten kann, den sie befreit.

Arendt und Voegelin bestreiten die Folgen. Die Totalitarismuskritik führt die Katastrophe des zwanzigsten Jahrhunderts auf den Anspruch zurück, den Gang der Dinge zu kennen — und nennt Hegel als Gewährsmann.

Was daran trifft und was nicht

Der Vorwurf trifft eine Lesart, die es gegeben hat. Er trifft nicht, was in der Logik entwickelt ist. Hegels Notwendigkeit ist rückwärts gerichtet: sie sagt, wie das Gewordene sich begreifen läßt, nicht, was kommen wird. Die Eule fliegt in der Dämmerung; wer aus ihr eine Prognose macht, hat den Satz umgekehrt.

Trotzdem ist der Einwand nicht bloß Mißverständnis. Er benennt eine wirkliche Gefahr: daß eine Notwendigkeit, die nachträglich gilt, im politischen Gebrauch vorwärts gelesen wird. Wer Hegel verteidigen will, muß diesen Übergang erklären können — nicht bestreiten, daß er vorgekommen ist.