Kommentar zur Naturphilosophie, Kapitel 23

Zwei Stellen, an denen Hegel Späteres vorwegnimmt

Vittorio Hösle sammelt solche Fälle, und zwei sind belastbar.

Das Licht. Hegel weist beide Lichttheorien seiner Zeit zurück, die Emissions- wie die Undulationstheorie, und zwar als gleich einseitig: „Keine der beiden Vorstellungen ist hier an ihrem Platz, denn hier gilt nichts Empirisches“ (§ 276 Zus.). Die Begründung ist schlecht — sie läuft darauf hinaus, die empirische Frage abzuweisen. Aber der Befund trifft: Auch die Quantentheorie geht von der Einseitigkeit beider Auffassungen aus, und der Welle-Teilchen-Dualismus ist die Form, in der sie das aufnimmt.[1]

Daran lässt sich etwas über den Wert solcher Vorwegnahmen lernen: Hegel hat recht in dem, was er ablehnt, und unrecht in dem, was er an die Stelle setzt. Wer daraus macht, er habe die Quantentheorie geahnt, überdehnt; wer den Befund übergeht, unterschlägt. [KF]

Die Zeit. Hegel besteht darauf, dass die Zeit nicht wie der Raum gebaut ist — sie hat eine Richtung, während der Raum keine hat. Die Dynamik seiner Zeit sah das anders: Ihre Gleichungen sind zeitumkehrbar. Erst mit der Thermodynamik irreversibler Prozesse ist die Anisotropie der Zeit physikalisch anerkannt worden — Ilya Prigogine hat sie in Vom Sein zum Werden (1979) gegen den reversiblen Zeitbegriff der Dynamik geltend gemacht.[2]

Hier ist die Vorwegnahme gehaltvoller: Hegel hält einen Unterschied fest, der sich später als erheblich erwies.


  1. Hösle, Hegels System, Kap. 5, zu § 276. ↩︎

  2. Ebd., mit Verweis auf Ilya Prigogine, Vom Sein zum Werden, München 1979. ↩︎